Reichseinheitsverband des deutschen Gaststättengewerbes ( REV ) - Mitgliedsabzeichen
Das Mitgliedsabzeichen des Reichseinheitsverbandes des deutschen Gaststättengewerbes (REV) stellt ein bedeutsames Zeugnis der nationalsozialistischen Gleichschaltungspolitik im gewerblichen Bereich dar. Dieses Abzeichen wurde von Mitgliedern einer Organisation getragen, die Teil der umfassenden Kontrolle und Vereinheitlichung des deutschen Wirtschaftslebens während der NS-Zeit war.
Der Reichseinheitsverband des deutschen Gaststättengewerbes entstand im Zuge der systematischen Gleichschaltung aller Berufs- und Wirtschaftsverbände nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933. Wie andere Branchen auch, wurde das Gaststättengewerbe in eine reichsweite Zwangsorganisation überführt, die als Instrument der staatlichen Kontrolle und ideologischen Durchdringung diente. Die traditionellen, oft regional organisierten Gastwirtsverbände wurden aufgelöst oder in den neuen Reichsverband integriert.
Das vorliegende Exemplar wurde von der renommierten Firma Lauer aus Nürnberg hergestellt, einem der bedeutendsten Hersteller von Abzeichen, Orden und militärischen Auszeichnungen während der Weimarer Republik und der NS-Zeit. Die Firma Christian Lauer, später auch als Chr. Lauer Nürnberg bekannt, gehörte zu den qualitativ hochwertigen Produzenten solcher Insignien und belieferte sowohl staatliche Stellen als auch verschiedene Organisationen.
Die technische Ausführung mit langer Nadel entspricht der typischen Trageweise solcher Verbandabzeichen. Diese wurden üblicherweise an der Kleidung, oft am Revers oder an der Jacke, befestigt und dienten der sichtbaren Kennzeichnung der Zugehörigkeit zum jeweiligen Berufsverband. Die lange Nadel ermöglichte ein sicheres Befestigen auch an dickeren Stofflagen.
Das Gaststättengewerbe spielte in der NS-Ideologie eine durchaus wichtige Rolle. Gaststätten waren nicht nur Orte der Bewirtung, sondern auch soziale Treffpunkte und Orte politischer Versammlungen. Die Kontrolle über diesen Sektor ermöglichte es dem Regime, Einfluss auf das öffentliche Leben zu nehmen. Gastwirte mussten sich an zahlreiche Vorschriften halten, die von der Speisekartengestaltung über die Preisgestaltung bis hin zur ideologischen Ausrichtung ihrer Betriebe reichten.
Die Mitgliedschaft im REV war faktisch obligatorisch für alle, die im Gaststättengewerbe tätig sein wollten. Ohne Mitgliedschaft war die Ausübung des Gewerbes kaum möglich, da die Verbandszugehörigkeit oft Voraussetzung für Genehmigungen und Lizenzen war. Dies entsprach dem Prinzip der “Deutschen Arbeitsfront” und anderer NS-Massenorganisationen, die durch Zwangsmitgliedschaft eine lückenlose Erfassung und Kontrolle der Bevölkerung anstrebten.
Solche Abzeichen dienten mehreren Zwecken: Sie waren Ausweis der Verbandszugehörigkeit, demonstrierten Linientreue gegenüber dem Regime und schufen ein Gefühl der Zusammengehörigkeit innerhalb der Berufsgruppe. Gleichzeitig ermöglichten sie eine soziale Kontrolle, da das Nichttragen des Abzeichens Fragen nach der Loyalität aufwerfen konnte.
Aus heutiger Sicht sind derartige Abzeichen wichtige historische Dokumente, die die Durchdringung aller Lebensbereiche durch die nationalsozialistische Herrschaft illustrieren. Sie zeigen, wie das Regime durch die Organisation und Gleichschaltung selbst scheinbar unpolitischer Berufsgruppen seine Macht festigte und erweiterte. Die Gastronomie, als öffentlich sichtbarer und sozial bedeutsamer Wirtschaftszweig, war dabei ein besonders wichtiges Kontrollfeld.
Die Erhaltung solcher historischer Objekte in Sammlungen dient der Dokumentation und wissenschaftlichen Aufarbeitung dieser Epoche. Sie ermöglichen es nachfolgenden Generationen, die Mechanismen totalitärer Herrschaft zu verstehen und daraus zu lernen. Das Abzeichen steht exemplarisch für die systematische Organisation und Kontrolle der deutschen Gesellschaft in der Zeit zwischen 1933 und 1945.