Marine-Verwundetenabzeichen in Schwarz 1918 

Eisen hohl geprägt und geschwärzt, rückseitig an runder Nadel. Leicht getragen, Zustand 2.
518952
275,00

Marine-Verwundetenabzeichen in Schwarz 1918 

Das Marine-Verwundetenabzeichen in Schwarz 1918 verkörpert die späte Anerkennung verwundeter Marinesoldaten im Ersten Weltkrieg. Nachdem Kaiser Wilhelm II. am 3. März 1918 das Verwundetenabzeichen für das Heer gestiftet hatte, folgte am 24. Juni 1918 durch Allerhöchste Kabinetts-Ordre die Stiftung eines eigenen Abzeichens für Angehörige der Kaiserlichen Marine. Diese separate Auszeichnung entstand in den letzten Kriegsmonaten, als das Deutsche Kaiserreich bemüht war, die Moral aufrechtzuerhalten und die Opferbereitschaft der Seemänner formell anzuerkennen.

Das Abzeichen zeichnete sich durch seine distinktive maritime Symbolik aus: Ein ovaler Rahmen aus Ankerkette umschließt einen stilisierten aufrechten Anker hinter zwei gekreuzten Schwertern, der sich von einem granulierten Hintergrund abhebt. Diese Gestaltung unterschied sich bewusst von der Heeresvariante mit Stahlhelm und Lorbeerkranz und unterstrich die eigenständige Identität der Marinestreitkräfte. Die schwarze Klasse wurde in Eisenhohlprägung gefertigt und durch Schwärzen behandelt, wobei auch Exemplare aus Buntmetall mit schwarzer Lackierung existierten. Mit Abmessungen von etwa 4,5 × 4 Zentimetern war das Abzeichen an einer runden Nadel mit Scharnier und Haken befestigt.

Die Verleihungskriterien waren eindeutig definiert: Das schwarze Abzeichen erhielten Marinesoldaten, die durch Feindeinwirkung ein- oder zweimal verwundet wurden oder durch solche Verwundungen dienstunfähig geworden waren. Für drei bis vier Verwundungen existierte eine silberne Klasse (auch als "mattweiß" bezeichnet), für fünf und mehr Verwundungen eine goldene Klasse ("mattgelb"). Das Abzeichen ehrte jene, "die für das Vaterland geblutet haben oder ihre Gesundheit durch Feindeinwirkung im Kriegsgebiet verloren haben". Getragen wurde es auf der linken unteren Brustseite der Uniform, unterhalb von Kampfauszeichnungen, aber oberhalb von Partei- und Sportabzeichen. Charakteristisch war, dass das Abzeichen auch an Zivilkleidung angelegt werden durfte.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs im November 1918 und der Auflösung der Kaiserlichen Marine behielt das Abzeichen seinen Status als legitime kaiserliche Dekoration während der gesamten Weimarer Republik. Träger konnten es weiterhin anlegen, und nachträgliche Verleihungsanträge wurden bis 1933 über militärische Behörden bearbeitet. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme erfolgten die Anträge über kommunale Versorgungsämter.

Am 30. Januar 1936 brachten neue Bestimmungen bedeutende Änderungen: Höhere Klassen konnten nun auch aufgrund der Schwere der Verwundung verliehen werden, nicht ausschließlich nach der Anzahl. Zudem wurden nachträgliche Verleihungen an Weltkriegsveteranen mit entsprechender Dokumentation möglich. Am 20. April 1939 dehnte das Reichsinnenministerium die Berechtigung auf ehemalige Militärangehörige aus neu angegliederten Gebieten wie Österreich, dem Sudetenland und dem Memelgebiet aus.

Mit der Einführung des Verwundetenabzeichens 1939 am 1. September 1939 endete die offizielle Verleihung des Marine-Modells von 1918 für neue Auszeichnungen. Aufgrund unzureichender Bestände des neuen Musters wurden jedoch bis etwa 1940-1941 weiterhin Exemplare des alten Typs ausgegeben. Marineangehörige, die das Abzeichen von 1918 besaßen und später nach 1939 im Heeresdienst verwundet wurden, mussten es gegen das Muster von 1939 austauschen.

Das beschriebene Exemplar zeigt die typischen Merkmale der Eisenhohlprägung mit geschwärzter Oberfläche. Die rückseitige runde Nadel entspricht der Standardkonstruktion. Gefertigt wurde das Abzeichen von verschiedenen Herstellern, darunter Firmen wie Assmann & Söhne aus Lüdenscheid, Wilhelm Deumer und Steinhauer & Lück, wobei viele Exemplare keine Herstellermarkierung aufweisen. Das Abzeichen dokumentiert die späte kaiserliche Bemühung, den Opfern der Seekriegsführung eine eigenständige Anerkennung zuteil werden zu lassen.