Goldenes Ehrenzeichen der NSDAP - Nr. 9058
Das Goldene Ehrenzeichen der NSDAP war eine der höchsten Auszeichnungen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und wurde erstmals am 9. November 1933 gestiftet. Diese prestigeträchtige Auszeichnung war für Parteimitglieder bestimmt, die sich durch außergewöhnliche Verdienste um die Bewegung ausgezeichnet hatten.
Die Verleihungskriterien für das Goldene Ehrenzeichen waren streng definiert. Berechtigt waren Parteimitglieder, die ihre Mitgliedsnummer vor dem 1. Januar 1930 erhalten hatten und sich durch besondere Verdienste oder Opferbereitschaft für die Partei hervorgetan hatten. Später wurde die Verleihung auf verdiente Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ausgeweitet, unabhängig von ihrer Parteimitgliedschaft.
Das hier beschriebene Exemplar stammt aus der Fertigung von Deschler & Sohn aus München, einem der renommiertesten Hersteller für NS-Auszeichnungen. Die Firma, gegründet von Josef Feix und später von Carl Deschler übernommen, war offizieller Lieferant für verschiedene Orden und Ehrenzeichen des Dritten Reiches. Die Qualität ihrer Arbeiten war legendär und machte sie zum bevorzugten Hersteller für hochwertige Auszeichnungen.
Die große Ausführung mit einem Durchmesser von 30 mm war für das Tragen an der Uniform bestimmt und unterschied sich von der kleineren Version, die für zivile Kleidung gedacht war. Das Abzeichen zeigt das charakteristische NSDAP-Parteiabzeichen mit Hakenkreuz im weißen Kreis auf rotem Grund, umgeben von einem goldenen Kranz aus Eichenlaub.
Die Verleihungsnummer 9058 deutet darauf hin, dass es sich um eine relativ frühe Verleihung handelt. Die Nummerierung begann 1933 und erreichte bis 1945 eine Gesamtzahl von etwa 100.000 verliehenen Exemplaren. Die niedrige Nummer macht dieses Stück historisch besonders bedeutsam, da es auf einen Träger aus dem frühen Kreis der NS-Führung hinweist.
Die rückseitige Broschierung ohne Herstellerbezeichnung war typisch für die späteren Produktionen von Deschler & Sohn. Die Markierung “ges. Gesch.” steht für “gesetzlich geschützt” und war ein üblicher Vermerk auf deutschen Auszeichnungen dieser Zeit. Der angegebene Zustand 2- (viel getragen) spricht für eine intensive Nutzung durch den ursprünglichen Träger, was die historische Authentizität unterstreicht.
Nach 1945 wurden alle NS-Auszeichnungen durch die Alliierten verboten, und ihr öffentliches Tragen ist in Deutschland bis heute untersagt. Heute haben solche Objekte ausschließlich historischen Sammlerwert und dienen als Zeugnisse einer dunklen Periode der deutschen Geschichte. Sie werden in Museen, wissenschaftlichen Sammlungen und von privaten Sammlern als historische Dokumente bewahrt und erforscht.