Eisernes Kreuz 193914 1. Klasse und Eisernes Kreuz 1914 2. Klasse mit Wiederholungsspangen "1939" - Miniatur 10 mm
Am 1. September 1939, dem Tag des deutschen Überfalls auf Polen, erneuerte Adolf Hitler das Eiserne Kreuz und schuf gleichzeitig die Wiederholungsspange zum Eisernen Kreuz. Diese Auszeichnung stellte die vierte Institution des Eisernen Kreuzes dar, nach den Stiftungen von 1813, 1870 und 1914. Die Wiederholungsspange war eine besondere Anerkennung für jene Veteranen des Ersten Weltkriegs, die bereits das Eiserne Kreuz 1914 erhalten hatten und nun im Zweiten Weltkrieg erneut die Voraussetzungen für diese Auszeichnung erfüllten. Statt eines zweiten Eisernen Kreuzes erhielten diese Träger eine Spange, die auf dem ursprünglichen Orden von 1914 getragen wurde.
Die Wiederholungsspange 1. Klasse hatte eine Breite von 44 bis 45,7 Millimetern und eine Höhe von 30 Millimetern. Sie wurde oberhalb des Eisernen Kreuzes 1. Klasse von 1914 auf der linken Brustseite getragen. Die Spange 2. Klasse maß 30 mal 30 Millimeter und wurde am Band des Eisernen Kreuzes 2. Klasse von 1914 befestigt. Die Vorderseite zeigte einen Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der einen Eichenlaubkranz mit Hakenkreuz umklammerte, über einem Trapez mit der Jahreszahl “1939”. Bei der Spange 1. Klasse war der Adler größer, bei der 2. Klasse kleiner mit kürzeren Schwingen.
Im Verlauf des Krieges entstanden zwei verschiedene Formen der Spangen: Die 1. Form besaß abgerundete oder gewellte Kanten am Datumsfeld, während die 2. Form gerade diagonale Kanten aufwies. Die Herstellung erfolgte anfangs aus versilbertem Buntmetall oder Tombak, später ab etwa 1940 oder 1943 auch aus Zink, als kriegsbedingte Materialknappheit einsetzte. Während des gesamten Zweiten Weltkriegs wurden über 100.000 Wiederholungsspangen verliehen, wobei die 2. Klasse deutlich häufiger vergeben wurde als die 1. Klasse, von der mehrere Zehntausend Exemplare verliehen wurden.
Parallel zur Wiederholungsspange führte Hitler am selben Tag das Verwundetenabzeichen 1939 ein. Das Verwundetenabzeichen in Schwarz wurde für eine oder zwei Verwundungen durch feindliche Einwirkung, unbeabsichtigte Verletzungen durch eigene Waffen oder schwere Erfrierungen während Kampfhandlungen verliehen. Ab 1943 wurde die Berechtigung zum Tragen auch auf deutsche Zivilisten ausgedehnt, die bei Luftangriffen verwundet wurden, rückwirkend ab dem 1. September 1939. Das Abzeichen zeigte einen M35-Stahlhelm mit Hakenkreuz über gekreuzten Schwertern, umgeben von einem Lorbeerkranz. Die Schätzungen über die Gesamtzahl der verliehenen Verwundetenabzeichen belaufen sich auf etwa 10 Millionen über alle drei Grade hinweg.
Das hier beschriebene Objekt ist eine Miniatur mit einer Größe von 10 Millimetern. Solche Miniaturen waren keine offiziellen Verleihungsstücke, sondern privat beschaffte Reproduktionen der offiziellen Auszeichnungen. Empfänger von Orden und Ehrenzeichen konnten auf eigene Kosten Juweliersnachbildungen erwerben, die sie zu zivilen Anlässen oder im gesellschaftlichen Leben trugen, während die Originalstücke geschont wurden. Diese Miniaturen replizierten die Materialien und Designs der vollgroßen Auszeichnungen im verkleinerten Maßstab.
Die Ordenserie von 1939 fügte den traditionellen preußischen Designs nationalsozialistische Symbolik hinzu, insbesondere das Hakenkreuz. Auch die Bandfarben änderten sich von Schwarz-Weiß (preußische Farben) zu Schwarz-Weiß-Rot (deutsche Nationalfarben). Das System der Wiederholungsspangen würdigte die alternden Veteranen des Ersten Weltkriegs, die erneut ihrem Land dienten. Die Verleihungen erfolgten bis zum Mai 1945.
Nach 1945 wurden nationalsozialistische Auszeichnungen mit Hakenkreuzen im besetzten Deutschland verboten. Im Jahr 1957 genehmigte die Bundesrepublik Deutschland qualifizierten Veteranen des Zweiten Weltkriegs das Tragen entnazifizierter Versionen der Auszeichnungen, bei denen die Hakenkreuze durch Eichenlaub ersetzt wurden. Die Wiederholungsspange zum Eisernen Kreuz 1914 von 1939 konnte mit entsprechender Genehmigung in entnazifizierter Form getragen werden. Originalstücke mit nationalsozialistischen Symbolen bleiben sammelwürdig, unterliegen jedoch in einigen Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen.