Unterschrift von Reichsführer SS Heinrich Himmler, SS-Obergruppenführer Dr. Kaltenbrunner und SS-Gruppenführer Dr. Wilhelm Stuckart auf einem Schreiben des Obersten Prüfungshof für Volkszugehörigkeitsfragen
Das vorliegende Dokument stellt ein außergewöhnliches Zeitzeugnis der nationalsozialistischen Besatzungspolitik in den besetzten Ostgebieten während des Zweiten Weltkriegs dar. Es handelt sich um ein Schreiben des Obersten Prüfungshofs für Volkszugehörigkeitsfragen, datiert auf den 31. Januar 1944, das die Entscheidung über die Aufnahme einer Musiklehrerin in die Deutsche Volksliste (DVL) dokumentiert. Die Besonderheit dieses Dokuments liegt in den drei hochrangigen Unterschriften: Heinrich Himmler als Reichsführer-SS, SS-Obergruppenführer Dr. Ernst Kaltenbrunner und SS-Gruppenführer Dr. Wilhelm Stuckart.
Die Deutsche Volksliste war ein zentrales Instrument der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik in den besetzten polnischen Gebieten. Nach der Eroberung Polens 1939 und der Errichtung des sogenannten Reichsgaus Wartheland sowie anderer eingegliederten Ostgebiete, etablierte das NS-Regime ein komplexes System zur Klassifizierung der Bevölkerung nach rassischen Kriterien. Die DVL wurde durch eine Verordnung vom 4. März 1941 eingeführt und diente dazu, Personen mit vermeintlich deutschen Vorfahren oder “deutschem Blut” zu identifizieren und in vier Kategorien einzuteilen.
Die Einteilung erfolgte in die Gruppen I bis IV: Gruppe I umfasste aktive Volksdeutsche, Gruppe II passive Volksdeutsche, Gruppe III umfasste sogenannte “Eingedeutschte” und Gruppe IV Personen polnischer Nationalität mit deutschen Vorfahren. Die Einordnung hatte weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen, von vollen Bürgerrechten bis hin zu Zwangsgermanisierung. Wer die Aufnahme verweigerte, musste mit Deportation, Enteignung oder anderen Repressalien rechnen.
Heinrich Himmler (1900-1945) trug als Reichsführer-SS und Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums seit Oktober 1939 die Hauptverantwortung für diese Germanisierungspolitik. Er kontrollierte nicht nur die SS und die Polizei, sondern auch die gesamte Volkstumspolitik im besetzten Europa. Die Unterschrift Himmlers auf einem solchen Dokument unterstreicht die zentrale Bedeutung, die dem Verfahren der Volkszugehörigkeitsprüfung beigemessen wurde.
Dr. Wilhelm Stuckart (1902-1953) war als Staatssekretär im Reichsministerium des Innern maßgeblich an der Ausarbeitung der Nürnberger Rassengesetze von 1935 beteiligt. Als juristischer Experte des Regimes spielte er eine Schlüsselrolle bei der rechtlichen Kodifizierung der nationalsozialistischen Rassenpolitik. Seine Beteiligung an der Wannsee-Konferenz im Januar 1942 belegt seine zentrale Position im System der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik.
SS-Obergruppenführer Dr. Ernst Kaltenbrunner (1903-1946) übernahm nach der Ermordung Reinhard Heydrichs 1942 die Leitung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA). In dieser Funktion war er verantwortlich für die Geheime Staatspolizei (Gestapo), den Sicherheitsdienst (SD) und die Kriminalpolizei. Kaltenbrunner wurde 1946 in den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Der Oberste Prüfungshof für Volkszugehörigkeitsfragen fungierte als oberste Instanz in Zweifelsfällen bei der Zuordnung zur Deutschen Volksliste. Die Tatsache, dass ein solches Dokument von einer “Feldkommandostelle” datiert ist, deutet darauf hin, dass Himmler sich zu diesem Zeitpunkt bei seinen ausgedehnten Inspektionsreisen oder an der Front befand. Im Januar 1944 befand sich das Deutsche Reich bereits in der Defensive an allen Fronten, was die fortgesetzte bürokratische Befassung mit Volkstumsfragen umso bemerkenswerter macht.
Die Stadt Posen (Poznań), aus der die Musiklehrerin Martha Suszczynski stammte, war als Hauptstadt des Reichsgaus Wartheland ein Zentrum der Germanisierungspolitik. Die deutsche Bevölkerung sollte durch Ansiedlung und die Eingliederung von “Volksdeutschen” vermehrt werden, während die polnische Bevölkerung systematisch verdrängt wurde.
Dokumente dieser Art sind heute wichtige Quellen für die historische Forschung zur nationalsozialistischen Besatzungspolitik und Germanisierungspraxis. Sie dokumentieren das bürokratische Räderwerk eines Unrechtsregimes und die persönliche Beteiligung hochrangiger NS-Funktionäre an der Durchsetzung der Rassenpolitik. Die Erhaltung solcher Dokumente dient der historischen Aufarbeitung und der Mahnung an die Verbrechen des Nationalsozialismus.