Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ( NSDAP ) - Mitgliedsabzeichen

frühe emaillierte Ausführung ( 1920-1933 ), ohne Hersteller, an Nadel, Zustand 2.
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230,00

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ( NSDAP ) - Mitgliedsabzeichen

Das Mitgliedsabzeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) stellt eines der bedeutendsten Parteiinsignien des nationalsozialistischen Deutschlands dar. Das beschriebene Exemplar gehört zur frühen emaillierten Ausführung aus der Zeit zwischen 1920 und 1933, also aus der sogenannten “Kampfzeit” der NSDAP vor der Machtübernahme.

Die NSDAP wurde am 24. Februar 1920 in München gegründet, als die Deutsche Arbeiterpartei (DAP) umbenannt wurde. Adolf Hitler, der im September 1919 der DAP beigetreten war, spielte bei dieser Umbenennung eine entscheidende Rolle. Das Parteiabzeichen wurde notwendig, um die wachsende Mitgliedschaft zu kennzeichnen und ein einheitliches Symbol der Bewegung zu schaffen.

Das Design des Abzeichens basierte auf der von Hitler persönlich entworfenen Hakenkreuzflagge, die im Sommer 1920 als Parteisymbol eingeführt wurde. Das Abzeichen zeigt typischerweise ein schwarzes Hakenkreuz in einem weißen Kreis auf rotem Grund. Diese Farbkombination sollte nach Hitlers eigenen Worten in “Mein Kampf” die Ideen der Bewegung symbolisieren: Rot für den sozialen Gedanken, Weiß für den nationalen Gedanken und das Hakenkreuz für den Kampf um den Sieg der arischen Menschen.

Die frühen emaillierten Ausführungen (1920-1933) unterscheiden sich deutlich von späteren Versionen. Sie wurden in relativ kleinen Stückzahlen hergestellt und zeigen oft handwerkliche Variationen. Die Emaillierung war aufwendig und teuer, was diese Abzeichen zu wertvollen Besitztümern der frühen Parteimitglieder machte. Verschiedene Hersteller, darunter Firmen wie Fuess, M1/34 (Gebrüder Bender), M1/72 (Josef Fuess), und andere, produzierten diese Abzeichen, wobei nicht alle Exemplare Herstellermarkierungen trugen.

Das Tragen des Parteiabzeichens war für NSDAP-Mitglieder vorgeschrieben und wurde streng reglementiert. Jedes Abzeichen war mit einer Mitgliedsnummer verknüpft, die auf der Rückseite eingeprägt sein konnte. Besonders niedrige Nummern waren prestigeträchtig, da sie eine frühe Mitgliedschaft dokumentierten. Die sogenannten “Alten Kämpfer” – Mitglieder, die vor dem gescheiterten Putschversuch vom 9. November 1923 beigetreten waren – genossen innerhalb der Partei besonderen Respekt.

Nach dem Verbot der NSDAP im November 1923 und ihrer Neugründung am 27. Februar 1925 wurde das Parteiabzeichen weiter ausgegeben, nun mit neuer Nummerierung. Die Mitgliedsnummern begannen bei 1 (Hitler erhielt die symbolische Nummer 1, obwohl er eigentlich die Nummer 555 der alten DAP gehabt hatte), und die Vergabe erfolgte chronologisch nach Beitrittsdatum.

Die Herstellung und Verteilung der Abzeichen wurde zentral von der Parteileitung in München kontrolliert. Dies sollte einerseits die Einheitlichkeit gewährleisten und andererseits den Missbrauch durch Nichtmitglieder verhindern. Mitglieder mussten ihre Abzeichen bei der Aufnahme kaufen, und der Verlust musste gemeldet werden.

Mit der Machtübernahme 1933 änderte sich die Bedeutung des Parteiabzeichens grundlegend. Aus dem Symbol einer kämpfenden Bewegung wurde das Zeichen der Staatspartei. Die Produktion wurde massiv ausgeweitet, und es entstanden verschiedene Qualitätsstufen und Ausführungen. Die frühen emaillierten Versionen blieben jedoch bei den “Alten Kämpfern” besonders geschätzt.

Technisch gesehen zeigen die frühen Abzeichen typischerweise eine Nadelverschluss-Konstruktion auf der Rückseite. Die Emaillierung erfolgte meist im Heißemaille-Verfahren, bei dem das Emaillepulver bei hohen Temperaturen auf das Metallsubstrat aufgeschmolzen wurde. Dies erzeugte eine dauerhafte, glänzende Oberfläche, die jedoch empfindlich gegen Stöße war und bei unsachgemäßer Behandlung absplittern konnte.

Heute sind diese frühen Parteiabzeichen Gegenstand historischer Forschung und werden in Museen sowie privaten Sammlungen als Zeitdokumente aufbewahrt. Ihr Besitz und ihre Präsentation unterliegen in Deutschland den Bestimmungen des § 86a StGB, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen regelt. Ausnahmen gelten für wissenschaftliche, historische und aufklärerische Zwecke.