NSKK Knopf für die Schaftmütze 

ungetragen, RZM M5/31, Zustand 1a.
504009
65,00

NSKK Knopf für die Schaftmütze 

Der NSKK-Knopf für die Schirmmütze stellt ein charakteristisches Ausrüstungsstück des Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSKK) dar, einer paramilitärischen Organisation des Dritten Reiches, die am 1. Mai 1931 gegründet wurde. Das NSKK entwickelte sich aus der SA-Kraftfahrstaffel und wurde zunächst als Unterorganisation der SA geführt, bevor es 1934 zu einer eigenständigen Gliederung der NSDAP aufstieg.

Das vorliegende Exemplar trägt die Kennzeichnung RZM M5/31, die auf das Reichszeugmeisterei-System verweist. Die Reichszeugmeisterei wurde 1929 als zentrale Beschaffungs- und Kontrollstelle für sämtliche Uniformen, Abzeichen und Ausrüstungsgegenstände der NSDAP und ihrer Gliederungen eingerichtet. Die Kennung “RZM” garantierte die offizielle Zulassung und Qualitätskontrolle des Herstellers. Die Buchstaben-Zahlen-Kombination “M5/31” identifiziert den spezifischen Hersteller, wobei “M5” die Warengruppe Metall bezeichnete und die nachfolgende Nummer den registrierten Produzenten kennzeichnete.

Die Schirmmütze gehörte zur regulären Dienstuniform des NSKK und wurde in verschiedenen Ausführungen je nach Rang und Verwendungszweck getragen. Der Knopf an der Schirmmütze diente nicht nur funktionalen Zwecken zur Befestigung des Sturmriemens, sondern war auch ein wichtiges Erkennungsmerkmal der Organisationszugehörigkeit. NSKK-Knöpfe zeigten typischerweise das charakteristische NSKK-Emblem mit dem geflügelten Rad, das die Verbindung zur Motorisierung symbolisierte.

Das NSKK hatte während der NS-Zeit mehrere zentrale Aufgaben. In der Anfangsphase diente es vor allem der motorisierten Unterstützung von NSDAP-Veranstaltungen und dem Transport von SA- und SS-Einheiten. Nach der Machtübernahme 1933 weitete sich das Tätigkeitsfeld erheblich aus. Das NSKK übernahm die vormilitärische Kraftfahrausbildung junger Männer, was angesichts der heimlichen Aufrüstung und späteren offenen Wiederaufrüstung ab 1935 von strategischer Bedeutung war. Tausende von jungen Deutschen erhielten durch das NSKK ihre Fahrausbildung, die sie später als Kraftfahrer in der Wehrmacht einsetzen konnten.

Die Uniformvorschriften des NSKK wurden kontinuierlich weiterentwickelt und in offiziellen Dienstvorschriften festgehalten. Die erste umfassende Uniform wurde 1932 eingeführt und orientierte sich zunächst stark an SA-Vorbildern mit brauner Grundfarbe. Im Laufe der Jahre erfolgten mehrere Modifikationen, wobei schwarze Elemente zunehmend an Bedeutung gewannen. Die genaue Trageweise und Ausstattung war in den Bekleidungsvorschriften des NSKK detailliert geregelt, die bis ins kleinste Detail festlegten, welche Knöpfe, Abzeichen und Accessoires in welcher Form zu tragen waren.

Der ungetragene Zustand des vorliegenden Knopfes (Zustand 1a) ist bemerkenswert und deutet darauf hin, dass er entweder als Ersatzteil gelagert wurde oder nie zur Ausgabe kam. Während des Krieges wurden immer mehr Ressourcen knapp, und die Qualität von Uniformteilen nahm ab. Frühe RZM-gekennzeichnete Stücke aus der Zeit vor dem Krieg zeichnen sich oft durch höhere Materialqualität und sorgfältigere Verarbeitung aus als spätere Produktionen.

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches wurde das NSKK zusammen mit allen anderen NS-Organisationen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 verboten und aufgelöst. Die Organisation wurde als verbrecherisch eingestuft, obwohl ihre direkte Beteiligung an Kriegsverbrechen geringer war als die anderer NS-Gliederungen. Dennoch hatte das NSKK durch seine Rolle in der Kriegsvorbereitung und -führung zum NS-Unrechtssystem beigetragen.

Heute haben solche Objekte ausschließlich historischen Dokumentationswert. Sie dienen Museen, Forschungseinrichtungen und Privatsammlern als materielle Zeugnisse einer dunklen Epoche deutscher Geschichte. Der Umgang mit NS-Relikten ist in Deutschland streng geregelt: Das Zeigen verfassungswidriger Kennzeichen ist nach § 86a StGB verboten, wobei Ausnahmen für Bildung, Wissenschaft und historische Aufarbeitung gelten. Sammler und Historiker tragen die Verantwortung, solche Objekte in ihren historischen Kontext einzuordnen und nicht zur Verherrlichung des Nationalsozialismus zu missbrauchen.