Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ( NSDAP ) - Mitgliedsabzeichen
Das Mitgliedsabzeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) stellt eines der bedeutendsten Parteiinsignien des nationalsozialistischen Deutschlands dar. Diese emaillierte Ausführung mit der RZM-Herstellermarkierung M1/105 repräsentiert ein standardisiertes Parteisymbol, das zwischen 1933 und 1945 von Millionen Parteimitgliedern getragen wurde.
Die Reichszeugmeisterei (RZM) wurde 1929 als zentrale Beschaffungs- und Prüfstelle der NSDAP gegründet. Nach der Machtergreifung 1933 erhielt diese Organisation das Monopol zur Überwachung und Kontrolle aller Parteiuniformen, Abzeichen und Insignien. Die RZM-Nummerierung diente der Identifikation lizenzierter Hersteller, wobei die Kennzeichnung M1 für München als Produktionsort stand, gefolgt von der spezifischen Herstellernummer.
Das kreisrunde Parteiabzeichen zeigte im Zentrum ein schwarzes Hakenkreuz auf weißem Grund, umgeben von einem roten Ring. Diese Farbgebung entsprach der offiziellen Parteiflagge und symbolisierte laut nationalsozialistischer Ideologie: Rot für den sozialen Gedanken, Weiß für den nationalistischen Gedanken und das Hakenkreuz als Symbol des “arischen” Kampfes. Der Durchmesser betrug standardmäßig etwa 24 Millimeter.
Die Knopflochausführung war die gebräuchlichste Trageweise des Abzeichens. Auf der Rückseite befand sich eine Nadel mit Hakenverschluss, die das Befestigen am Revers von Jacken und Mäntel ermöglichte. Parteimitglieder waren angehalten, das Abzeichen bei allen öffentlichen Anlässen und im Alltag sichtbar zu tragen, um ihre politische Zugehörigkeit zu demonstrieren.
Die Herstellung dieser Abzeichen erfolgte in verschiedenen Qualitätsstufen. Die emaillierte Variante galt als hochwertigere Ausführung im Vergleich zu gestanzten oder lackierten Versionen. Der Emaillierprozess erforderte spezialisierte handwerkliche Fähigkeiten und mehrere Brennvorgänge bei hohen Temperaturen, was diese Abzeichen widerstandsfähiger gegen Abnutzung machte. Dennoch zeigen viele erhaltene Exemplare heute Emaillebeschädigungen, die durch jahrzehntelange Lagerung oder Handhabung entstanden sind.
Nach Einführung der RZM-Kontrolle ab 1933 mussten alle Hersteller von Parteiinsignien eine offizielle Lizenz erwerben. Die Vergabe der Herstellernummern erfolgte systematisch, und jeder produzierte Artikel musste die entsprechende Kennzeichnung tragen. Dies diente sowohl der Qualitätssicherung als auch der wirtschaftlichen Kontrolle durch die Partei. Unlizenzierte Produktion wurde streng geahndet.
Das Tragen des Parteiabzeichens war für NSDAP-Mitglieder obligatorisch, sobald sie ihre Mitgliedschaft offiziell bestätigt erhalten hatten. Die Mitgliedsnummer wurde separat in einem Mitgliedsbuch festgehalten. Zwischen 1933 und 1945 wuchs die Mitgliederzahl von etwa 850.000 auf über 8,5 Millionen an, was eine entsprechend hohe Produktionsmenge an Abzeichen erforderte.
In der Nachkriegszeit wurde das öffentliche Zeigen nationalsozialistischer Symbole in Deutschland und Österreich gesetzlich verboten. Das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 verfügte die Auflösung der NSDAP und verbot alle ihre Organisationen und Symbole. Heute unterliegt das Verwenden solcher Abzeichen in Deutschland dem Strafgesetzbuch §86a, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Ausnahmen gelten für wissenschaftliche, historische und aufklärerische Zwecke.
Aus militärhistorischer Perspektive sind diese Abzeichen wichtige Zeitdokumente, die Aufschluss über Herstellungstechniken, Materialverwendung und organisatorische Strukturen des NS-Regimes geben. Sammlungen in Museen und wissenschaftlichen Institutionen bewahren solche Objekte zur Dokumentation und Aufklärung über diese dunkle Periode der deutschen Geschichte. Die Provenienzforschung bemüht sich dabei, die Herkunftsgeschichte einzelner Objekte nachzuvollziehen und ihren historischen Kontext zu rekonstruieren.