III. Reich - Originalunterschrift von Oberstleutnant der Gendarmerie Hans-Dietrich Grünwald

auf einer Ernennungsurkunde für einen Polizei-Oberwachtmeister und Junker der Schutzpolizei zum Oberjunker der Schutzpolizei, ausgestellt an der Polizei-Offiziers-Schule Berlin-Köpenick am 20.7.1939 mit sehr schöner Tintensignatur " Grünwald "; gelocht und gefaltet.

Grünwald war später Befehlshaber der Ordnungspolizei Krakau 1943-1944 und Befehlshaber der Ordnungspolizei Prag 1944-1945.
286628
180,00

III. Reich - Originalunterschrift von Oberstleutnant der Gendarmerie Hans-Dietrich Grünwald

Die vorliegende Ernennungsurkunde aus dem Jahr 1939 dokumentiert einen wichtigen Schritt in der Laufbahn eines Polizeibeamten während der NS-Zeit und trägt die Originalunterschrift von Oberstleutnant der Gendarmerie Hans-Dietrich Grünwald. Das am 20. Juli 1939 an der Polizei-Offiziers-Schule Berlin-Köpenick ausgestellte Dokument bezeugt die Beförderung eines Polizei-Oberwachtmeisters und Junkers der Schutzpolizei zum Oberjunker der Schutzpolizei.

Die Polizei-Offiziers-Schule in Berlin-Köpenick war eine der zentralen Ausbildungsstätten für den Polizeioffiziersnachwuchs im Dritten Reich. Nach der Machtübernahme 1933 wurde das gesamte deutsche Polizeiwesen grundlegend reorganisiert und dem Reichsführer-SS Heinrich Himmler unterstellt. Die Polizei wurde zu einem Instrument der nationalsozialistischen Herrschaft umgeformt, wobei die Ausbildung der Offiziere eine Schlüsselrolle spielte.

Der Rang eines Oberjunkers der Schutzpolizei stellte eine wichtige Stufe in der Offiziersausbildung dar. Das Junkersystem orientierte sich an militärischen Vorbildern und bezeichnete Offiziersanwärter während ihrer Ausbildung. Der Oberjunker stand kurz vor der Ernennung zum Leutnant und hatte bereits erhebliche Verantwortung in der Ausbildung und im Dienst übernommen. Die strenge hierarchische Gliederung der Polizei im NS-Staat spiegelte sich in einem differenzierten Rangsystem wider, das zwischen Schutzpolizei, Gendarmerie und anderen Polizeiverbänden unterschied.

Hans-Dietrich Grünwald, der diese Ernennungsurkunde unterzeichnete, hatte 1939 den Rang eines Oberstleutnants der Gendarmerie inne. Seine spätere Karriere führte ihn in hochrangige Positionen der Ordnungspolizei (Orpo) in besetzten Gebieten. Von 1943 bis 1944 war er Befehlshaber der Ordnungspolizei in Krakau, danach von 1944 bis 1945 in gleicher Funktion in Prag. Diese Positionen waren von erheblicher Bedeutung, da die Ordnungspolizei in den besetzten Gebieten nicht nur reguläre polizeiliche Aufgaben wahrnahm, sondern auch in die Verfolgungspolitik des NS-Regimes eingebunden war.

Die Ordnungspolizei umfasste die Schutzpolizei, Gendarmerie und Gemeindepolizei und stellte mit etwa 250.000 Mann die größte Polizeiformation des Deutschen Reiches dar. In den besetzten Gebieten übernahm sie vielfältige Funktionen, von der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung über die Bewachung wichtiger Einrichtungen bis hin zur Beteiligung an Deportationen und Massenerschießungen. Befehlshaber der Ordnungspolizei in den besetzten Gebieten hatten weitreichende Befugnisse und koordinierten oft mit der SS und anderen NS-Organisationen.

Ernennungsurkunden wie die vorliegende folgten standardisierten Formaten und wurden auf offiziellem Papier ausgefertigt. Sie enthielten typischerweise den Namen des Beförderten, den alten und neuen Dienstgrad, das Ausstellungsdatum sowie die Unterschrift und den Dienstgrad des ausstellenden Vorgesetzten. Solche Dokumente waren wichtige Nachweise für die Karriere eines Beamten und wurden sorgfältig aufbewahrt. Die Lochung deutet darauf hin, dass das Dokument in einer Personalakte abgeheftet war, während die Faltung auf spätere Aufbewahrung oder Transport hinweist.

Die Tintensignatur auf dem Dokument ist ein authentisches Zeugnis der behördlichen Praxis jener Zeit. Im Gegensatz zu Stempelabdrücken oder gedruckten Unterschriften belegen handschriftliche Signaturen die persönliche Beteiligung des Unterzeichnenden am Verwaltungsakt. Für Sammler und Historiker sind solche Originalsignaturen von besonderem Interesse, da sie die Authentizität eines Dokuments bestätigen und die persönliche Verantwortung des Unterzeichners dokumentieren.

Das Jahr 1939, in dem diese Urkunde ausgestellt wurde, markiert einen Wendepunkt in der deutschen Geschichte. Mit dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 begann der Zweite Weltkrieg, und die Polizei wurde zunehmend in Kriegsaufgaben eingebunden. Die Ausbildung an der Polizei-Offiziers-Schule Berlin-Köpenick bereitete die angehenden Offiziere auf diese erweiterten Aufgaben vor, die weit über traditionelle polizeiliche Tätigkeiten hinausgingen.

Dokumente wie diese sind heute wichtige historische Quellen für die Erforschung der NS-Polizei und ihrer Personalstruktur. Sie ermöglichen es Historikern, Karrierewege nachzuvollziehen, die Organisation der Polizei zu rekonstruieren und die Verantwortlichkeiten einzelner Amtsträger zu dokumentieren. Gleichzeitig werfen sie schwierige Fragen nach individueller Schuld und Verantwortung in einem verbrecherischen System auf.