Hitler-Jugend ( HJ ) - Siegernadel " 1935 "

der HJ-Reichssportwettkämpfe, Fertigung aus Aluminium, Hersteller : Fr. Zimmermann Stuttgart, an Nadel, Zustand 2.
524463
€ 30,00

Hitler-Jugend ( HJ ) - Siegernadel " 1935 "

Die Hitler-Jugend Siegernadel von 1935 der HJ-Reichssportwettkämpfe repräsentiert ein bedeutendes Kapitel in der Geschichte der NS-Jugendorganisation und ihrer systematischen Verbindung von Sport und vormilitärischer Ausbildung. Dieses spezielle Exemplar wurde von Fr. Zimmermann Stuttgart aus Aluminium gefertigt und trägt dessen Herstellermarkierung auf der Rückseite.

Die historischen Wurzeln dieser Auszeichnung reichen zurück bis Ende 1934, als erstmals Hitler-Jugend-Sportfeste in ganz Deutschland veranstaltet wurden. Diese Veranstaltungen wurden ursprünglich als Sport- oder Jugendfest bezeichnet, bevor sie nach 1937 unter dem Namen Reichssportwettkampf (Nationale Sportmeisterschaften) bekannt wurden. Der sportliche Aspekt hatte im frühen Dritten Reich eine besondere Bedeutung, da Sport als Form militärischer Ausbildung diente, nachdem der Versailler Vertrag Deutschland strikte militärische Beschränkungen auferlegt hatte. Sportveranstaltungen genossen bei der NSDAP hohes Ansehen, und entsprechende Auszeichnungen wurden sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene verliehen. Selbst nachdem der Vertrag ignoriert und die allgemeine Wehrpflicht eingeführt worden war, behielten Sportveranstaltungen für die deutsche Jugend ihren hohen Stellenwert als vormilitärische Ausbildung und Abhärtungsübungen. Bis 1934 zählte die Hitler-Jugend bereits über 3,5 Millionen Mitglieder.

Die Verleihungskriterien für diese Siegernadel waren klar definiert: Hitler-Jugend-Mitglieder, sowohl Jungen als auch Mädchen, konnten die Auszeichnung erhalten, wenn sie eine Mindestpunktzahl in drei verschiedenen sportlichen Disziplinen während der Reichssportwettkampf-Wettbewerbe erreichten. Zu den sportlichen Disziplinen gehörten Laufwettbewerbe, Sprungübungen, Stock- oder Ballwurf und ähnliche Aktivitäten. Das Punktesystem war nach Altersklassen organisiert, sodass jeder Teilnehmer innerhalb seiner Altersgruppe das Abzeichen erwerben konnte, wenn er die erforderliche Punktzahl erreichte. Diejenigen Hitler-Jugendlichen, die überdurchschnittliche Leistungen in drei Sportwettbewerben erzielten, erhielten diese Abzeichen zusammen mit Ehrenurkunden. Viele Jungen und Mädchen empfingen diese Abzeichen, die höher eingestuft waren als die alltäglichen Tagesabzeichen und das ganze Jahr über getragen werden konnten.

In der physischen Gestaltung zeigt das Abzeichen eine vertikale ovale Form mit dem Hitler-Jugend-Rhombus, in dessen Mitte sich ein bewegliches Hakenkreuz befindet. Dieses zentrale Element ist von einem ovalen Eichenlaubkranz mit seitlichen Zweigen umgeben, während am unteren Ende ein Schriftband mit der Jahreszahl 1935 angebracht ist. Die Rückseite verfügt über eine vertikale Nadelvorrichtung mit Verschlussmechanismus. Die Abmessungen betragen etwa 26,5 x 17 Millimeter.

Das Jahr 1935 markiert den Beginn einer jährlichen Serie, die von 1935 bis 1943 fortgeführt wurde. Für die Version von 1935 sind vier verschiedene Stempelvarianten dokumentiert: flach mit abgerundeter "3", flach mit flach ausgeführter "3", gewölbt und flach mit HJ-Raute in Relief. Darüber hinaus existieren für 1935 mindestens zehn verschiedene Hersteller und sieben dokumentierte Befestigungstypen. Das Abzeichen ist in der Referenzliteratur als Hüsken 9301 x b katalogisiert. Die Designs änderten sich in den Folgejahren; beispielsweise zeigte die Version von 1936 Adler ohne eingravierte Brustfedern.

Neben Fritz Zimmermann aus Stuttgart fertigten mehrere weitere Unternehmen diese Abzeichen, darunter Ferdinand Wagner Pforzheim, Hillenbrand & Bröger Lüdenscheid, R. Sierpe & Sohne Lüdenscheid sowie Paulmann & Crone Lüdenscheid. Fritz Zimmermann war ein bekannter Abzeichenhersteller des Dritten Reiches.

Die Produktion endete vermutlich 1943 mit der sich verschlechternden Kriegslage. Heute sind diese Abzeichen Sammlerstücke, die als historische Militaria gehandelt werden, wobei in bestimmten Ländern rechtliche Beschränkungen für ihre Ausstellung gelten. In Deutschland ist die propagandistische Verwendung gemäß §86a StGB verboten.