Nationalsozialistische Frauenschaft ( NSF ) - Mitgliedsabzeichen 5. Form

23 mm, Hersteller : S.& L.Lüdenscheid GES.GESCH., an Nadel, Zustand 2.
372114
40,00

Nationalsozialistische Frauenschaft ( NSF ) - Mitgliedsabzeichen 5. Form

Das Mitgliedsabzeichen der NS-Frauenschaft (NSF) stellt ein bedeutendes Zeugnis der nationalsozialistischen Frauenorganisationen im Deutschen Reich dar. Die hier vorliegende 5. Form des Abzeichens, hergestellt von S. & L. Lüdenscheid mit dem Zusatz GES. GESCH. (gesetzlich geschützt), repräsentiert eine spezifische Entwicklungsphase in der Geschichte dieser Organisation.

Die NS-Frauenschaft wurde im Oktober 1931 als Zusammenschluss verschiedener nationalsozialistischer Frauengruppen gegründet und unterstand zunächst der Reichsleitung der NSDAP. Nach der Machtübernahme 1933 entwickelte sie sich zur zentralen Organisation für die ideologische Ausrichtung und Mobilisierung deutscher Frauen im nationalsozialistischen Staat. Unter der Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink, die dieses Amt ab 1934 innehatte, wurde die NSF systematisch ausgebaut und erreichte bis 1945 mehrere Millionen Mitglieder.

Das vorliegende Abzeichen mit einem Durchmesser von 23 mm entspricht den standardisierten Maßen für Mitgliedsabzeichen der NS-Organisationen. Die Bezeichnung 5. Form verweist auf die chronologische Entwicklung der Abzeichengestaltung, die im Laufe der Jahre mehrfach überarbeitet wurde, um produktionstechnische Verbesserungen umzusetzen oder gestalterische Anpassungen vorzunehmen. Diese Formvarianten wurden in der Regel durch Anordnungen der Reichsleitung festgelegt und mussten von allen Herstellern einheitlich umgesetzt werden.

Der Hersteller Steinbach & Lörcher aus Lüdenscheid war einer der bedeutendsten Produzenten von Parteiabzeichen und militärischen Auszeichnungen während der NS-Zeit. Die Firma gehörte zu den wenigen offiziell lizenzierten Herstellern, die berechtigt waren, Parteiinsignien zu produzieren. Die Kennzeichnung GES. GESCH. weist auf den gesetzlichen Schutz des Designs hin und diente der Verhinderung von Fälschungen, die streng geahndet wurden.

Die NSF war organisatorisch eng mit dem Deutschen Frauenwerk (DFW) verbunden, wobei die NSF die eigentliche Parteigliederung darstellte, während das DFW als übergeordnete Dachorganisation fungierte. Mitglieder der NSF mussten bestimmte ideologische und “rassische” Kriterien erfüllen und galten als politische Elite unter den organisierten Frauen des Dritten Reiches.

Das Tragen des Mitgliedsabzeichens war für Angehörige der NSF bei offiziellen Anlässen und Veranstaltungen verpflichtend. Es dokumentierte die Zugehörigkeit zur Organisation und symbolisierte die Verpflichtung auf die nationalsozialistische Ideologie. Die Abzeichen wurden auf der linken Brustseite der Kleidung getragen und waren Teil der offiziellen Uniform bzw. Dienstkleidung.

Die technische Ausführung mit Nadelkonstruktion entsprach dem Standard der Zeit und ermöglichte ein sicheres Befestigen an verschiedenen Kleidungsstücken. Die Qualität der Verarbeitung und die präzise Stempelung waren charakteristisch für die Produktionen der Lüdenscheider Metallwarenindustrie, die international für ihre handwerkliche Expertise bekannt war.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die NS-Frauenschaft zusammen mit allen anderen NS-Organisationen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 verboten und aufgelöst. Das Tragen entsprechender Abzeichen wurde untersagt, und viele dieser Insignien wurden vernichtet oder eingeschmolzen.

Heute besitzen solche Abzeichen ausschließlich historischen Dokumentationswert und dienen der wissenschaftlichen Forschung sowie der musealen Aufarbeitung der NS-Zeit. Sie sind stumme Zeugen eines totalitären Systems und seiner Durchdringung aller gesellschaftlichen Bereiche, einschließlich der systematischen Vereinnahmung und Instrumentalisierung von Frauen für die Ziele des Regimes.