III. Reich - Urkundenpaar für einen Angehörigen der Deutschen Polizei in Hamburg
Das vorliegende Urkundenpaar dokumentiert die militärischen Auszeichnungen eines Polizeirevieroberwachtmeisters der Deutschen Polizei in Hamburg während der Zeit des Dritten Reiches. Die beiden Dokumente repräsentieren einen wichtigen Aspekt der nationalsozialistischen Auszeichnungspolitik im Zusammenhang mit der Sudetenkrise und der Annexion der sudetendeutschen Gebiete im Herbst 1938.
Die erste Urkunde, ausgestellt am 12. September 1939, verleiht die Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938. Diese Auszeichnung, umgangssprachlich oft als “Sudetenland-Medaille” bezeichnet, wurde durch einen Erlass Adolf Hitlers vom 18. Oktober 1938 gestiftet. Sie ehrte Personen, die an der Besetzung und Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete in das Deutsche Reich beteiligt waren. Die Medaille wurde nicht nur an Wehrmacht-Angehörige verliehen, sondern auch an Mitglieder der Polizei, SS, SA und zivile Beamte, die bei diesem historischen Ereignis eine aktive Rolle spielten.
Das Münchner Abkommen vom 29. September 1938 hatte den Weg für die Abtretung der mehrheitlich von Deutschen bewohnten Gebiete der Tschechoslowakei geebnet. Die militärische Besetzung begann am 1. Oktober 1938, weshalb dieses Datum im Titel der Medaille verewigt wurde. Die Polizei spielte bei der administrativen Übernahme und Sicherung der neuerworbenen Gebiete eine zentrale Rolle. Polizeibeamte waren für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die Registrierung der Bevölkerung und die Implementierung deutscher Verwaltungsstrukturen zuständig.
Die zweite Urkunde, datiert auf den 4. April 1940, dokumentiert die Verleihung der Spange zur Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938. Diese Spange, auch bekannt als “Prager Burg-Spange”, wurde durch Hitlers Erlass vom 1. Mai 1939 gestiftet. Sie ehrte diejenigen, die bereits die ursprüngliche Medaille besaßen und zusätzlich am Einmarsch in die sogenannte “Rest-Tschechei” am 15. März 1939 teilgenommen hatten. An diesem Tag marschierten deutsche Truppen in Prag ein und errichteten das Protektorat Böhmen und Mähren.
Die Spange zeigte die Silhouette der Prager Burg (Hradschin) und wurde auf dem Band der ursprünglichen Medaille getragen. Ihre Verleihung setzte voraus, dass der Empfänger nachweislich an beiden Aktionen – der Sudetenland-Besetzung im Oktober 1938 und der Errichtung des Protektorats im März 1939 – beteiligt war. Dies unterstreicht, dass der betreffende Hamburger Polizeibeamte an beiden bedeutenden Expansionsschritten des NS-Regimes im Jahr 1938/39 teilgenommen hatte.
Der Rang eines Polizeirevieroberwachtmeisters entsprach einem mittleren Dienstgrad in der deutschen Polizeihierarchie der 1930er Jahre. Diese Beamten trugen erhebliche Verantwortung für die operative Polizeiarbeit auf Revierebene. Ihre Entsendung in die neu besetzten Gebiete erfolgte im Rahmen größerer Polizeikontingente, die zur Stabilisierung der deutschen Herrschaft eingesetzt wurden.
Die Tatsache, dass beide Urkunden gelocht sind, deutet darauf hin, dass sie möglicherweise in einer Personalakte abgeheftet waren. Dies war eine übliche Verwaltungspraxis, um militärische und polizeiliche Auszeichnungen systematisch zu dokumentieren. Die Lochung kann auch nach Kriegsende erfolgt sein, als solche Dokumente für verschiedene Zwecke archiviert wurden – sei es durch alliierte Behörden bei der Entnazifizierung oder später durch Archive und Sammler.
Die zeitliche Abfolge der Urkundenausstellung ist bemerkenswert: Die erste Urkunde wurde im September 1939 ausgestellt, kurz nach Beginn des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939. Die zweite folgte im April 1940, während der Phase des “Sitzkrieges” und kurz vor dem deutschen Westfeldzug im Mai 1940. Diese Daten zeigen, dass die bürokratischen Prozesse der Ordensverleihung auch in Kriegszeiten fortgesetzt wurden.
Aus heutiger Sicht dokumentieren diese Urkunden nicht nur individuelle Auszeichnungen, sondern auch die systematische Expansion des nationalsozialistischen Deutschland und die Rolle der Polizei bei der Durchsetzung der NS-Herrschaft in den besetzten Gebieten. Sie sind wichtige historische Quellen für die Erforschung der deutschen Polizeigeschichte, der NS-Auszeichnungspraxis und der Ereignisse, die zum Zweiten Weltkrieg führten.
Solche Dokumente werden heute in Museen, Archiven und privaten Sammlungen aufbewahrt und dienen der historischen Forschung und Bildung über diese dunkle Periode der deutschen Geschichte.