Nationalsozialistische Sympathie-Abzeichen - Hakenkreuz

Blechausführung, 14 mm, an Nadel, Zustand 2.
495010
€ 60,00

Nationalsozialistische Sympathie-Abzeichen - Hakenkreuz

Das beschriebene Objekt stellt ein nationalsozialistisches Sympathieabzeichen mit Hakenkreuz dar, gefertigt aus Blech mit einer Größe von 14 mm und ausgestattet mit einer Anstecknadel. Solche Abzeichen gehören zu einer umfangreichen Kategorie von Propagandamaterialien, die während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland (1933-1945) hergestellt und verbreitet wurden.

Die Produktion von kleinformatigen Sympathieabzeichen begann bereits in den frühen 1920er Jahren, als die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) noch eine von vielen politischen Bewegungen in der Weimarer Republik war. Nach der Machtergreifung Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 entwickelte sich eine regelrechte Industrie für verschiedenste Arten von Abzeichen, Plaketten und Anstecknadeln, die der politischen Indoktrination und der Demonstration von Loyalität zum Regime dienten.

Das Hakenkreuz (Swastika) wurde 1920 offiziell als Symbol der NSDAP eingeführt und war nach 1933 allgegenwärtig im öffentlichen Leben des Deutschen Reiches. Die Verwendung dieses Symbols auf Abzeichen unterschiedlichster Art war Teil einer umfassenden visuellen Propaganda, die alle Bereiche des täglichen Lebens durchdrang. Sympathieabzeichen wurden häufig bei politischen Veranstaltungen, Sammlungen für das Winterhilfswerk, bei Propagandaaktionen oder als Zeichen der Zugehörigkeit zur “Volksgemeinschaft” getragen.

Die Herstellung solcher Abzeichen erfolgte durch zahlreiche Firmen, von großen Traditionsunternehmen wie Deschler & Sohn in München bis zu kleinen lokalen Betrieben. Die Blechausführung war eine kostengünstige Produktionsmethode, die eine Massenherstellung ermöglichte. Die geringe Größe von 14 mm deutet darauf hin, dass es sich um ein dezentes Alltagsabzeichen handelte, das am Revers getragen werden konnte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 die Verwendung nationalsozialistischer Symbole verboten. In der Bundesrepublik Deutschland ist heute gemäß § 86a des Strafgesetzbuches das öffentliche Zeigen von Hakenkreuzen und anderen NS-Symbolen grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen für historische, wissenschaftliche und aufklärerische Zwecke. Solche Objekte dienen heute ausschließlich als historische Dokumente zur Erforschung und Dokumentation dieser dunklen Periode deutscher Geschichte.

Der angegebene Zustand 2 entspricht nach üblicher Bewertungsskala einem sehr guten bis guten Erhaltungszustand mit leichten Gebrauchsspuren. Für Historiker und Museen sind solche Objekte wichtige Quellen zum Verständnis der Propagandamechanismen totalitärer Regime und der Alltagsgeschichte im Nationalsozialismus.