Nationalsozialistischer Reichskriegerbund ( NSRKB ) Brustadler
Der Nationalsozialistischer Reichskriegerbund (NSRKB) war eine wichtige Organisation innerhalb des nationalsozialistischen Deutschlands, die Veteranen des Ersten Weltkriegs und andere ehemalige Soldaten vereinte. Der hier beschriebene Brustadler aus Aluminium mit der Herstellermarkierung “2 ges.gesch” (gesetzlich geschützt) stellt ein typisches Beispiel der Organisationsabzeichen dar, die von Mitgliedern dieser Formation getragen wurden.
Der NSRKB entstand am 4. März 1938 durch die Umbenennung und Reorganisation des Kyffhäuserbundes, einer traditionsreichen deutschen Veteranenorganisation, die bis ins Jahr 1900 zurückreichte. Diese Zwangsumwandlung war Teil der nationalsozialistischen Gleichschaltungspolitik, durch die alle bestehenden Vereine und Organisationen in Deutschland unter die Kontrolle der NSDAP gebracht wurden. Der Kyffhäuserbund hatte vor der Machtergreifung etwa 2,8 Millionen Mitglieder und war damit eine der größten Veteranenorganisationen Europas.
Die Leitung des NSRKB oblag Wilhelm Reinhard, einem ehemaligen General der Reichswehr, der den Rang eines Bundesführers innehatte. Die Organisation war hierarchisch gegliedert und in verschiedene regionale Strukturen unterteilt, die sich an der NSDAP-Gaueinteilung orientierten. Der NSRKB diente nicht nur der Pflege von Kameradschaft unter ehemaligen Soldaten, sondern war auch ein Instrument zur politischen Indoktrination und zur Vorbereitung der Bevölkerung auf einen neuen Krieg.
Der Brustadler, auch als Brusttrapez oder Hoheitsabzeichen bezeichnet, war ein zentrales Erkennungszeichen der Organisation. Diese Adler wurden auf der rechten Brustseite der Uniform getragen und zeigten den charakteristischen nationalsozialistischen Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der auf einem Eichenkranz mit Hakenkreuz saß. Die Gestaltung folgte den allgemeinen Richtlinien für NS-Hoheitszeichen, wies aber organisationsspezifische Merkmale auf.
Die Herstellung dieser Abzeichen erfolgte durch verschiedene zugelassene Hersteller, die ihre Produkte mit Herstellermarkierungen kennzeichneten. Die Markierung “2 ges.gesch” weist auf einen registrierten Hersteller hin, wobei die Ziffer 2 als Herstellercode diente. Das System der Herstellermarkierungen wurde eingeführt, um die Produktion zu kontrollieren und Qualitätsstandards zu gewährleisten. Aluminium war ein bevorzugtes Material für solche Abzeichen, da es leicht, korrosionsbeständig und relativ kostengünstig in der Herstellung war.
Die Mitglieder des NSRKB trugen verschiedene Uniformen, je nach ihrer Funktion und ihrem Rang innerhalb der Organisation. Die Grunduniform bestand aus einem braunen Rock, ähnlich der SA-Uniform, mit spezifischen Abzeichen und Rangabzeichen des NSRKB. Der Brustadler war dabei ein obligatorisches Element der Uniform und kennzeichnete den Träger als Angehörigen dieser Organisation.
Die Aktivitäten des NSRKB umfassten die Organisation von Kameradschaftsabenden, die Pflege von Kriegsgräbern, die Unterstützung von Kriegsversehrten und deren Familien sowie die Durchführung von militärischen Gedenkfeiern. Gleichzeitig diente die Organisation der Wehrerziehung und der Verbreitung nationalsozialistischer Ideologie unter den Veteranen. Mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs 1939 verstärkte sich die Rolle des NSRKB bei der Mobilisierung der älteren Jahrgänge und der moralischen Unterstützung der Wehrmacht.
Die Organisation bestand bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Mai 1945. Mit dem Zusammenbruch des NS-Regimes wurde der NSRKB wie alle anderen NS-Organisationen durch die Alliierten verboten und aufgelöst. Die Kontrollratsgesetze der Besatzungsmächte verboten das Tragen von NS-Abzeichen und die Verwendung nationalsozialistischer Symbole.
Heute sind solche Objekte wie der beschriebene Brustadler historische Artefakte, die in Museen, privaten Sammlungen und bei Militaria-Händlern zu finden sind. Sie dienen der historischen Forschung und Bildung über die Zeit des Nationalsozialismus. In Deutschland unterliegt die öffentliche zur Schaustellung von NS-Symbolen strengen gesetzlichen Regelungen gemäß § 86a StGB, wobei Ausnahmen für Bildung, Forschung und historische Aufklärung bestehen.