Ehrenkreuz der Deutschen Mutter in Bronze – Miniatur
Das vorliegende Objekt ist eine Miniaturausführung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter in Bronze, ein 21 mm messendes Exemplar an einer Bandschleife mit rückseitiger Nadel. Die teilweise lesbare Herstellerkennung „L/…“ verweist auf das LDO-Nummernsystem (Leistungsgemeinschaft der Deutschen Ordenshersteller), das zentrale Kodierungssystem der vom Regime zugelassenen Ordensfabrikanten. Solche Miniaturen konnten privat bei autorisierten Bezugsquellen wie Juwelieren oder direkt bei LDO-zugelassenen Herstellern erworben werden und galten als halboffizielle, genehmigte Ergänzungen zur Vollgröße.
Stiftung und Gestaltung
Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter wurde am 16. Dezember 1938 durch Erlass Adolf Hitlers gestiftet. Der Entwurf stammte von dem Münchner Architekten und Bildhauer Franz Berberich. Die Auszeichnung war als staatliche Dekoration des nationalsozialistischen Deutschlands konzipiert, um deutsche Mütter für außerordentliche Verdienste um die Nation zu ehren und Frauen im gebärfähigen Alter zur Vergrößerung ihrer Familien – und damit der Bevölkerung des Dritten Reiches – zu ermutigen. Sie entstand in der Vorbereitungsphase des Zweiten Weltkrieges, um die Bedeutung des Kinderreichtums für das Reich zu unterstreichen.
Physische Beschreibung
Das Kreuz weist eine schlanke, langgestreckte Form eines Tatzenkreuzes auf, ähnlich dem Marienkreuz des Deutschen Ordens. Es ist mit durchscheinend blauer Emaille überzogen und besitzt weiße Emailleränder. In der Mitte befindet sich ein metallenes Medaillon mit der Umschrift „DER DEUTSCHEN MUTTER“ um ein schwarz emailliertes Hakenkreuz auf weißem Emaillegrund. Zwischen den Kreuzarmen ragen Strahlenbündel hervor. Das Stück ist zweiteilig aus gestanztem Tombak mit Bronzierung und blau-weißer Emaillearbeit gefertigt. Die Rückseite existiert in zwei offiziellen Varianten: Die erste Version (Anfang 1939) trug die Inschrift „Das Kind adelt die Mutter“; die nachfolgende Version (1939–1945) das Datum „16. Dezember 1938“. Beide Versionen zeigen darunter eine Faksimile-Unterschrift Adolf Hitlers. Bei der Miniatur beträgt die Größe etwa 2 cm, was mit den angegebenen 21 mm des vorliegenden Stücks übereinstimmt. Die Miniatur ist an einer blau-weißen Bandschleife mit rückseitiger Nadel befestigt. Herstellerzeichen wurden nie auf den Kreuzen selbst, sondern nur auf Verleihungsetuis und -tüten angebracht.
Klassifizierung und Verleihungskriterien
Die Auszeichnung wurde in drei Stufen verliehen: Die 3. Klasse (Bronze) ging an Mütter mit vier oder fünf Kindern, die 2. Klasse (Silber) an Mütter mit sechs oder sieben Kindern und die 1. Klasse (Gold) an Mütter mit acht oder mehr Kindern. Das vorliegende Objekt gehört zur 3. Klasse (Bronze) als Miniaturvariante. Halboffizielle Miniaturen von etwa 2 cm Größe wurden in allen drei Klassen gefertigt.
Verleihungsberechtigt waren reichsdeutsche Mütter, die Redlichkeit und vorbildliche Mutterschaft bewiesen und mindestens vier lebend geborene Kinder zur Welt gebracht und aufgezogen hatten. Die Mutter musste „deutschblütig und erbtüchtig“ sein. Gemäß den Nürnberger Gesetzen waren deutsche Jüdinnen und Frauen mit teilweise jüdischer Abstammung von der Verleihung ausgeschlossen. Die Berechtigung wurde später auf volksdeutsche Mütter aus dem angeschlossenen Österreich und dem Sudetenland erweitert. Das Nominierungsverfahren war langwierig und bürokratisch: Es wurde vom Bürgermeisteramt, dem NSDAP-Ortsgruppenleiter oder dem Kreiswart des Reichsbundes der Kinderreichen eingeleitet und umfasste eine Überprüfung der Mutter und ihrer Großeltern.
Trageweise
Die Vollgröße der Auszeichnung wurde um den Hals an einem blau-weißen Band getragen; keine andere Trageform war gestattet. Die Miniaturen waren ausschließlich für den allgemeinen täglichen Gebrauch zugelassen.
Verleihungspraxis und Umfang
Trotz der Stiftung im Dezember 1938 erfolgten die ersten Verleihungen am Muttertag, dem 21. Mai 1939. Aufgrund der enormen Zahl berechtigter Mütter wurden die ersten Überreichungen auf Mütter ab 60 Jahren beschränkt, dann auf das Erntedankfest am 1. Oktober 1939 und Heiligabend, den 24. Dezember 1939, ausgedehnt. Die Verleihungen fanden jährlich am zweiten Sonntag im Mai (Muttertag) statt; die letzten Verleihungen erfolgten 1944. Schätzungsweise waren bis September 1941 etwa 4,7 Millionen Mütter mit dem Mutterkreuz ausgezeichnet worden, wobei die Bronzestufe die häufigste war. Die zentralen Antragsakten in der Präsidialkanzlei in Berlin gingen im Krieg verloren oder wurden zerstört, sodass genaue Gesamtzahlen nicht mehr nachvollziehbar sind.
Bedeutende Empfängerinnen
Die erste Frau, die das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter erhielt, war Magda Goebbels, die Ehefrau des NS-Propagandaministers Joseph Goebbels. Eine besondere Variante mit kleinen Diamanten am Hakenkreuz wurde einer Dresdner Frau verliehen, die Mutter von sechzehn Kindern war.
Nachkriegsgeschichte und rechtlicher Status
Mit der alliierten Besetzung des ehemaligen Reichsgebietes 1945 durfte das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter wegen seiner nationalsozialistischen Konnotation nicht mehr getragen werden. Es wird seither gelegentlich als „Mütterverdienstkreuz“ bezeichnet. Im Jahre 1957 verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Ordensgesetz); das Mutterkreuz gehörte nicht zu den NS-Auszeichnungen, die für eine Neugestaltung zum Weitertragen durch Empfängerinnen genehmigt wurden. Die Auszeichnung gilt in der Bundesrepublik Deutschland als verfassungswidrig und gehört zu den durch das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 verbotenen NS-Abzeichen. Eine vergleichbare Praxis bestand bereits in Frankreich mit der Médaille de la Famille française, die bis heute fortbesteht.