SA Hutadler für die Schaftmütze
Preis je Adler:
Der Zustand kann variieren:
Der SA-Hutadler für die Schirmmütze repräsentiert ein bedeutendes Element der paramilitärischen Uniformierung während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland. Bei dem beschriebenen Objekt handelt es sich um das zweite Modell, das ab 1939 eingeführt wurde und die frühere Ausführung ablöste.
Die Sturmabteilung (SA) wurde 1920/21 als paramilitärische Kampforganisation der NSDAP gegründet. Ursprünglich als Saalschutz konzipiert, entwickelte sie sich zu einer Massenorganisation mit mehreren Millionen Mitgliedern. Nach der sogenannten “Röhm-Affäre” im Juni 1934 verlor die SA erheblich an politischem Einfluss, blieb aber als uniformierte Formation bestehen.
Die Uniformierung der SA unterlag strengen Vorschriften, die in verschiedenen Dienstvorschriften und Anordnungen festgelegt wurden. Der Adler als Hoheitszeichen war dabei ein zentrales Element der nationalsozialistischen Symbolik. Für die SA-Schirmmütze wurde der Adler in spezifischer Form und Ausführung vorgeschrieben, wobei sich die Details im Laufe der Jahre änderten.
Das erste Modell des SA-Mützenadlers war bis 1939 in Verwendung und unterschied sich in der Gestaltung vom späteren zweiten Modell. Die Änderung war Teil einer allgemeinen Vereinheitlichung und Standardisierung der NS-Uniformierung Ende der 1930er Jahre. Das ab 1939 eingeführte zweite Modell zeichnete sich durch eine modifizierte Flügelstellung und veränderte proportionale Gestaltung aus.
Die Fertigung erfolgte aus Feinzink, einem Material, das aufgrund seiner guten Gießeigenschaften und relativen Kosteneffizienz häufig für militärische Effekten verwendet wurde. Feinzink ermöglichte eine detaillierte Ausformung der Adlerfigur mit den charakteristischen Schwungfedern und dem Hakenkreuz in den Fängen. Allerdings neigt dieses Material zur Korrosion, insbesondere bei unsachgemäßer Lagerung oder Feuchtigkeit.
Die rückseitige Kennzeichnung “RZM M 1/50” verweist auf das Reichszeugmeisterei-System, das 1929 eingeführt wurde, um die Herstellung und den Vertrieb von NSDAP-Uniformen und -Ausrüstungsgegenständen zu kontrollieren und zu standardisieren. Die RZM (Reichszeugmeisterei) war die zentrale Beschaffungsstelle der NSDAP mit Sitz in München. Die Kennzeichnung “RZM” gefolgt von einer Buchstaben-Zahlen-Kombination identifizierte den lizenzierten Hersteller. Das “M” stand dabei für “Metall”, die nachfolgende Nummer identifizierte den spezifischen Produzenten. Dieses System sollte Qualitätsstandards sicherstellen und wilde, nicht autorisierte Herstellung unterbinden.
Die Lizenznummer “M 1/50” deutet auf einen der zahlreichen Metallwarenhersteller hin, die für die Produktion von NS-Effekten zugelassen waren. In der Zeit zwischen 1933 und 1945 waren hunderte Firmen im RZM-System registriert, die unterschiedlichste Uniformteile und Abzeichen herstellten. Die genaue Zuordnung einzelner Herstellernummern zu konkreten Firmen ist Gegenstand spezialisierter militärhistorischer Forschung.
Die Anbringung des Adlers erfolgte auf der Vorderseite der SA-Schirmmütze, die in brauner Farbe mit entsprechendem Mützenkopf und Kinnriemen gefertigt wurde. Der Adler wurde oberhalb des Kokardenschildes angebracht und bildete zusammen mit diesem das charakteristische Erscheinungsbild der SA-Kopfbedeckung.
Die beschriebene Korrosion ist ein typisches Alterungsmerkmal von Feinzink-Objekten aus dieser Periode. Zink reagiert mit Feuchtigkeit und Sauerstoff, wodurch sich zunächst eine weißliche, später auch dunklere Oxidationsschicht bildet. Dies ist bei vielen erhaltenen Exemplaren zu beobachten und beeinträchtigt häufig die ursprüngliche Oberflächenbehandlung.
Aus militärhistorischer Perspektive sind solche Uniformeffekten wichtige Quellen für das Verständnis der Organisationsstrukturen, Hierarchien und visuellen Kommunikation totalitärer Systeme. Sie dokumentieren die Bedeutung von Symbolik und Uniformierung für die Identitätsbildung und Massenmobilisierung im Nationalsozialismus. Gleichzeitig werfen sie wichtige Fragen zur Erinnerungskultur und dem Umgang mit Objekten aus dieser Zeit auf.
Heute unterliegen Objekte mit NS-Symbolik in Deutschland und vielen anderen Ländern besonderen rechtlichen Regelungen. Ihr Besitz und ihre Darstellung sind grundsätzlich nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre sowie der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte zulässig.