Ehrenkreuz der Deutschen Mutter in Silber - Miniatur 

21 mm, an Bandschleife mit Nadel, Zustand 2.
517407
85,00

Ehrenkreuz der Deutschen Mutter in Silber – Miniatur

Das hier vorliegende Objekt ist eine Miniaturausführung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter in Silber, mit einer Größe von 21 mm, befestigt an einer Bandschleife mit Nadel. Diese Miniaturversion war als halboffizielles, genehmigtes Ergänzungsstück konzipiert, das von berechtigten Bezugsquellen – etwa Juweliergeschäften oder direkt von den durch die Leistungsgemeinschaft der Deutschen Ordenshersteller (LDO) zugelassenen Ordenherstellern – privat erworben werden konnte. Die Miniatur war ausschließlich zum allgemeinen täglichen Tragen autorisiert.

Stiftung und historischer Hintergrund

Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter wurde per Erlass vom 16. Dezember 1938 durch Reichskanzler Adolf Hitler gestiftet. Es sollte als äußeres, sichtbares Zeichen des Dankes des deutschen Volkes an kinderreiche Mütter dienen. Die Stiftung fiel in die Vorbereitungsphase des Zweiten Weltkriegs und verfolgte neben der symbolischen Anerkennung der Mutterschaft auch das Ziel, die Geburtenraten zu steigern und den Müttern zu zeigen, “wie wichtig ihr Beitrag, den sie in Form von Kindern leisteten, für das Reich war”.

Die ersten öffentlichen Verleihungszeremonien fanden am Muttertag, dem 21. Mai 1939, in ganz Deutschland statt. Fortan wurden die Kreuze jährlich am zweiten Sonntag im Mai – dem Muttertag – verliehen. Die Verleihung war im gesamten Deutschen Reich einheitlich geregelt: Der Ortsgruppenleiter der NSDAP überreichte die Ehrenkreuze samt Besitzurkunden in einer feierlichen Zeremonie, nachdem ihm diese von der unteren Verwaltungsbehörde weitergeleitet worden waren. Die letzten Verleihungen erfolgten im Jahr 1944.

Klassen und Verleihungskriterien

Die Auszeichnung wurde in drei Klassen verliehen: Die 1. Klasse (Gold) erhielten Mütter mit acht oder mehr Kindern, die 2. Klasse (Silber) Mütter von sechs und sieben Kindern, und die 3. Klasse (Bronze) Mütter von vier und fünf Kindern. Voraussetzung für die Verleihung war, dass die Mutter “deutschblütig und erbtüchtig” (von deutschem Blut und erbgesund) war und die Kinder lebend geboren wurden. Die Auszeichnung wurde von 1939 bis 1945 an reichsdeutsche Mütter verliehen, die Rechtschaffenheit und vorbildliche Mutterschaft an den Tag legten und mindestens vier Kinder in der Rolle einer Mutter empfangen und aufgezogen hatten. Gemäß den Nürnberger Gesetzen galten deutsche Juden und Personen mit teilweise jüdischer Abstammung nicht als vollwertige Reichsbürger und waren daher vom Empfang des Ehrenkreuzes ausgeschlossen.

Ein bemerkenswertes Detail der gesellschaftlichen Bedeutung: Mitglieder der Hitlerjugend wurden angewiesen, Trägerinnen des Mutterkreuzes bei Begegnung ehrenvoll zu grüßen (zu salutieren).

Physische Beschreibung

Das Ehrenkreuz besteht aus einem länglichen Kreuz aus versilberter Bronze. Die Kreuzarme sind silber eingefasst und an den Enden nach innen gebogen – eine schlanke, verlängerte Form des Eisernen Kreuzes bzw. Tatzenkreuzes. Das Kreuz ist transluzent-blau emailliert mit einem schmalen, opak-weißen Rand. Auf dem silbernen Zentralmedaillon (15 mm) mit breitem Rand befindet sich die Inschrift: oben “DER DEUTSCHEN”, unten “MUTTER”. In dem weißen emaillierten Feld ist das silber eingefasste, schwarze Hakenkreuz zu sehen. Die Rückseite ist glatt und versilbert, versehen mit einer dreizeiligen Prägung: “16. / Dezember / 1938” unterhalb der Signatur Adolf Hitlers. Die Vollversion maß 42 x 35 mm, während die Miniatur etwa 2 cm (hier 21 mm) betrug.

Die 1. Form des Kreuzes, die nur von 1938 bis 1939 verliehen wurde, unterscheidet sich durch die Rückseiteninschrift von der 2. Form. Die Inschrift der 1. Form lautet: “Das Kind adelt die Mutter”.

Das Band ist blau, 10 mm breit, mit Randstreifen in Weiß/Blau/Weiß von jeweils 1 mm. Die Miniatur war an einer blau-weißen Bandschleife befestigt. Das Tragen der blau-weißen Bandschleife allein, ohne die angebrachte Miniatur, war ebenfalls zum gleichen Zweck autorisiert.

Herstellung und Produktion

Bei der Herstellung des Kreuzes waren mehrere etablierte, von der Präsidialkanzlei zugelassene Ordenhersteller aus dem gesamten Deutschen Reich beteiligt. Auf den Kreuzen selbst wurde niemals eine Herstellermarke angebracht. Jeder offizielle Hersteller brachte jedoch seinen Namen auf der dunkelblauen Präsentationsschatulle (Innenseite des Deckels) für das Goldkreuz der 1. Klasse bzw. auf den Präsentationstütchen (Rückseite) für die Kreuze der 2. und 3. Klasse an. Die LDO wurde 1941 gegründet, um die Qualitätskontrolle der zum Verkauf stehenden Orden und Auszeichnungen sicherzustellen.

Herausragende Empfängerin

Die erste Frau, die das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter erhielt, war Magda Goebbels, die Ehefrau des nationalsozialistischen Propagandaministers Joseph Goebbels.

Nachkriegsgeschichte

Mit der alliierten Besetzung des ehemaligen Reiches im Jahr 1945 wurde das Tragen des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter aufgrund seiner nationalsozialistischen Assoziation untersagt. Die Auszeichnung wurde durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 offiziell abgeschafft. Im Jahr 1957 verabschiedete die westdeutsche Regierung das Ordensgesetz (Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957), das alle zivilen und militärischen Auszeichnungen regelt. Das Mutterkreuz gehört zu den nationalsozialistischen Auszeichnungen, deren Tragen in der Bundesrepublik Deutschland in keiner Form gestattet ist – es gehörte nicht zu den Orden der NS-Zeit, die zur Neugestaltung und zum Tragen durch Empfänger nach dem Krieg zugelassen wurden. Da das Design ein Hakenkreuz enthält, ist die öffentliche Zurschaustellung nationalsozialistischer Symbole in Deutschland und anderen Ländern strafbar.

Für Sammler stellt die Miniaturausführung in Silber ein interessantes Sammlungsstück dar, das sowohl die bevölkerungspolitischen Ambitionen des NS-Regimes als auch die Alltagskultur der Ordensherstellung dokumentiert.