Nationalsozialistische Kriegsopferversorgung ( NSKOV ) - Mitgliedsabzeichen
Das Mitgliedsabzeichen der Nationalsozialistischen Kriegsopferversorgung (NSKOV) verkörpert ein bedeutendes Zeugnis der organisatorischen Durchdringung des NS-Staates im Bereich der Veteranenfürsorge. Diese Auszeichnung dokumentiert die systematische Integration ehemaliger Frontkämpfer und Kriegsversehrter in die nationalsozialistische Organisationsstruktur während der Jahre 1933 bis 1945.
Der organisatorische Vorläufer der NSKOV entstand bereits 1930 als Abteilung IX der Reichsleitung der NSDAP. Die formale Institutionalisierung der Organisation als eigenständige angegliederte Vereinigung erfolgte durch die Zusammenlegung verschiedener Veteranen- und Kriegsopferverbände der Weimarer Republik. Die NSKOV war direkt der NSDAP-Führung unterstellt und arbeitete von 1934 bis 1945 eng mit der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) zusammen. Die Organisationsstruktur gliederte sich in Reichs-, Gau-, Kreis- und Ortsverbände mit Hauptsitz in Berlin-Kreuzberg im Bezirk SW 68. Die Satzung zur Regelung von Abzeichen und Ehrenzeichen wurde am 15. Februar 1934 erlassen.
Das hier beschriebene Exemplar trägt die Herstellermarkierung RZM M1/52, die den renommierten Münchner Traditionsbetrieb Deschler & Sohn als Produzenten ausweist. Dieses 1831 gegründete Unternehmen zählte zu den bedeutendsten Herstellern von Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen während der Zeit des Dritten Reiches und beschäftigte zeitweise bis zu 80 Mitarbeiter. Innerhalb der Leistungsgemeinschaft Deutscher Ordenshersteller (LDO) führte Deschler die Kennzeichnung L/10.
Die Fertigung der NSKOV-Abzeichen unterlag dem Reichszeugmeisterei-System (RZM), das die Produktion sämtlicher Parteiinsignien regulierte und überwachte. Die materialtechnische Ausführung variierte je nach Produktionsphase und Verfügbarkeit von Rohstoffen. Die kleine Version des Mitgliedsabzeichens wurde in versilbertem Zink, versilberter Bronze oder Messing sowie teilweise in CupAl (kupferplattiertem Aluminium) hergestellt. Diese Materialvariation spiegelt die zunehmenden Metallknappheiten während der Kriegsjahre wider. Die Rückseite trug neben der RZM-Markierung häufig auch den Vermerk “Ges. Gesch.” (Gesetzlich Geschützt), der den rechtlichen Schutz des Designs kennzeichnete.
Das Abzeichen zeigt auf der Vorderseite ein zentrales Emblem mit mobilem Hakenkreuz innerhalb eines Kreises, überlagert von einem Eisernen Kreuz auf einem vertikalen Schwert, umgeben von einem ovalen Eichenlaubkranz. Die kleine Standardversion misst ungefähr 15 x 30 mm in Breite und Höhe. Die Konstruktion erfolgte als vertikales Nadelabzeichen mit hohler Rückseite und langer Nadel als Befestigungselement.
Die NSKOV fungierte als Fürsorgeorganisation für schwer verwundete Veteranen und Frontkämpfer, vornehmlich aus dem Ersten Weltkrieg. Das Mitgliedsabzeichen diente als Ausweis der Zugehörigkeit zu dieser Organisation. Die Mitgliedschaft stand zunächst kriegsversehrten Veteranen und deren Familien offen, wurde jedoch ab 1938 für sogenannte “jüdische Mischlinge” verboten, was die rassistische Ideologie des Regimes auch in diesem Bereich widerspiegelte.
Bis 1939 war die Mitgliederzahl der NSKOV auf über 800.000 Personen angewachsen. Nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges erweiterte sich der Aufgabenbereich der Organisation erheblich, um die neu hinzukommenden Kriegsversehrten zu betreuen. Hanns Oberlindober fungierte als Beauftragter für Kriegsopfer.
Neben dem hier dargestellten kleinen Standard-Mitgliedsabzeichen existierten zahlreiche Varianten: eine große Mitgliedsabzeichen-Version, Luxusausführungen, Ehrenzeichen mit emaillierten Rändern in Weiß, Blau oder Rot – teils mit Eichenlaubkranz, teils mit schlichtem emailliertem Rand – sowie Miniaturversionen als Anstecknadeln aus Aluminium mit Abmessungen von etwa 8 x 15 mm. Darüber hinaus wurden Sonderabzeichen für Ortsgruppen und Gedenkveranstaltungen produziert.
Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 wurde die NSKOV zusammen mit allen anderen NS-Organisationen durch den Alliierten Kontrollrat aufgelöst. Das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 verfügte die Auflösung und Liquidierung nationalsozialistischer Organisationen, das Gesetz Nr. 5 vom 30. Oktober 1945 konkretisierte diese Maßnahmen. Die Organisation wurde verboten, ihr Vermögen beschlagnahmt und das Tragen ihrer Abzeichen im Rahmen der Entnazifizierung untersagt. Die Versorgung der Kriegsopfer im Nachkriegsdeutschland musste sowohl in West- als auch in Ostdeutschland durch neue Organisationen und staatliche Stellen neu aufgebaut werden. Heute besitzen NSKOV-Abzeichen ausschließlich historischen Dokumentationswert und werden von Sammlern und Museen als Zeugnisse der Organisationsstruktur des NS-Staates bewahrt.