Schlesisches Bewährungsabzeichen 1. Stufe mit Schwertern – Der „Schlesische Adler“
Das hier vorliegende Stück ist ein Schlesisches Bewährungsabzeichen 1. Stufe mit Schwertern, im Volksmund besser bekannt als „Schlesischer Adler“ (Silesian Eagle). Es handelt sich um eine der markantesten Freikorps-Auszeichnungen der Weimarer Republik, die den Kampf um Schlesien in den turbulenten Jahren nach dem Ersten Weltkrieg bezeugt. Das vorliegende Exemplar ist aus Buntmetall (Nichteisenmetalllegierung) gefertigt und emailliert, wobei die Schwerter vernietet sind. Emaillierte Ausführungen waren keine statutengemäßen Stücke, sondern private Anfertigungen, deren Tragen jedoch toleriert wurde.
Historischer Hintergrund: Der Kampf um Schlesien
Die Auszeichnung wurde am 16. Juni 1919 durch Generalleutnant Friedrich von Friedeburg, den Kommandierenden General des VI. Armee-Korps, gestiftet. Sie richtete sich an Angehörige des Schlesischen Grenzschutzes, die in den Jahren 1918–1919 Schlesien gegen polnische Übergriffe verteidigt hatten. Die ursprünglichen Verleihungskriterien waren an die Dienstzeit geknüpft: Die 2. Stufe erforderte drei Monate vorbildlichen Dienstes in derselben Einheit, die 1. Stufe sechs Monate. Die 1. Stufe wurde ausschließlich an Militärangehörige verliehen; die 2. Stufe konnte in Ausnahmefällen auch an Zivilisten vergeben werden, die sich bei der Verteidigung Schlesiens ausgezeichnet hatten und dort ansässig waren. Das ursprüngliche Enddatum für Verleihungen war der 1. Februar 1920.
Eine entscheidende Erweiterung erfuhr die Auszeichnung im Jahr 1921, als Generalleutnant a.D. Karl Hoefer, der Führer des Selbstschutzes Oberschlesien, die Variante mit Schwertern einführte. Anlass war der Dritte Polnische Aufstand, der am 3. Mai 1921 ausbrach, nachdem die Volksabstimmung vom 20. März 1921 nicht zu den von polnischer Seite erhofften Ergebnissen geführt hatte. Die Schwerter bezeichneten dabei Tapferkeit im Gefecht. Gleichzeitig änderten sich die Verleihungskriterien: Nicht mehr die Dauer des Dienstes, sondern die Kampfleistung und Tapferkeit waren nun maßgeblich.
Varianten und Klassifikation
Insgesamt existierten zwei Grundstufen mit acht Varianten. Beide Stufen konnten in folgenden Ausführungen verliehen werden: schlicht, mit Eichenlaub, mit Schwertern sowie mit Schwertern und Eichenlaub. Die 2. Stufe wurde an einem gelb-weiß-gelben Band getragen, die 1. Stufe als Steckabzeichen an der linken Brust, unterhalb des Eisernen Kreuzes 1. Klasse, sofern dieses vorhanden war.
In Bezug auf die Materialausführung bestimmten die offiziellen Statuten geschwärztes oder gebräuntes Eisen mit versilberten Auflagen. Daneben existierten jedoch zahlreiche private Fertigungen aus Buntmetall, sowohl geschwärzt als auch versilbert, sowie emaillierte Versionen wie das hier vorliegende Stück. Zu den bekannten Herstellern gehörten Paul Meybauer (Berlin) und Max Reich (Breslau). Die Belieferten mussten das Abzeichen selbst erwerben, wobei der Preis bei etwa 3,50 Mark pro Stück lag.
Gestaltung
Der Entwurf stammt von Professor Theodor von Gosen (1873–1943), einem Bildhauer aus Breslau. Das Abzeichen zeigt einen aufrecht stehenden, nach rechts (ostwärts) blickenden Adler, der auf der Brust und den Schwingen das schlesische Wappen trägt: einen silbernen (oder goldfarbenen) flachen Halbmond mit einem Kreuz in der Wölbung. In seinen Fängen hält der Adler ein Spruchband mit der Inschrift „FÜR SCHLESIEN“. Die Schwerter sind mittig auf dem Abzeichen angebracht. Die Maße betragen je nach Variante etwa 44 × 32 mm bis 41 × 30 mm. Die Rückseite ist glatt, gelegentlich mit Herstellermarke versehen, und weist eine vertikale Nadelung mit Gegenhaken auf.
Verleihungszahlen
Genaue Verleihungszahlen sind nicht bekannt. Die Gesamtzahl beider Stufen zusammen wird auf etwa 10.000 Stück geschätzt. Auszeichnungen mit Eichenlaub und Schwertern sind deutlich seltener; hier werden nur etwa 2.000 Stück angenommen. Diese Seltenheit macht das vorliegende Exemplar zu einem besonders begehrten Sammlerstück.
Empfängerkreis
Zu den Beliehenen zählten Angehörige des Freikorps Oberland, des Schlesischen Grenzschutzes und des Selbstschutzes Oberschlesien, ferner Militärangehörige des VI. Armee-Korps und späterer Reichswehr-Einheiten. Ein bekanntes Verleihungsdokument ist auf den Schützen Horst Ludwig, 10. Kompanie, Reichswehrschützen-Regiment 57, ausgestellt und datiert vom 24. September 1919.
Nachgeschichte und Trageerlaubnis
Am 15. Mai 1934 wurde der Schlesische Adler durch ein Ergänzungsgesetz zum Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (RGBl. I, Nr. 52, vom 16. Mai 1934, S. 379) offiziell als staatliche Auszeichnung anerkannt – allerdings ausdrücklich nur in der Grundform ohne Schwerter und Eichenlaub. Für die Varianten mit Schwertern und Eichenlaub bestand ein Trageverbot, das jedoch von vielen Veteranen ignoriert wurde. Der Schlesische Adler gehörte zu den wenigen Freikorps-Auszeichnungen, die nach 1935 an der Wehrmacht-Uniform getragen werden durften.
In der Bundesrepublik Deutschland darf die Auszeichnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I, Nr. 37, 5. August 1957, S. 844–847) weiterhin legal getragen werden.
Das vorliegende emaillierte Exemplar der 1. Stufe mit Schwertern repräsentiert somit nicht nur ein eindrucksvolles Zeugnis der schlesischen Freikorpskämpfe, sondern auch eine faszinierende Schnittstelle zwischen offizieller Statut und privater Ausführung, zwischen staatlicher Anerkennung und dem stillen Protest jener Veteranen, die sich das Recht auf ihre vollständige Auszeichnung nicht nehmen ließen.