Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ( NSDAP ) - Mitgliedsabzeichen

emaillierte Ausführung, mit RZM-Hersteller M1/101, an Nadel, Zustand 2.
496445
150,00

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ( NSDAP ) - Mitgliedsabzeichen

Das Mitgliedsabzeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) gehört zu den bekanntesten und historisch bedeutsamsten Parteiabzeichen des 20. Jahrhunderts. Dieses spezielle Exemplar trägt die Herstellermarkierung RZM M1/101, die auf die Reichszeugmeisterei zurückgeht, jene zentrale Stelle, die ab 1929 für die Qualitätskontrolle und Lizenzierung aller offiziellen NSDAP-Ausrüstungsgegenstände verantwortlich war.

Die Geschichte des NSDAP-Parteiabzeichens begann in den frühen 1920er Jahren. Nach dem gescheiterten Hitlerputsch vom 9. November 1923 in München und dem anschließenden Verbot der NSDAP wurde die Partei 1925 neu gegründet. Das Parteiabzeichen wurde zu einem wichtigen Symbol der Mitgliedschaft und des Zusammenhalts. Das Design zeigt das charakteristische Hakenkreuz in einem weißen Kreis auf rotem Grund, umgeben von einem silbernen oder weißen Ring mit der Inschrift “Nationalsozialistische D.A.P.”

Die Reichszeugmeisterei (RZM) wurde 1929 unter der Leitung von Franz Xaver Schwarz, dem Reichsschatzmeister der NSDAP, etabliert. Ihre Hauptaufgabe bestand darin, die Herstellung und den Vertrieb von Parteiinsignien, Uniformen und Ausrüstungsgegenständen zu kontrollieren und zu standardisieren. Dies sollte einerseits die Qualität sichern und andererseits unerlaubte Nachahmungen verhindern. Jeder zugelassene Hersteller erhielt eine eindeutige RZM-Nummer, die auf den produzierten Gegenständen angebracht werden musste.

Die Herstellermarkierung M1/101 identifiziert einen spezifischen, von der RZM lizenzierten Produzenten. Das “M” steht für “Metall” und kennzeichnet Hersteller von Metallabzeichen. Die Nummer 1/101 verweist auf einen bestimmten Betrieb im RZM-Register. Während der NS-Zeit gab es zahlreiche lizenzierte Hersteller, die solche Abzeichen in unterschiedlichen Ausführungen produzierten - von einfachen gestanzten Versionen bis hin zu hochwertigen emaillierten Exemplaren wie dem hier beschriebenen.

Die emaillierte Ausführung stellt eine qualitativ höherwertige Variante dar. Bei dieser Herstellungstechnik wurde farbiges Email auf eine Metallbasis aufgetragen und bei hohen Temperaturen eingebrannt. Dies ergab eine glänzende, haltbare Oberfläche mit leuchtenden Farben. Solche emaillierten Abzeichen waren teurer in der Herstellung als einfache bemalte oder lackierte Versionen und wurden oft von Parteimitgliedern bevorzugt, die eine besonders repräsentative Ausführung wünschten.

Das Tragen des Parteiabzeichens war für NSDAP-Mitglieder bei offiziellen Anlässen obligatorisch und wurde in verschiedenen Parteianordnungen geregelt. Nach der Machtergreifung 1933 gewann das Abzeichen noch größere Bedeutung als sichtbares Zeichen der politischen Zugehörigkeit und Loyalität zum Regime. Mitglieder trugen es typischerweise am linken Revers ihrer Zivilkleidung oder an der Parteiuniform.

Ein besonderes historisches Detail betrifft die sogenannten “Alten Kämpfer”. Mitglieder, die der NSDAP vor bestimmten Stichtagen beigetreten waren - insbesondere vor dem 30. Januar 1933 - erhielten besondere Anerkennung. Ihre Mitgliedsnummern und ihr Status als frühe Anhänger der Bewegung verliehen ihnen innerhalb der Parteihierarchie besondere Privilegien und Ansehen.

Die Nadelkonstruktion auf der Rückseite ermöglichte das sichere Befestigen des Abzeichens an der Kleidung. Die Qualität dieser mechanischen Komponenten variierte je nach Hersteller und Produktionszeitpunkt. Frühe Abzeichen aus den 1920er und frühen 1930er Jahren unterscheiden sich oft in Details und Herstellungsqualität von späteren Massenprodukten.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 verbot der Alliierte Kontrollrat durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 die NSDAP und alle ihre Gliederungen. Das öffentliche Zeigen nationalsozialistischer Symbole, einschließlich des Parteiabzeichens, wurde unter Strafe gestellt. In der Bundesrepublik Deutschland regelt heute § 86a des Strafgesetzbuches das Verbot des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wobei Ausnahmen für wissenschaftliche, historische und aufklärerische Zwecke bestehen.

Aus heutiger Sicht haben solche Objekte ausschließlich historischen und dokumentarischen Wert. Sie dienen als materielle Zeugnisse einer dunklen Epoche deutscher Geschichte und sind für Museen, Bildungseinrichtungen und Historiker von Bedeutung für die Aufarbeitung und Vermittlung der NS-Zeit. Der wissenschaftliche und pädagogische Umgang mit solchen Objekten ist wichtig, um die Mechanismen totalitärer Herrschaft und deren Symbolik zu verstehen und künftige Generationen aufzuklären.