Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ( NSDAP ) - Mitgliedsabzeichen
Das NSDAP-Mitgliedsabzeichen (auch als Parteiabzeichen bezeichnet) war das offizielle Kennzeichen der Mitglieder der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei. Dieses spezielle Exemplar trägt die Herstellermarkierung M1/93 der Reichszeugmeisterei (RZM), der zentralen Beschaffungs- und Prüfstelle der NSDAP, die ab 1929 die Kontrolle über die Herstellung und den Vertrieb von Parteiabzeichen und Uniformen übernahm.
Das Parteiabzeichen wurde erstmals 1920 eingeführt und zeigte das charakteristische Design: ein schwarzes Hakenkreuz in einem weißen Kreis auf rotem Grund, umgeben von einem silberfarbenen Kranz. Diese Farbkombination Schwarz-Weiß-Rot bezog sich bewusst auf die Farben des Deutschen Kaiserreichs. Der ursprüngliche Entwurf stammte von Josef Fuess, einem Goldschmied aus Garmisch-Partenkirchen, der das Abzeichen nach Vorgaben von Hitler gestaltete.
Die emaillierte Ausführung war technisch aufwendiger und hochwertiger als die späteren gestanzten Varianten. Der Emaillierungsprozess erforderte handwerkliches Geschick und mehrere Brennvorgänge bei hohen Temperaturen. Diese Abzeichen wurden aus Buntmetall gefertigt, mit Emaillefarben versehen und waren deutlich schwerer und substanzieller als die Kriegsproduktionen.
Die RZM-Markierung M1/93 identifiziert den Hersteller eindeutig. Das “M” stand für Metall- und Emailwaren, die Ziffer “1” bezeichnete die Gruppe der Parteiabzeichen, und “93” war die spezifische Herstellernummer. Die RZM wurde 1929 unter der Leitung von Franz Xaver Schwarz, dem Reichsschatzmeister der NSDAP, etabliert. Sie sollte die Qualität sichern, Missbrauch verhindern und gleichzeitig eine Einnahmequelle für die Partei darstellen.
Das Tragen des Parteiabzeichens war für NSDAP-Mitglieder obligatorisch bei offiziellen Anlässen und wurde als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zur “Bewegung” verstanden. Nach der Machtergreifung 1933 gewann das Abzeichen zusätzlich an Bedeutung, da es den Träger als “Alter Kämpfer” oder frühen Parteigenossen ausweisen konnte, was mit erheblichen sozialen und beruflichen Vorteilen verbunden war.
Die Herstellung unterlag strengen Vorschriften. Jedes legitime Abzeichen musste eine RZM-Markierung tragen, und die Hersteller wurden regelmäßig kontrolliert. Die Abzeichen wurden gegen eine Gebühr an die Parteimitglieder ausgegeben, wobei der Preis je nach Ausführung variierte. Die emaillierten Versionen waren teurer als die einfacheren Ausführungen.
Ab 1939, mit Beginn des Zweiten Weltkriegs, änderte sich die Produktion erheblich. Materialknappheit führte zu vereinfachten Herstellungsverfahren. Emaillierte Abzeichen wurden seltener, stattdessen dominierten gestanzte und lackierte Versionen. Dennoch wurden hochwertige emaillierte Exemplare für besondere Zwecke weiterhin produziert.
Die Nadelbefestigung auf der Rückseite war Standard und ermöglichte das Tragen an der Zivilkleidung, typischerweise am linken Revers. Die Konstruktion bestand aus einer einfachen Nadelhalterung mit einer beweglichen Nadel und einem Verschlussmechanismus.
Nach 1945 wurde das öffentliche Zeigen von NSDAP-Symbolen in Deutschland und Österreich verboten. Das Parteiabzeichen fiel unter die Bestimmungen des §86a des Strafgesetzbuches, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Historische Objekte dürfen jedoch zu Bildungs- und Dokumentationszwecken aufbewahrt und im entsprechenden Kontext präsentiert werden.
Für Sammler und Historiker sind diese Abzeichen wichtige Studienobjekte, die Aufschluss über Herstellungstechniken, Materialverwendung und die organisatorische Struktur der NSDAP geben. Die RZM-Markierungen ermöglichen eine präzise Datierung und Zuordnung, was für die wissenschaftliche Dokumentation von großer Bedeutung ist.
Die Erhaltung solcher historischer Artefakte in Museen und Archiven dient der Aufklärung und Bildung über die NS-Zeit. Sie sind materielle Zeugnisse eines dunklen Kapitels der deutschen Geschichte und erinnern an die Gefahren totalitärer Ideologien.