III. Reich - 1. Mai 1935-1938 " Tag der Arbeit " - Konvolut von 3 Abzeichen
Die vorliegende Sammlung von drei Abzeichen zum 1. Mai aus den Jahren 1935 bis 1938 repräsentiert ein faszinierendes Kapitel der nationalsozialistischen Symbolpolitik und Propagandageschichte. Diese Abzeichen dokumentieren die systematische Umgestaltung des traditionellen Arbeiterfeiertags zu einem zentralen Element der NS-Ideologie unter dem Motto “Tag der Arbeit”.
Nach der Machtübernahme 1933 erkannte die nationalsozialistische Führung schnell die symbolische Bedeutung des 1. Mai als traditioneller Kampftag der Arbeiterbewegung. Am 1. Mai 1933 wurde dieser Feiertag erstmals als “Tag der nationalen Arbeit” begangen, wobei Adolf Hitler persönlich vor über einer Million Menschen auf dem Tempelhofer Feld in Berlin sprach. Bereits einen Tag später, am 2. Mai 1933, wurden die Gewerkschaftshäuser besetzt und die freien Gewerkschaften zerschlagen – ein perfides Beispiel für die Vereinnahmungsstrategie des Regimes.
Die jährlichen 1. Mai-Abzeichen wurden von der Deutschen Arbeitsfront (DAF) herausgegeben, der 1933 gegründeten NS-Massenorganisation unter Leitung von Robert Ley. Die DAF vereinte zwangsweise Arbeitgeber und Arbeitnehmer und wurde mit über 25 Millionen Mitgliedern zur größten Massenorganisation des Dritten Reiches. Die Abzeichen dienten mehreren Zwecken: Sie waren sichtbares Zeichen der Teilnahme an den obligatorischen Feierlichkeiten, Propagandainstrument und Sammlerobjekt zugleich.
Die Gestaltung der Abzeichen folgte charakteristischen Mustern der NS-Ikonographie. Häufig zeigten sie Symbole der Arbeit wie Hammer, Zahnräder oder Ähren in Kombination mit NS-Hoheitszeichen wie dem Hakenkreuz. Die Jahre 1935 bis 1938 markieren eine Phase der Konsolidierung des Regimes, in der die Massenmobilisierung und ideologische Durchdringung aller Lebensbereiche intensiviert wurde.
Im Jahr 1935 stand der 1. Mai im Zeichen der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht am 16. März desselben Jahres, was die aggressive Außenpolitik des Regimes manifestierte. Das Jahr 1936 war geprägt von den Olympischen Spielen in Berlin und der beginnenden Vierjahresplanwirtschaft unter Hermann Göring, die Deutschland auf den Krieg vorbereiten sollte. Der 1. Mai 1937 fand im Kontext fortschreitender Aufrüstung und wirtschaftlicher Mobilmachung statt. Das Jahr 1938 schließlich war das Jahr des “Anschlusses” Österreichs im März und markierte den Beginn der offenen Expansionspolitik.
Die Abzeichen wurden typischerweise aus verschiedenen Materialien gefertigt: Blech, emailliertes Metall oder auch gepresstes Papier mit Metallnadel. Sie wurden gegen eine kleine Spende abgegeben, wobei der Erlös offiziell wohltätigen Zwecken der DAF zugutekommen sollte. Das Tragen der Abzeichen war faktisch verpflichtend – wer keines trug, setzte sich dem Verdacht mangelnder “Volksgemeinschaft” aus.
Die Organisation der 1. Mai-Feierlichkeiten folgte einem streng choreographierten Ritual: Massenaufmärsche, Reden lokaler und nationaler Funktionäre, Fahnenappelle und kulturelle Darbietungen. Die Veranstaltungen dienten der Inszenierung der “Volksgemeinschaft” und der Demonstration von Macht und Geschlossenheit. Radio-Übertragungen sorgten für reichsweite Teilhabe an den zentralen Feierlichkeiten in Berlin.
Der gebrauchte Zustand der vorliegenden Abzeichen deutet auf tatsächliche Verwendung hin, was ihnen einen besonderen dokumentarischen Wert verleiht. Im Gegensatz zu ungenutzten Lagerbeständen wurden diese Stücke von Menschen getragen, die an den damaligen Veranstaltungen teilnahmen – ob freiwillig oder unter Zwang lässt sich nicht mehr feststellen.
Aus heutiger Sicht sind solche Abzeichen wichtige historische Quellen für die Erforschung der NS-Propaganda und Alltagsgeschichte. Sie dokumentieren die Durchdringung des Alltags mit politischen Symbolen und die Instrumentalisierung traditioneller Arbeiterfeiertage für die Zwecke der Diktatur. Sammlungen wie diese ermöglichen es, die Entwicklung der NS-Symbolik über mehrere Jahre hinweg zu verfolgen und die Veränderungen in Gestaltung und Propagandabotschaften zu analysieren.
Die rechtliche Einordnung solcher Objekte ist in Deutschland durch das Strafgesetzbuch (§ 86a StGB) geregelt, das die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt, jedoch Ausnahmen für Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre und Berichterstattung vorsieht. Der Handel und die Sammlung solcher Objekte zu historisch-wissenschaftlichen Zwecken sind somit legal.