Nationalsozialistische Sympathie-Abzeichen - Hakenkreuz
Das Nationalsozialistische Sympathie-Abzeichen mit Hakenkreuz repräsentiert eine bedeutende Kategorie politischer Ausdrucksformen während der Weimarer Republik und der frühen Jahre des nationalsozialistischen Regimes. Diese kleinen Abzeichen dienten als sichtbares Bekenntnis zur NSDAP und ihrer Ideologie und spielten eine wichtige Rolle in der visuellen Propaganda und gesellschaftlichen Durchdringung des nationalsozialistischen Regimes zwischen 1933 und 1945.
Die Verwendung solcher Sympathie-Abzeichen begann bereits in den frühen 1920er Jahren, als die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei noch eine von vielen konkurrierenden politischen Bewegungen in der fragmentierten Landschaft der Weimarer Republik war. Das Hakenkreuz als zentrales Symbol wurde von der NSDAP systematisch ab 1920 verwendet, nachdem Adolf Hitler es als Parteiemblem etabliert hatte. Die Produktion dieser Abzeichen begann in dieser frühen Phase, als die NSDAP noch eine kleine politische Bewegung war.
Nach der Machtergreifung der NSDAP im Januar 1933 etablierte das Regime ein komplexes System von Abzeichen, Uniformen und Symbolen, die der Identifikation und Demonstration politischer Loyalität dienten. Nach der Machtübernahme 1933 erlebte die Produktion dieser Sympathiebekundungen einen enormen Aufschwung. Die Sympathie-Abzeichen waren Teil der großen Propagandakampagne für die Wahlen im nationalsozialistischen Deutschland im November 1933. Der für die Kampagne verwendete Slogan lautete: “Ein Volk, Ein Führer, Ein 'Ja'”.
Im Gegensatz zum offiziellen NSDAP-Parteiabzeichen, das registrierten Parteimitgliedern vorbehalten war, konnten Sympathie-Abzeichen von jedermann erworben und getragen werden. Sie dienten dazu, öffentlich Unterstützung für die nationalsozialistische Bewegung zu demonstrieren, ohne dass der Träger formal Parteimitglied sein musste. Diese Abzeichen ermöglichten es Sympathisanten, ihre politische Überzeugung öffentlich zu zeigen, ohne formelle Mitglieder der Partei sein zu müssen. Sie wurden häufig bei politischen Veranstaltungen, Kundgebungen oder an Gedenktagen verkauft oder verteilt.
Das beschriebene Objekt mit einem Durchmesser von 8 mm wurde aus Buntmetall gefertigt und ist mit einer langen Nadel versehen. Kleine Abzeichen wurden typischerweise aus Blech hergestellt und mit einer Nadel zur Befestigung an Kleidung ausgestattet. Die Befestigung mittels langer Nadel war für die Epoche typisch und ermöglichte das Tragen an Kleidung, Revers oder Kopfbedeckungen. Die Blechkonstruktion war die kostengünstigste Produktionsmethode und ermöglichte Massenproduktion zu niedrigen Preisen. Andere Varianten konnten aus Bronze, versilbertem Metall oder emaillierten Materialien hergestellt werden. Die kompakte Größe machte diese Abzeichen diskret und doch als politisches Statement erkennbar.
Auf Sympathie-Abzeichen erschien das Hakenkreuz in verschiedenen Designs – häufig in einem weißen Kreis auf rotem Grund, entsprechend den Parteifarben. Es existierte eine enorme Vielfalt in Design und Ausführung. Sympathie-Abzeichen wurden in verschiedenen Größen von 6 mm bis 19 mm oder größer, in unterschiedlichen Materialien (Blech, Bronze, versilbert, emailliert) und mit verschiedenen Hakenkreuz-Designs produziert. Sammler unterscheiden heute zwischen frühen, handwerklich qualitätsvollen Stücken und späteren Massenproduktionen.
Die Produktion wurde von verschiedenen privaten Herstellern durchgeführt, die Lizenzen zur Herstellung solcher Abzeichen besaßen. Zahlreiche Hersteller, von etablierten Medaillen- und Dekorationsfabriken bis zu kleineren Handwerksbetrieben, produzierten diese Abzeichen in verschiedenen Designs, Größen und Qualitäten. Diese Abzeichen waren keine geschützten oder regulierten Auszeichnungen. Ihre Produktion und ihr Vertrieb unterlagen nicht strengen Kontrollen wie bei offiziellen Orden und Ehrenzeichen des Deutschen Reiches.
Nach 1945 wurde die öffentliche zur Schaustellung von Hakenkreuzen und anderen nationalsozialistischen Symbolen in Deutschland und Österreich gesetzlich verboten. § 86a des deutschen Strafgesetzbuchs verbietet die Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen. In Deutschland und Österreich unterliegen nationalsozialistische Symbole, einschließlich des Hakenkreuzes, strengen rechtlichen Beschränkungen. Die Zurschaustellung dieser Symbole ist grundsätzlich nach § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verboten. Ausnahmen gelten für Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre und Berichterstattung über das Zeitgeschehen. Historische Objekte dürfen unter strengen Bedingungen zu Bildungszwecken in Museen, wissenschaftlichen Sammlungen und im Antikenhandel gehandelt und ausgestellt werden.