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Königreich Hannover Fahne des Königin Husaren Regiments

Um 1830. Ca. 53 x 53 cm große Fahne aus gelbem („goldenen“) Stoff mit goldenen Metall-Fransen, beidseitig reich mit Silberfaden bestickt, teils erhaben ausgeführt, im Zentrum das britisch-hannoversche Wappen mit dem Wahlspruch «nec aspera terrent» (der Devise des 1815 gestifteten Guelphenordens), seitlich gehalten von dem englischen Löwen und dem schottischen Einhorn, darüber die britische Krone auf welcher der gekrönte Löwe steht (royal crest), der Löwe und das Einhorn stehen auf einem blau hinterlegten Spruchband mit der Devise «Dieu et mon droit», über dem Wappen aufgestickt der Ehrenname «Peninsula», unter dem Wappen der Regimentsname «Königin Husaren Regiment. », darunter aufgestickt der Ehrenname «Barossa». Auf der linken Seite der Fahne von oben nach unten der „Hosenbandorden“, der „Distelorden“ und der „Guelphenorden“, auf der rechten Seite (der Flugseite) der „Bathorden“, der Patricksorden und der Michaelsorden. Die Fahne dem alter nach gut erhalten, der Stoff mit Rissen, einiger der Fransen an den Seiten fehlen.

Ein Objekt von musealer Bedeutung! Ein unwiederbringliches Artefakt der Geschichte des Königreichs Hannover!

Das Objekt stammt nach Auskunft aus dem Welfen-Schloss Marienburg, der königlichen hannoverschen Sammlung, die 2005 auf der Sotheby's Auktion größtenteils versteigert wurde.

An hannoverschen Fahnen sind einige wenige Stücke in Museen und Sammlungen erhalten geblieben und stehen so der historischen Forschung zur Verfügung. Die Historie der ab 1821 unter Georg IV. an bestimmte Infanterie-Regimenter verliehene Stücke ist dabei gut nachzuvollziehen. Bei der Kavallerie erschwerten die häufigen Umstrukturierungen und Umbenennungen jedoch die Forschung.

Nach bisherigen Erkenntnissen erhielt ab 1821 zunächst jede Schwadron eine Fahne. Von den Fahnen der Infanterie unterschieden sich die Fahnen der Kavallerie durch die wesentlich aufwendigere Machart sowie das Führen eines „zweiten Schlachtennamens“. Gemeinsam waren den Fahnen die Ausführung des Wappens, der Orden und die Größe. Die Fahnen kosteten dabei aber das Vierfache der Fahnen für die Infanterie. Überliefert ist ein Preis von 300 Talern (!!), was zu dieser Zeit einen erheblichen Betrag darstellte. Dies war auch so teuer, dass 1837 bestimmt wurde, dass jedes Regiment nur noch eine Fahne zu führen hatte. Mit dem Regierungsantritt König Ernst August I. 1837 und dem damit einhergehenden Ende der Personalunion wurden die Fahnen für die Infanterie dann teils geändert und teils neue eingeführt. Bei der Kavallerie wurden die sehr teuren Fahnen aber wohl auch eine Zeitlang unverändert weitergeführt und kamen später in das königliche Arsenal bzw. in die königliche Sammlung.

Die vorliegende Fahne entspricht in Machart und Abmaßen ganz den bekannten Stücken. Das Wappen ist in seiner Ausführung in die Zeit von 1816-37 zu setzen. Es ist davon auszugehen, dass die Fahne wie andere bekannte Stücke noch unter König Georg IV. bzw. Wilhelm IV. verliehen wurde. Die Bezeichnung „Königin Husaren-Regiment“ ist vor 1833 belegt. Danach erfolgte die Umbenennung „Königin-Dragoner“. Damit ist eine Entstehung vor 1833 anzunehmen.

Das Königin-Husaren-Regiment steht in der Tradition des 2. Kavallerie-Regiments (auch Osnabrücker Husaren genannt). Für die Osnabrücker Husaren wird in der "Beschreibung des Königreichs Hannover" (1829) als zugeschriebenes Motto "Peninsula - Barossa" genannt. (Das 2. Husaren-Regiment hatte an der Schlacht von Barossa 1811 teilgenommen). Um 1833 wurde das Regiment in „Königin-Dragoner“ umbenannt, um 1838 erfolgte die Rückbenennung in „Königin-Husaren-Regiment“.

Bei Interesse können wir zu der Fahne noch eine Fahnenspitze bzw. eine Fahnenspitze der der original Stange anbieten, die sich zur Zeit noch in einer privaten Sammlung befinden.


505311

Königreich Hannover Fahne der Garde du Corps

Um 1830. Ca. 53 x 53 cm große Fahne aus gelbem („goldenen“) Stoff mit goldenen Metall-Fransen, beidseitig reich mit Silberfaden bestickt, teils erhaben ausgeführt, im Zentrum das britisch-hannoversche Wappen mit dem Wahlspruch «nec aspera terrent» (der Devise des 1815 gestifteten Guelphenordens), seitlich gehalten von dem englischen Löwen und dem schottischen Einhorn, darüber die britische Krone auf welcher der gekrönte Löwe steht (royal crest), der Löwe und das Einhorn stehen auf einem blau hinterlegten Spruchband mit der Devise «Dieu et mon droit», über dem Wappen aufgestickt der Ehrenname «Peninsula», sowie «Garcia» und «Hernandez», unter dem Wappen der Regimentsname « Garde du Corps », darunter aufgestickt der Ehrenname «Waterloo». Auf der linken Seite der Fahne von oben nach unten der „Hosenbandorden“, der „Distelorden“ und der „Guelphenorden“, auf der rechten Seite (der Flugseite) der „Bathorden“, der Patricksorden und der Michaelsorden. Der Stoff der Fahne mit Rissen, der Rand der linken Seite der Fahne beschädigt und leicht restauriert, verlustig ca. nur ein halber Zentimeter.

Ein Objekt von musealer Bedeutung! Ein unwiederbringliches Artefakt der Geschichte des Königreichs Hannover!

Das Objekt stammt nach Auskunft aus dem Welfen-Schloss Marienburg, der königlichen hannoverschen Sammlung, die 2005 auf der Sotheby's Auktion größtenteils versteigert wurde.

An hannoverschen Fahnen sind einige wenige Stücke in Museen und Sammlungen erhalten geblieben und stehen so der historischen Forschung zur Verfügung. Die Historie der ab 1821 unter Georg IV. an bestimmte Infanterie-Regimenter verliehene Stücke ist dabei gut nachzuvollziehen. Bei der Kavallerie erschwerten die häufigen Umstrukturierungen und Umbenennungen jedoch die Forschung.

Nach bisherigen Erkenntnissen erhielt ab 1821 zunächst jede Schwadron eine Fahne. Von den Fahnen der Infanterie unterschieden sich die Fahnen der Kavallerie durch die wesentlich aufwendigere Machart sowie das Führen eines „zweiten Schlachtennamens“. Gemeinsam waren den Fahnen die Ausführung des Wappens, der Orden und die Größe. Die Fahnen kosteten dabei aber das Vierfache der Fahnen für die Infanterie. Überliefert ist ein Preis von 300 Talern (!!), was zu dieser Zeit einen erheblichen Betrag darstellte. Dies war auch so teuer, dass 1837 bestimmt wurde, dass jedes Regiment nur noch eine Fahne zu führen hatte. Mit dem Regierungsantritt König Ernst August I. 1837 und dem damit einhergehenden Ende der Personalunion wurden die Fahnen für die Infanterie dann teils geändert und teils neue eingeführt. Bei der Kavallerie wurden die sehr teuren Fahnen aber wohl auch eine Zeitlang unverändert weitergeführt und kamen später in das königliche Arsenal bzw. in die königliche Sammlung.

Die vorliegende Fahne entspricht in Machart und Abmaßen ganz den bekannten Stücken. Das Wappen ist in seiner Ausführung in die Zeit von 1816-37 zu setzen. Es ist davon auszugehen, dass die Fahne wie andere bekannte Stücke noch unter König Georg IV. bzw. Wilhelm IV. verliehen wurde. Das „Regiment Garde du Corps“ entstand 1829 durch Umbenennung aus dem 1816 errichteten „Garde Kürassier-Regiment“, welches auf das „1. Schwere Reiter-Regiment“ der „Englisch-Deutschen Legion“ zurückgeht. Das Regiment behielt anders als die anderen hannoverschen Kavallerie-Regimenter seine Bezeichnung bis 1866 durchgehend bei. Als Entstehungszeit der Fahne kann um 1830 angenommen werden.

Bei Interesse können wir zu der Fahne noch eine Fahnenspitze bzw. eine Fahnenspitze der der original Stange anbieten, die sich zur Zeit noch in einer privaten Sammlung befinden.
505321

Königreich Hannover Fahne des 3. Regiment Herzog von Cambridge-Dragoner

Um 1833. Ca. 53 x 53 cm große Fahne aus gelbem („goldenen“) Stoff mit goldenen Metall-Fransen, beidseitig reich mit Silberfaden bestickt, teils erhaben ausgeführt, im Zentrum das britisch-hannoversche Wappen mit dem Wahlspruch «nec aspera terrent» (der Devise des 1815 gestifteten Guelphenordens), seitlich gehalten von dem englischen Löwen und dem schottischen Einhorn, darüber die britische Krone auf welcher der gekrönte Löwe steht (royal crest), der Löwe und das Einhorn stehen auf einem blau hinterlegten Spruchband mit der Devise «Dieu et mon droit», über dem Wappen aufgestickt die beiden Ehrennamen «Peninsula» und «Göhrde», unter dem Wappen der Regimentsname «3tes Dragoner Regiment. H.V.C.», darunter aufgestickt der Ehrenname «Waterloo». Auf der linken Seite der Fahne von oben nach unten der „Hosenbandorden“, der „Distelorden“ und der „Guelphenorden“, auf der rechten Seite (der Flugseite) der „Bathorden“, der Patricksorden und der Michaelsorden. Die Fahne dem alter nach gut erhalten mit kleineren Beschädigungen.

Ein Objekt von musealer Bedeutung! Ein unwiederbringliches Artefakt der Geschichte des Königreichs Hannover!

Das Objekt stammt nach Auskunft aus dem Welfen-Schloss Marienburg, der königlichen hannoverschen Sammlung, die 2005 auf der Sotheby's Auktion größtenteils versteigert wurde.

An hannoverschen Fahnen sind einige wenige Stücke in Museen und Sammlungen erhalten geblieben und stehen so der historischen Forschung zur Verfügung. Die Historie der ab 1821 unter Georg IV. an bestimmte Infanterie-Regimenter verliehene Stücke ist dabei gut nachzuvollziehen. Bei der Kavallerie erschwerten die häufigen Umstrukturierungen und Umbenennungen jedoch die Forschung.

Nach bisherigen Erkenntnissen erhielt ab 1821 zunächst jede Schwadron eine Fahne. Von den Fahnen der Infanterie unterschieden sich die Fahnen der Kavallerie durch die wesentlich aufwendigere Machart sowie das Führen eines „zweiten Schlachtennamens“. Gemeinsam waren den Fahnen die Ausführung des Wappens, der Orden und die Größe. Die Fahnen kosteten dabei aber das Vierfache der Fahnen für die Infanterie. Überliefert ist ein Preis von 300 Talern (!!), was zu dieser Zeit einen erheblichen Betrag darstellte. Dies war auch so teuer, dass 1837 bestimmt wurde, dass jedes Regiment nur noch eine Fahne zu führen hatte. Mit dem Regierungsantritt König Ernst August I. 1837 und dem damit einhergehenden Ende der Personalunion wurden die Fahnen für die Infanterie dann teils geändert und teils neue eingeführt. Bei der Kavallerie wurden die sehr teuren Fahnen aber wohl auch eine Zeitlang unverändert weitergeführt und kamen später in das königliche Arsenal bzw. in die königliche Sammlung.

Die vorliegende Fahne entspricht in Machart und Abmaßen ganz den bekannten Stücken. Das Wappen ist in seiner Ausführung in die Zeit von 1816-37 zu setzen. Es ist davon auszugehen, dass die Fahne wie andere bekannte Stücke noch unter König Georg IV. bzw. Wilhelm IV. verliehen wurde. Da das Regiment aber erst 1833 von „Königlich Hannoversches 3. Husaren-Regiment“ in „Königlich Hannoversches 3. Regiment Herzog von Cambridge-Dragoner“ umbenannt wurde, ist die Entstehungszeit der Fahne auf nach 1833 und bis 1837 zu setzen. 1848 erfolgte die Umbenennung in „Königlich Hannoversches Regiment Herzog von Cambridge-Dragoner“. Nach der Auflösung der Hannoverschen Armee 1866 übernahm dann erst 1899 das 1. Hannoversche Dragoner-Regiment Nr. 9 die Tradition des Regiments, welches aber 1907 in „Dragoner-Regiment König Karl I. von Rumänien (1. Hannoversches) Nr. 9“ umbenannt wurde.

Das „Königlich Hannoversches 3. Regiment Herzog von Cambridge-Dragoner“ (Bezeichnung ab 1833) stand in der Tradition des „3. leichten Dragoner-Regiment der Königlich deutschen Legion“ (1811 in 3. Husaren-Regiment der Königlich deutschen Legion umbenannt), welches 1813 an der Schlacht an der Göhrde teilnahm).

Bei Interesse können wir zu der Fahne noch eine Fahnenspitze bzw. eine Fahnenspitze der der original Stange anbieten, die sich zur Zeit noch in einer privaten Sammlung befinden.
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