Nationalsozialistische Frauenschaft ( NSF ) - Mitgliedsabzeichen 5. Form
Das Mitgliedsabzeichen der Nationalsozialistischen Frauenschaft (NSF) stellt ein bedeutendes Beispiel der organisatorischen Strukturen dar, die das nationalsozialistische Regime zur Mobilisierung und Kontrolle der weiblichen Bevölkerung im Deutschen Reich etablierte. Das vorliegende Exemplar in der 5. Form mit der RZM-Herstellernummer 69 dokumentiert die standardisierte Produktion dieser Abzeichen in der Zeit zwischen 1933 und 1945.
Die Nationalsozialistische Frauenschaft wurde 1931 als Nachfolgeorganisation des Deutschen Frauenordens gegründet und stand unter der Leitung von Gertrud Scholtz-Klink ab 1934. Die Organisation sollte alle deutschen Frauen im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie erfassen und indoktrinieren. Bis 1938 gehörten der NSF etwa 2,3 Millionen Mitglieder an, was sie zu einer der größten Massenorganisationen des Dritten Reiches machte.
Das Mitgliedsabzeichen diente als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zur Organisation und musste bei offiziellen Anlässen und Veranstaltungen getragen werden. Die verschiedenen Formen des Abzeichens spiegeln die organisatorischen Entwicklungen und Standardisierungsbestrebungen der NSDAP wider. Die 5. Form gehört zu den späteren Varianten, die nach der Einführung strenger Regulierungen durch die Reichszeugmeisterei (RZM) produziert wurden.
Die RZM wurde 1929 als zentrale Beschaffungsstelle der NSDAP gegründet und kontrollierte ab 1933 die Herstellung und den Vertrieb sämtlicher Parteiabzeichen und Uniformteile. Die Herstellernummer 69 verweist auf einen von der RZM lizenzierten Produzenten, der die strengen Qualitäts- und Gestaltungsrichtlinien erfüllen musste. Diese Systematik sollte einerseits Fälschungen verhindern und andererseits die einheitliche Gestaltung der nationalsozialistischen Symbolik gewährleisten.
Die technische Ausführung des Abzeichens mit einer Höhe von 26 mm und der Verwendung von Email entspricht den damaligen Herstellungsstandards. Die Emailletechnik ermöglichte eine farblich präzise und dauerhafte Gestaltung, war jedoch anfällig für mechanische Beschädigungen, wie der am vorliegenden Stück sichtbare kleine Emaillechip belegt. Die Nadelbefestigung auf der Rückseite ermöglichte das Anbringen an der Kleidung, wobei das Abzeichen in der Regel auf der linken Brustseite getragen wurde.
Die NSF war organisatorisch eng mit dem Deutschen Frauenwerk (DFW) verbunden, das als übergeordnete Dachorganisation fungierte. Während das DFW alle deutschen Frauenvereinigungen koordinierte, bildete die NSF den engeren Kreis der politisch aktiven und ideologisch geschulten Mitglieder. Die Aufgaben der NSF umfassten die weltanschauliche Schulung, die Propagierung des nationalsozialistischen Frauen- und Mutterideals sowie die Unterstützung sozialer Maßnahmen im Sinne der NS-Volksgemeinschaft.
Die Mitgliedschaft in der NSF war formal freiwillig, jedoch für Frauen in bestimmten Berufen und Positionen faktisch obligatorisch. Lehrerinnen, Beamtinnen und Frauen in Führungspositionen standen unter erheblichem Druck, der Organisation beizutreten. Die NSF propagierte ein traditionelles Frauenbild, das die Rolle der Frau primär in der Familie, als Mutter und Hausfrau definierte, gleichzeitig aber auch die Mobilisierung weiblicher Arbeitskraft für die Kriegswirtschaft unterstützte.
Aus historischer Perspektive dokumentieren solche Abzeichen die Durchdringung des Alltags durch nationalsozialistische Organisationsstrukturen und Symbolik. Sie zeugen von einem System, das durch die Schaffung zahlreicher Massenorganisationen und die damit verbundene visuelle Symbolik soziale Kontrolle und ideologische Konformität erzwingen wollte. Das Tragen solcher Abzeichen war nicht nur Ausdruck von Mitgliedschaft, sondern auch ein öffentliches Bekenntnis zur nationalsozialistischen Weltanschauung.
Nach 1945 wurden die NSF und alle anderen NS-Organisationen durch die Alliierten aufgelöst und verboten. Die Herstellung, der Vertrieb und das öffentliche Tragen solcher Abzeichen sind in Deutschland heute gemäß § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen für Zwecke der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst und Wissenschaft sowie der Forschung und Lehre.
Solche historischen Objekte besitzen heute ausschließlich dokumentarischen und wissenschaftlichen Wert als Zeugnisse einer verbrecherischen Diktatur und ihrer Organisationsstrukturen.