Luftwaffe Teil einer V2-Rakete aus Peenemünde

ca. 13 cm, unter Rahmen 34, 5 x 44 cm, und unter Glas, mit Beschreibung das diese Stück bei der Versuchsanstalt in Peenemünde in den 90. Jahre gefunden wurde.  

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Luftwaffe Teil einer V2-Rakete aus Peenemünde

Die V2-Rakete (Vergeltungswaffe 2), offiziell als Aggregat 4 (A4) bezeichnet, war die weltweit erste funktionsfähige Großrakete und das erste von Menschen geschaffene Objekt, das die Grenze zum Weltraum durchbrach. Entwickelt unter der Leitung von Wernher von Braun und seinem Team in der Heeresversuchsanstalt Peenemünde auf der Insel Usedom, repräsentiert sie einen bedeutenden, wenn auch düsteren Meilenstein in der Geschichte der Raketentechnik.

Die Entwicklung der V2 begann bereits in den frühen 1930er Jahren, als die deutsche Armee begann, sich für Raketentechnologie zu interessieren. Im Jahr 1937 wurde die Heeresversuchsanstalt Peenemünde offiziell eröffnet, wo unter strengster Geheimhaltung an ballistischen Raketen geforscht wurde. Der erste erfolgreiche Start einer A4-Rakete fand am 3. Oktober 1942 statt, als die Rakete eine Höhe von etwa 84 Kilometern erreichte und damit als erstes menschengemachtes Objekt in den Weltraum vordrang.

Die technischen Spezifikationen der V2 waren für ihre Zeit revolutionär: Die Rakete war etwa 14 Meter lang, hatte einen Durchmesser von 1,65 Metern und wog beim Start etwa 12,5 Tonnen. Sie wurde von einem Flüssigkeitstriebwerk angetrieben, das eine Mischung aus Ethanol und flüssigem Sauerstoff verwendete. Mit einer Reichweite von bis zu 320 Kilometern und einer Geschwindigkeit von über 5.000 km/h konnte sie einen Sprengkopf von etwa einer Tonne Gewicht transportieren.

Die Produktion der V2-Raketen erfolgte unter unmenschlichen Bedingungen. Nach dem britischen Luftangriff auf Peenemünde in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1943 wurde die Produktion in unterirdische Fabriken verlegt, insbesondere in das Mittelwerk im Kohnstein bei Nordhausen. Dort wurden Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge aus dem Konzentrationslager Mittelbau-Dora unter katastrophalen Bedingungen zur Arbeit gezwungen. Schätzungen zufolge starben mehr Menschen bei der Produktion der V2-Raketen als durch deren Einsatz.

Der erste operative Einsatz der V2 erfolgte am 8. September 1944 gegen Paris und London. Bis zum Kriegsende im Mai 1945 wurden etwa 3.000 V2-Raketen abgefeuert, hauptsächlich gegen Ziele in England, Belgien und Frankreich. Die Stadt Antwerpen war nach London das am häufigsten beschossene Ziel. Die Raketen forderten schätzungsweise 7.000 bis 9.000 Menschenleben, hauptsächlich Zivilisten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Peenemünde Teil der sowjetischen Besatzungszone. Die Anlagen wurden teilweise demontiert, und viele Wissenschaftler und Techniker wurden entweder von den Sowjets oder den Amerikanern rekrutiert. Wernher von Braun und viele seiner Mitarbeiter gingen in die USA, wo sie maßgeblich am amerikanischen Raketenprogramm und später an der NASA beteiligt waren. Die sowjetischen Raketenprogramme profitierten ebenfalls erheblich von der in Peenemünde entwickelten Technologie.

Heute ist Peenemünde ein historischer Gedenkort. Das Historisch-Technische Museum Peenemünde dokumentiert die Geschichte der Raketenentwicklung und erinnert an die Opfer der Zwangsarbeit. Die Anlage steht beispielhaft für die Ambivalenz technologischen Fortschritts: Während die dort entwickelten Technologien später die Raumfahrt ermöglichten, entstanden sie im Kontext von Krieg, Terror und unmenschlicher Ausbeutung.

Fragmente und Überreste von V2-Raketen, die in den 1990er Jahren und später in Peenemünde gefunden wurden, sind wichtige materielle Zeugnisse dieser Geschichte. Sie stammen aus verschiedenen Phasen der Entwicklung und Erprobung und ermöglichen es Forschern, die technischen Details und die Entwicklungsgeschichte dieser Waffe besser zu verstehen. Solche Fundstücke werden häufig wissenschaftlich dokumentiert und in Museen ausgestellt, wo sie als Mahnung und Lehrmittel dienen.

Die rechtliche Situation bezüglich solcher Fundstücke ist komplex. Als militärische Relikte unterliegen sie dem Denkmalschutzgesetz und häufig auch kriegswaffenrechtlichen Bestimmungen. Der Handel mit solchen Objekten ist reguliert und bedarf oft behördlicher Genehmigungen, insbesondere wenn es sich um potentiell gefährliche Materialien oder Komponenten handelt.