D.V.E. Nr. 317. Bekleidungsvorschrift für Offiziere, Sanitätsoffiziere und Veterinäroffiziere des Königlich Preußischen Heeres (O. Bkl. V.) vom 15. Mai 1899,

Neudruck 1911. Berlin, Verlag Mittler und Sohn, Gebundene Ausgabe mit Schutzumschlag, Halbleinen, 212 + 35 Seiten, mit Zeichnungen, Zustand 2
507416
120,00

D.V.E. Nr. 317. Bekleidungsvorschrift für Offiziere, Sanitätsoffiziere und Veterinäroffiziere des Königlich Preußischen Heeres (O. Bkl. V.) vom 15. Mai 1899,

Die Bekleidungsvorschrift für Offiziere, Sanitätsoffiziere und Veterinäroffiziere des Königlich Preußischen Heeres vom 15. Mai 1899, in ihrer Neudruck-Ausgabe von 1911, stellt ein bedeutendes Dokument der preußischen Militärgeschichte dar. Diese umfassende Vorschrift, herausgegeben als D.V.E. Nr. 317 (Dienstvorschrift des Preußischen Kriegsministeriums), regelte bis ins kleinste Detail die Uniformierung des preußischen Offizierskorps in der späten Kaiserzeit.

Die ursprüngliche Vorschrift von 1899 entstand in einer Phase umfassender Militärreformen unter Kaiser Wilhelm II., der persönlich großes Interesse an Uniformfragen zeigte. Nach der Reichsgründung 1871 hatte sich das preußische Heer zur dominierenden Kraft im Deutschen Kaiserreich entwickelt, und die Uniformvorschriften Preußens dienten häufig als Vorbild für andere deutsche Kontingente. Die Bekleidungsvorschrift kodifizierte nicht nur praktische Aspekte der militärischen Kleidung, sondern manifestierte auch soziale Hierarchien und militärische Traditionen.

Der vorliegende Neudruck von 1911 erschien beim renommierten Verlag Ernst Siegfried Mittler und Sohn in Berlin, dem offiziellen Verlagshaus des preußischen Kriegsministeriums seit 1842. Mittler war der bedeutendste Militärverlag im Deutschen Kaiserreich und publizierte nahezu alle offiziellen Dienstvorschriften, militärwissenschaftlichen Werke und Fachzeitschriften. Die Notwendigkeit eines Neudrucks nach zwölf Jahren spiegelt sowohl die hohe Nachfrage nach diesem grundlegenden Regelwerk als auch mögliche Aktualisierungen und Präzisierungen wider.

Mit 212 Seiten Haupttext und 35 zusätzlichen Seiten, ergänzt durch detaillierte Zeichnungen, bot diese Vorschrift eine außerordentlich präzise Anleitung. Sie beschrieb minutiös die verschiedenen Uniformarten für unterschiedliche Anlässe: die Paradeuniform (Galauniform), die Gesellschaftsuniform, die Dienstuniform und die Felduniform. Jedes Kleidungsstück wurde hinsichtlich Schnitt, Stoff, Farbe, Abzeichen und Trageweise spezifiziert. Die Illustrationen zeigten nicht nur die kompletten Uniformen, sondern auch Details wie Knopfanordnungen, Kragenformen, Ärmelaufschläge und die korrekte Anbringung von Orden und Ehrenzeichen.

Besonders bemerkenswert ist die Differenzierung zwischen Linienoffizieren, Sanitätsoffizieren und Veterinäroffizieren. Während Linienoffiziere die klassischen Waffenfarben ihrer Truppengattungen trugen, hatten Sanitätsoffiziere seit 1842 dunkelblaue Uniformen mit hellblauen Aufschlägen, und Veterinäroffiziere, erst 1887 dem Offizierskorps gleichgestellt, trugen karmesinrote Abzeichen. Diese farblichen Unterscheidungen ermöglichten die sofortige Identifikation der Funktion eines Offiziers auf dem Schlachtfeld oder bei militärischen Zeremonien.

Die Vorschrift regelte auch wirtschaftliche Aspekte: Sie legte fest, welche Uniformteile auf Kosten des Staates geliefert wurden und welche der Offizier selbst anzuschaffen hatte. Da preußische Offiziere ihre Uniformen größtenteils selbst finanzieren mussten, bedeutete die strikte Einhaltung dieser Vorschriften eine erhebliche finanzielle Belastung. Die genauen Spezifikationen sollten jedoch verhindern, dass übermäßiger Luxus oder individuelle Abweichungen die militärische Einheitlichkeit beeinträchtigten.

Der Halbleineneinband mit Schutzumschlag dieser Ausgabe war typisch für offizielle Dienstvorschriften jener Zeit. Diese robuste, aber nicht übermäßig luxuriöse Aufmachung ermöglichte eine praktische Handhabung als Nachschlagewerk, während der Schutzumschlag vor Verschmutzung schützte. Solche Exemplare befanden sich im Besitz jedes Offiziersanwärters und erfahrenen Offiziers, der die Vorschriften für Neuanschaffungen oder bei Uniformrevisionen konsultieren musste.

Im historischen Kontext dokumentiert diese Vorschrift den Höhepunkt preußisch-deutscher Militärtradition kurz vor dem Ersten Weltkrieg. Die detaillierte Regulierung der Uniformierung spiegelte die preußischen Werte von Ordnung, Disziplin und Tradition wider. Gleichzeitig zeigt sie die zunehmende Bürokratisierung und Standardisierung des modernen Militärwesens um die Jahrhundertwende.

Nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 verloren viele dieser detaillierten Vorschriften ihre praktische Relevanz. Die Realität des modernen Krieges erzwang eine zunehmende Vereinfachung und Funktionalisierung der Uniformen. Bunte Paradeaufschläge wichen feldgrauen, unauffälligen Feldanzügen. Dennoch blieben die Bekleidungsvorschriften von 1899/1911 bis 1918 formal in Kraft und behielten ihre Gültigkeit für Heimatdienst und zeremonielle Anlässe.

Heute sind solche Vorschriften wertvolle Quellen für Militärhistoriker, Uniformkundler und Museen. Sie ermöglichen die präzise Rekonstruktion und Datierung historischer Uniformen und gewähren Einblicke in die Organisationsstruktur, soziale Hierarchien und ästhetischen Vorstellungen der kaiserlichen Armee. Als gedrucktes Zeugnis preußischer Militärkultur dokumentiert die Bekleidungsvorschrift eine Epoche, die mit dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Untergang der Monarchie unwiderruflich endete.