1. Weltkrieg Verwundetenabzeichen 1918 in Schwarz - durchbrochene Ausführung

Weißblech getönt, Zustand 2+
521540
80,00

1. Weltkrieg Verwundetenabzeichen 1918 in Schwarz - durchbrochene Ausführung

Das Verwundetenabzeichen 1918 in Schwarz in seiner durchbrochenen Ausführung repräsentiert eine bedeutsame militärische Auszeichnung des Deutschen Kaiserreichs aus den letzten Monaten des Ersten Weltkriegs. Am 3. März 1918 stiftete Kaiser Wilhelm II. diese Auszeichnung als besondere Anerkennung für jene Soldaten, die im Dienste des Vaterlandes verwundet worden waren. Die Verordnung formulierte es eindringlich: “Ich will denen, die im Dienste des Vaterlandes verwundet worden sind, ein Abzeichen als besondere Anerkennung verleihen. Das Abzeichen soll die auszeichnen, die für das Vaterland geblutet oder die im Kriegsgebiet durch Feindeinwirkung ihre Gesundheit verloren und dadurch Dienstuntauglichkeit erlitten haben.”

Die Einführung dieser Auszeichnung im Frühjahr 1918 erfolgte in einer Phase des Krieges, in der der industrialisierte Stellungskrieg zu massenhaften Verwundungen geführt hatte. Die schwarze Stufe wurde für ein bis zwei Verwundungen verliehen, während drei bis vier Verwundungen mit Silber und mehr als vier Verwundungen mit Gold ausgezeichnet wurden. Bei besonders schweren Verletzungen konnte eine Stufe übersprungen werden. Neben Kampfverwundungen konnten auch Erfrierungen zur Verleihung des Abzeichens führen.

Die durchbrochene Ausführung des Verwundetenabzeichens, wie sie hier vorliegt, stellt eine besondere Variante dar. Das hohlgeprägte, ovale Abzeichen zeigt einen deutschen M1916 Stahlhelm über zwei gekreuzten Schwertern, umgeben von einem Lorbeerkranz, der am unteren Ende mit einer Schleife gebunden ist. Die charakteristische Besonderheit dieser durchbrochenen Variante liegt in den durchgestochenen Flächen zwischen Kranz, Helm und Schwertern, die einen durchsichtigen Effekt erzeugen – im Gegensatz zu den massiven Ausführungen mit gekörntem Hintergrund. Die typischen Abmessungen betrugen 38 mal 44 Millimeter.

Diese durchbrochenen Versionen wurden nicht offiziell ausgegeben, sondern stellten privat erworbene Ersatz- oder Zweitstücke dar. Empfänger der Auszeichnung konnten im Handel nach ihrem Geschmack Ersatzstücke erwerben. Diese wurden in verschiedenen Materialien angeboten: Eisen, Buntmetall oder Silber, mit Nadel- oder Schraubscheibe, massiv oder wie hier in durchbrochener Form. Die meisten durchbrochenen Varianten trugen keine Herstellermarkierungen. Das hier beschriebene Exemplar wird als aus getöntem Weißblech gefertigt bezeichnet, während die Quellen für die durchbrochene schwarze Variante typischerweise geschwärztes Eisenblech oder Buntmetall dokumentieren.

Das Verwundetenabzeichen des Ersten Weltkriegs wurde größtenteils erst nach Kriegsende auf Antrag verliehen. Anträge mussten bis 1933 bei militärischen Behörden eingereicht werden. Mit der nationalsozialistischen Machtübernahme wurden die Wohlfahrtsämter der Städte für Anträge zuständig. Der Antragsteller benötigte einen Nachweis der Verwundung mit militärischer Bescheinigung. Die schwarze Stufe war die am häufigsten verliehene Version. Auch Adolf Hitler hatte sein eigenes Verwundetenabzeichen in Schwarz im Ersten Weltkrieg am 18. Mai 1918 erworben.

Die Geschichte des Abzeichens endete nicht 1918. Am 24. Dezember 1918 wurde verkündet, dass keine preußischen Orden mehr verliehen würden, doch das Verwundetenabzeichen war davon ausgenommen. Am 1. April 1919 wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Freikorps erweitert, die an der Wiederherstellung der Ordnung beteiligt waren. Weitere Ausdehnungen erfolgten 1939 für das eingegliederte Österreich und das Memelland sowie 1941 für die eingegliederten Ostgebiete.

Zwischen den Weltkriegen wurde es an Mitglieder der deutschen Streitkräfte verliehen, die 1938-39 auf nationalistischer Seite im Spanischen Bürgerkrieg kämpften. Es wurde auch an Mitglieder der Reichswehr, der Wehrmacht, der SS und der Hilfsdienstorganisationen während des Zweiten Weltkriegs verliehen. Verwundetenabzeichen in diesem Design wurden bis 1940 noch an Wehrmachtsoldaten ausgegeben, da das neu eingeführte Verwundetenabzeichen von 1939 noch nicht in ausreichenden Mengen verfügbar war, insbesondere während und nach dem Überfall auf Polen. Im Jahr 1957 genehmigte die westdeutsche Regierung eine entnazifizierte Version der Abzeichen zum Tragen an der Bundeswehruniform.