Nationalsozialistische Frauenschaft ( NSF ) - Mitgliedsabzeichen 5. Form
Das Mitgliedsabzeichen der Nationalsozialistischen Frauenschaft (NSF) stellt ein bedeutendes Zeugnis der organisierten Frauenbewegung im nationalsozialistischen Deutschland dar. Die NSF wurde am 7. Oktober 1931 gegründet und entwickelte sich zur größten Frauenorganisation im Dritten Reich mit über zwei Millionen Mitgliedern bis 1945.
Die NSF stand unter der Leitung von Gertrud Scholtz-Klink, die ab 1934 als Reichsfrauenführerin fungierte. Die Organisation diente der ideologischen Ausrichtung deutscher Frauen entsprechend der nationalsozialistischen Weltanschauung und betonte die traditionelle Rolle der Frau als Mutter und Hausfrau im Rahmen der NS-Ideologie.
Das vorliegende Abzeichen in der 5. Form repräsentiert eine der späteren Entwicklungsstufen dieser Mitgliedsinsignien. Im Laufe der Existenz der NSF wurden verschiedene Formen des Abzeichens entwickelt und herausgegeben, wobei jede Form bestimmten Produktionsperioden und technischen Standards entsprach. Die Nummerierung der Formen ermöglichte eine systematische Katalogisierung und Qualitätskontrolle.
Die RZM-Kennzeichnung (Reichszeugmeisterei) mit der Herstellernummer 75 ist von besonderer historischer Bedeutung. Die RZM wurde 1929 als zentrale Beschaffungsstelle der NSDAP eingerichtet und überwachte die Produktion sowie Qualität sämtlicher Parteiabzeichen und Uniformeffekten. Jeder autorisierte Hersteller erhielt eine eindeutige Nummer, die auf den produzierten Stücken angebracht werden musste. Die Herstellernummer 75 lässt sich historischen Aufzeichnungen zufolge einem spezifischen Produzenten zuordnen, der für die Fertigung von Parteiabzeichen lizenziert war.
Das Abzeichen selbst besteht typischerweise aus einem rundlichen oder ovalen Grundkörper mit den charakteristischen Symbolen der NSF. Das zentrale Motiv zeigt üblicherweise ein Hakenkreuz kombiniert mit stilisierten floralen Elementen oder geometrischen Mustern, die die nationalsozialistische Ästhetik widerspiegeln. Die Höhe von 26 mm entspricht den standardisierten Maßvorgaben für solche Mitgliedsabzeichen.
Die technische Ausführung erfolgte in der Regel durch Präge- oder Druckgussverfahren. Das Abzeichen wurde mit einer Nadelansteckung auf der Rückseite versehen, was das Tragen an der Kleidung ermöglichte. Mitglieder der NSF waren angehalten, das Abzeichen bei offiziellen Veranstaltungen und Versammlungen sichtbar zu tragen.
Die NSF gliederte sich in mehrere Unterorganisationen, darunter das Deutsche Frauenwerk (DFW), das ab 1933 als Dachorganisation sämtlicher gleichgeschalteter Frauenverbände fungierte. Während die NSF als elitäre Kernorganisation galt, umfasste das DFW die breite Masse der organisierten Frauen im Dritten Reich.
Die Aufgaben der NSF umfassten die weltanschauliche Schulung, die Förderung von Hauswirtschaft und Mütterlichkeit sowie die Mobilisierung von Frauen für kriegswichtige Aufgaben während des Zweiten Weltkriegs. Die Organisation veranstaltete Schulungskurse, Vorträge und gesellschaftliche Zusammenkünfte.
Nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes im Mai 1945 wurde die NSF zusammen mit allen anderen NSDAP-Organisationen durch den Alliierten Kontrollrat aufgelöst und verboten. Das Tragen solcher Abzeichen wurde unter Strafe gestellt.
Heute sind derartige Objekte von historischem Interesse für Museen, Archive und wissenschaftliche Sammlungen. Sie dienen als materielle Zeugnisse einer dunklen Epoche deutscher Geschichte und werden im Kontext der historischen Aufarbeitung des Nationalsozialismus betrachtet. In Deutschland unterliegt der Umgang mit NS-Symbolen strengen gesetzlichen Regelungen gemäß § 86a StGB, wobei Ausnahmen für wissenschaftliche, historische und aufklärerische Zwecke bestehen.
Die Erhaltung solcher historischer Objekte in Museen und wissenschaftlichen Sammlungen dient der Dokumentation und der kritischen Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit, um zukünftige Generationen über die Mechanismen totalitärer Herrschaft aufzuklären.