Sachsen Königreich Albrechts-Orden Ritterkreuz 1. Klasse

Gold, avers die Emaille des linken Kreuzarms beschädigt, revers Reparatur der Emaille im rechten und unteren Kreuzarm !
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Sachsen Königreich Albrechts-Orden Ritterkreuz 1. Klasse

Der Albrechts-Orden des Königreichs Sachsen gehört zu den bedeutendsten Auszeichnungen der deutschen Kleinstaaten des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Dieser königlich-sächsische Orden wurde am 31. Dezember 1850 von König Friedrich August II. von Sachsen gestiftet und nach seinem Bruder Prinz Albrecht von Sachsen benannt, der als Herzog von Teschen bekannt war.

Das Ritterkreuz 1. Klasse stellte die zweithöchste Stufe des Ordens dar, nach dem Großkreuz. Der Orden war in fünf Klassen unterteilt: Großkreuz, Ritterkreuz 1. Klasse, Ritterkreuz, Ritterkreuz mit Schwertern und Ehrenkreuz. Die Auszeichnung wurde sowohl für militärische Verdienste als auch für zivile Leistungen verliehen, wobei militärische Verleihungen durch das Hinzufügen von gekreuzten Schwertern gekennzeichnet wurden.

Die künstlerische Gestaltung des Ordens folgte dem typischen Malteserkreuz-Design der Zeit. Das goldene Kreuz war reich emailliert, wobei die charakteristischen Farben Weiß und Rot die sächsischen Landesfarben widerspiegelten. Auf der Vorderseite befand sich das sächsische Wappen, umgeben von der Devise “VIRTUTI IN BELLO” (Der Tapferkeit im Krieg), während die Rückseite das Monogramm des stiftenden Königs und das Stiftungsdatum trug.

Die Herstellung erfolgte in den renommierten Werkstätten Dresdens und später auch in Berlin, wobei die hohe Qualität der Goldschmiedearbeit und der Emaillierung besonders charakteristisch war. Die Emaille-Technik erforderte höchste handwerkliche Fertigkeiten und war entsprechend anfällig für Beschädigungen durch mechanische Einwirkungen oder Alterung.

Während der Zeit des Deutschen Bundes und später des Deutschen Reiches spielte der Albrechts-Orden eine wichtige Rolle im komplexen System der zwischenstaatlichen Auszeichnungen. Sächsische Offiziere und Beamte, aber auch ausländische Würdenträger und Militärs erhielten diese Auszeichnung für außergewöhnliche Leistungen. Besonders während der Kriege von 1864, 1866 und 1870/71 wurden zahlreiche Verleihungen vorgenommen.

Die Ordenskanzlei in Dresden führte sorgfältig Buch über alle Verleihungen, und die Statuten des Ordens regelten präzise die Voraussetzungen für die Aufnahme. Mit der Abdankung König Friedrich Augusts III. im Jahr 1918 endete die aktive Verleihung des Ordens, obwohl er nominell bis heute als Hausorden der ehemaligen sächsischen Königsfamilie fortbesteht.