Luftwaffe - Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 - Verleihungsurkunde

für einen Feldwebel, ausgestellt in München am 12. Februar 1940; Zustand 2
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50,00

Luftwaffe - Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 - Verleihungsurkunde

Diese Verleihungsurkunde dokumentiert die Verleihung der Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938, auch bekannt als Sudetenlandmedaille, an einen Feldwebel der Luftwaffe. Das Dokument wurde am 12. Februar 1940 in München ausgestellt und repräsentiert ein wichtiges zeitgeschichtliches Zeugnis der Auszeichnungspraxis des NS-Regimes.

Die Medaille selbst wurde durch Erlass des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler am 18. Oktober 1938 gestiftet, nachdem das Deutsche Reich das Sudetenland in Besitz genommen hatte. Durch innere Unruhen und deutschen Druck akzeptierte die tschechische Regierung den von England und Frankreich vorgelegten Abtretungsvorschlag. Beim Münchner Abkommen am 30. September 1938 bestimmten die Regierungen Englands, Frankreichs und Italiens die Abtretung des Sudetenlandes. Am 1. Oktober 1938 wurde das Gebiet von deutschen Truppen in Besitz genommen.

Die Auszeichnung wurde hauptsächlich an sudetendeutsche Kämpfer, Verwundete und Überlebende sowie an Angehörige der Wehrmacht, des Freikorps Konrad Henlein, der Polizei und Parteiorganisationen verliehen. Berechtigt waren alle deutschen Staatsbeamten sowie Mitglieder der Wehrmacht und SS, die am 18. Oktober 1938 ins Sudetenland eingezogen waren, sowie sudetendeutsche Nationalsozialisten, die für die Vereinigung mit Deutschland gearbeitet hatten. Die Empfänger erhielten zusammen mit der Medaille ein Besitzzeugnis.

Insgesamt wurden bis zum letzten Verleihungsdatum am 31. Dezember 1940 insgesamt 1.162.617 Medaillen verliehen. Zusätzlich existierte die Spange Prager Burg, die am 1. Mai 1939 für diejenigen gestiftet wurde, die auch an der Besetzung Böhmens und Mährens im März 1939 teilgenommen hatten. Von dieser Spange wurden 134.563 Exemplare verliehen. Die hier vorliegende Urkunde bezieht sich ausschließlich auf die Grundmedaille ohne Spange.

Der Empfänger dieses Dokuments trug den Rang eines Feldwebels, eines Unteroffiziersrangs bei der Luftwaffe. Feldwebel gehörten zur Gruppe der Unteroffiziere mit Portepee, der höheren Unteroffiziersränge, die auf Zugführerebene eingesetzt wurden. Die Ausstellung der Urkunde erfolgte in München, was darauf hindeutet, dass der Empfänger dort stationiert war oder seine Verleihung dort bearbeitet wurde.

Die Verleihungsurkunden wurden auf offiziellem Papier mit dem Reichsadler gedruckt und im Namen des Führers und Reichskanzlers durch die zuständigen militärischen oder zivilen Behörden ausgestellt. Die Dokumente waren typischerweise auf cremefarbenem Papier gedruckt und trugen Unterschriften sowie Dienstsiegel. Sie enthielten präzise persönliche Angaben zum Empfänger sowie die Begründung für die Verleihung.

Das Ausstellungsdatum dieser Urkunde, der 12. Februar 1940, liegt etwa 16 Monate nach der Stiftung der Medaille. Zu diesem Zeitpunkt hatte Deutschland bereits im März 1939 die restliche Tschechoslowakei besetzt, Polen im September 1939 überfallen und befand sich mitten im westlichen Feldzug gegen Frankreich und die Benelux-Staaten.

Nach 1945 wurde das Tragen von NS-Auszeichnungen verboten. Die Sudetenlandmedaille gehörte nicht zu den Auszeichnungen, die 1957 von der Bundesrepublik Deutschland für das offizielle Tragen wieder zugelassen wurden. Die Medaille ist in Deutschland als verfassungswidriges Propagandamittel klassifiziert, wobei Herstellung, öffentliches Tragen oder Verbreitung nach § 86a StGB verboten sind. Solche Verleihungsurkunden dienen heute Historikern und Forschern als Primärquellen zur Untersuchung der NS-Zeit und ihrer Auszeichnungspraxis.