Reichskolonialbund ( RKB ) - Mitgliedsabzeichen

an langer Nadel, Höhe 20 mm, Hersteller : ... GES.GESCH.
520907
35,00

Reichskolonialbund ( RKB ) - Mitgliedsabzeichen

Das Mitgliedsabzeichen des Reichskolonialbundes (RKB) dokumentiert ein bemerkenswertes Kapitel deutscher Kolonialideologie während der Zeit des Nationalsozialismus. Dieses schildförmige Abzeichen, etwa 20 bis 21 Millimeter hoch und 13 bis 15 Millimeter breit, wurde von aktiven Mitgliedern des Reichskolonialbundes an ziviler Kleidung getragen und diente als sichtbares Zeichen der Unterstützung für die Rückgewinnung der deutschen Kolonien, die durch den Versailler Vertrag von 1919 verloren gegangen waren.

Der Reichskolonialbund wurde am 8. Juni 1936 offiziell gegründet und am 12. Juni 1936 formell registriert. Die Organisation entstand durch die Zusammenführung der Deutschen Kolonialgesellschaft und anderer kolonialer Vereinigungen unter der Führung von Franz Ritter von Epp, einem ehemaligen Generalleutnant und Reichsleiter des kolonialpolitischen Amtes der NSDAP. Nach anfänglichen Schwierigkeiten – Rudolf Hess ordnete zwei Monate nach der Gründung die Auflösung an, die jedoch im November 1936 zurückgenommen wurde – entwickelte sich die Organisation zu einer Massenorganisation mit beeindruckenden Mitgliederzahlen.

Das Abzeichen wurde in zwei Hauptvarianten hergestellt: Das reguläre Mitgliedsabzeichen ohne Adler für alle Mitglieder und das Amtsträgerabzeichen mit einem auf dem Schild thronenden Adler für Funktionäre. Die Abzeichen wurden aus Tombak, versilberter Bronze oder Buntmetall gefertigt und mit schwarzem, weißem und rotem Email verziert. Das Schilddesign basierte auf der Flagge der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft, der sogenannten Peters-Flagge: ein fünfeckiger Schild mit schwarzem Kreuz auf weißem Grund, einem roten oberen Viertel mit fünf weißen Sternen, die das Sternbild des Südkreuzes darstellen, und einem in der Zeit des Dritten Reiches hinzugefügten Hakenkreuz.

Die Abzeichen trugen auf der Rückseite die Herstellermarkierung GES.GESCH. (Gesetzlich Geschützt) sowie Herstellercodes wie 'S', 'B' oder 'RN' im Kreis. Nur autorisierte Hersteller mit entsprechenden Lizenzen durften diese Abzeichen produzieren, um Fälschungen zu verhindern. Die Mitglieder mussten die Abzeichen kaufen, wobei die Einnahmen teilweise die Propagandaarbeit der Organisation finanzierten.

Der Reichskolonialbund verfolgte das Ziel, für die Rückgabe der ehemaligen deutschen Kolonien in Afrika und im Pazifik zu werben, die Deutschland bis 1918 besessen hatte. Dazu gehörten Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika, Kamerun, Togo, Deutsch-Neuguinea und Samoa. Die Organisation führte intensive Propaganda durch Zeitungen wie Kolonie und Heimat und Deutsche Kolonialzeitung, koloniale Ausstellungen, Konferenzen, Vorträge und Massenkundgebungen durch. Der RKB war nach der Gaustruktur der NSDAP organisiert, mit Hauptsitz in Berlin.

Das Mitgliederwachstum war bemerkenswert: Von etwa 50.000 Mitgliedern in den Vorgängerorganisationen wuchs die Organisation bis Dezember 1938 auf über eine Million Mitglieder, erreichte im April 1939 etwa eine Million und wuchs bis 1941 auf zwei Millionen Mitglieder. Bei der Auflösung im Januar 1943 hatte die Organisation 2,16 Millionen Mitglieder, organisiert in 41 Gauverbänden, etwa 900 Kreisverbänden und 12.800 Ortsverbänden mit rund 50.000 ehrenamtlichen Funktionären. Die Zahl der produzierten Abzeichen ist nicht dokumentiert, aber angesichts der Massenmitgliedschaft war die Produktion erheblich.

Die Mitgliedschaft stand allen Deutschen offen, die koloniale Bestrebungen unterstützten, darunter ehemalige Kolonialsoldaten, Kolonialverwalter, Veteranen der Kolonialkriege vor 1918 und gewöhnliche Bürger. Etwa 12.000 Mitglieder des Deutscher Kolonialkrieger-Bundes waren bis 1942 automatisch angegliedert.

Mit dem Fortschreiten des Zweiten Weltkriegs verlor die Kolonialfrage an Bedeutung, insbesondere nach den Misserfolgen an der Ostfront, da sich die Prioritäten auf den Lebensraum in Osteuropa verlagerten. Der Reichskolonialbund wurde am 15. Februar 1943 durch eine Anweisung von Martin Bormann, dem Leiter der Parteikanzlei der NSDAP, im Namen Hitlers aufgelöst. Die Begründung lautete kriegsunwichtige Tätigkeit. Die Auflösung erfolgte kurz nach der deutschen Niederlage bei Stalingrad am 2. Februar 1943 und fiel mit Goebbels' Ausrufung des totalen Krieges am 18. Februar 1943 zusammen. Das Vermögen der Organisation wurde an die NSDAP übertragen.

Nach der deutschen Niederlage 1945 wurde der Reichskolonialbund durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 formell verboten, das alle NS-Organisationen auflöste. Die meisten Akten des RKB, 5.140 Dokumente aus den Jahren 1925 bis 1943, sind heute in Archiven in Koblenz erhalten. Heute sind RKB-Mitgliedsabzeichen Objekte historischer Forschung und militärhistorischer Sammlungen, die die nationalsozialistische Kolonialideologie und die deutsche Kolonialgeschichte dokumentieren.

r