SA - Sturmabteilungen der NSDAP - Reserve II ( SAR ) - Mitgliedsabzeichen
Das SA-Reserve II (SAR) Mitgliedsabzeichen stellt ein bedeutendes historisches Artefakt aus der Zeit des Nationalsozialismus dar und dokumentiert die organisatorische Struktur der Sturmabteilungen (SA) der NSDAP. Dieses spezielle Abzeichen, hergestellt von CF GES.GESCH. (Carl Friedrich, Gesetzlich Geschützt), war für Mitglieder der zweiten Reserve-Einheit der SA bestimmt.
Die Sturmabteilung, ursprünglich 1920 als “Turn- und Sportabteilung” gegründet, entwickelte sich zur paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Unter der Führung von Ernst Röhm wuchs die SA bis 1934 auf über vier Millionen Mitglieder an. Die Organisation war hierarchisch strukturiert und umfasste verschiedene aktive und Reserve-Einheiten.
Die SA-Reserve wurde als organisatorische Notwendigkeit geschaffen, um ehemalige aktive SA-Mitglieder aufzunehmen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr im aktiven Dienst stehen konnten. Die Reserve-Einheiten waren in mehrere Kategorien unterteilt, wobei die Reserve II (SAR II) eine spezifische Klassifizierung darstellte. Diese Mitglieder behielten ihre formelle Zugehörigkeit zur SA bei, waren aber von regelmäßigen Dienstverpflichtungen weitgehend befreit.
Das Abzeichen selbst folgte den strengen Uniformvorschriften der SA, die in den SA-Dienstvorschriften detailliert festgelegt waren. Die Kennzeichnung als Reserve-Mitglied war wichtig für die interne Hierarchie und Organisationsstruktur. Das Abzeichen wurde typischerweise an der Zivilkleidung getragen und identifizierte den Träger als Mitglied der SA-Reserve.
Der Hersteller CF GES.GESCH. war einer von mehreren autorisierten Produzenten von SA-Abzeichen und -Ausrüstung. Die Markierung “GES.GESCH.” (Gesetzlich Geschützt) weist auf die geschützte Marke hin, was bei offiziellen Parteiabzeichen üblich war. Die Qualität und Authentizität dieser Abzeichen wurden streng kontrolliert, um Fälschungen zu verhindern und die Einheitlichkeit innerhalb der Organisation zu gewährleisten.
Die lange Nadel, wie in der Objektbeschreibung erwähnt, war charakteristisch für Ansteckabzeichen dieser Periode und ermöglichte das sichere Befestigen an verschiedenen Stoffarten. Diese praktische Gestaltung entsprach den militärischen Standards der Zeit.
Nach der sogenannten “Röhm-Revolte” vom 30. Juni bis 2. Juli 1934, auch als “Nacht der langen Messer” bekannt, verlor die SA erheblich an Bedeutung. Hitler ließ die SA-Führung unter Ernst Röhm liquidieren, da er sie als Bedrohung seiner Macht ansah und die Unterstützung der Reichswehr sichern wollte. Die SS übernahm zunehmend die vormals von der SA ausgeübten Funktionen.
Dennoch existierte die SA bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 weiter, wenn auch mit stark reduzierter Bedeutung. Die Reserve-Einheiten spielten in dieser späteren Phase eine noch geringere Rolle, da die Organisation zunehmend ihre paramilitärische Funktion verlor.
Die Nürnberger Prozesse von 1945-1946 klassifizierten die SA als verbrecherische Organisation, mit der Einschränkung, dass Mitglieder, die vor 1933 ausgetreten waren oder lediglich nominelle Mitgliedschaft ohne aktive Teilnahme an Verbrechen hatten, nicht automatisch als Kriegsverbrecher galten. Der Besitz und das Tragen von SA-Abzeichen wurden in Deutschland nach 1945 verboten.
Heute besitzen solche Abzeichen ausschließlich historischen und dokumentarischen Wert für Museen, Forschungseinrichtungen und seriöse Sammler militärhistorischer Artefakte. In Deutschland ist der Umgang mit solchen Objekten durch das Strafgesetzbuch §86a geregelt, das die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbietet, mit Ausnahmen für Bildung, Wissenschaft und historische Dokumentation.
Das vorliegende Abzeichen dient als materielles Zeugnis einer dunklen Periode deutscher Geschichte und erinnert an die Strukturen und Organisationen, die das nationalsozialistische Regime stützten. Seine wissenschaftliche Untersuchung trägt zum Verständnis der Mechanismen bei, durch die totalitäre Systeme Massenmobilisierung und Kontrolle erreichten.