U-Bootkriegsabzeichen 1918

Bronze, rückseitig mit Bezeichnung des Bildhauers "Walter Schot fec.". Viel getragenes Stück mit feiner Patina.
519665
1.200,00

U-Bootkriegsabzeichen 1918

Das U-Boot-Kriegsabzeichen 1918 stellt eine der markantesten Auszeichnungen der deutschen Marinegeschichte dar und wurde am 1. Februar 1918 von Kaiser Wilhelm II. gestiftet. Diese Ehrung kam zu einem entscheidenden Zeitpunkt des Ersten Weltkriegs, als die deutschen U-Boot-Besatzungen eine gefährliche und strategisch bedeutsame Rolle im Seekrieg spielten. Bis 1918 hatte Deutschlands U-Boot-Kampagne den alliierten Schiffsverkehr massiv geschädigt, forderte jedoch auch schwere Verluste unter den U-Boot-Besatzungen.

Das Abzeichen wurde vom Bildhauer Walter Schott (1861-1938) entworfen, einem prominenten Berliner Künstler, der umfangreich für den Kaiser arbeitete. Die Herstellung erfolgte durch verschiedene Firmen, darunter Wilhelm Deumer, Steinhauer & Lück und Paul Meybauer. Walter Schott selbst produzierte ebenfalls Exemplare, sowohl während als auch nach dem Ersten Weltkrieg. Diese vom Designer selbst gefertigten Stücke tragen auf der Rückseite die charakteristische Signatur „WALTER SCHOT fec." oder „WALTER SCHOTT fec." Die Schreibweise mit nur einem „T" in „SCHOT" ist dabei keine Fehlschreibung, sondern eine charakteristische Markierungsvariante seines Signaturstils.

Die physische Gestaltung des Abzeichens besteht aus einem horizontal-ovalen Lorbeerkranz, in dessen Zentrum ein deutsches U-Boot nach rechts ausgerichtet liegt, überragt von der Reichskrone im oberen Mittelteil. Der Kranz ist mit einem Band zusammengebunden, dessen geraffte Enden oben links und rechts sichtbar sind. Die Ausführung erfolgte in Bronze, Messing (Buntmetall) oder Tombak, vergoldet beziehungsweise feuervergoldet. Spätere Versionen wurden auch in vergoldetem Kriegsmetall hergestellt. Der Lorbeerkranz war ursprünglich grün patiniert, obwohl diese Patina oft abpoliert wurde. Die Abmessungen betragen etwa 47-50 mm in der Breite und 47-51 mm in der Höhe. Das Abzeichen verfügt über eine horizontale Nadelbefestigung mit Blockscharnier und Drahtfang oder C-Fang.

Als Einheitsklasse ohne Abstufungen konzipiert, wurde das Abzeichen ursprünglich an alle U-Boot-Besatzungsmitglieder (Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften) verliehen, die mindestens drei feindliche Kriegsfahrten absolvierten. Die Verleihungskriterien wurden später modifiziert und umfassten auch Besatzungsmitglieder, die zwei Kriegsfahrten mit mindestens 150 aktiven Seetagen (Küstenstationszeit nicht eingerechnet) absolvierten oder im Kampfeinsatz verwundet wurden. Das Abzeichen wurde auf der unteren linken Uniformseite getragen.

Da das Abzeichen erst im letzten Kriegsjahr geschaffen wurde, erhielten viele berechtigte Empfänger es während oder nach Kriegsende. Schätzungen zufolge wurden insgesamt etwa 4.500 bis 5.000 Abzeichen verliehen. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs im November 1918 verblieben die Abzeichen im Besitz der Empfänger und unterlagen keiner Rückgabepflicht. Die Träger behielten das Abzeichen auch nach ihrer Entlassung aus der Kaiserlichen Marine.

Der Versailler Vertrag verbot den deutschen U-Boot-Betrieb und machte das Abzeichen zu einem historischen Andenken an die Kaiserliche Marine. Die Produktion setzte sich bis in die frühen 1920er Jahre fort, hauptsächlich für den privaten Erwerb durch Veteranen, insbesondere Offiziere. Während der Weimarer Republik (1919-1933) wurden Miniaturversionen und Anstecknadeln bei Veteranen populär, die sie zur Zivilkleidung trugen.

Es existieren verschiedene Varianten des Abzeichens: markierte versus unmarkierte Versionen, unterschiedliche Hersteller, bronze-, messing- oder kriegsmetallvergoldete Ausführungen, massiv gegossene versus hohlgeprägte Versionen, verschiedene Befestigungssysteme (Standardnadel, Schraubmontage) sowie zeitgenössisch verliehene Exemplare versus privat erworbene Nachkriegsstücke. Hinzu kommen Miniaturversionen (Prinzengröße) und Anstecknadeln für zivile Trageweise.

Am 13. Oktober 1939 wurde eine modifizierte Version für den Zweiten Weltkrieg eingeführt, bei der die Reichskrone durch einen nationalsozialistischen Adler mit Hakenkreuz ersetzt wurde. Originale Exemplare aus dem Ersten Weltkrieg sind heute wertvolle Sammlerstücke, obwohl Reproduktionen existieren. Mit Walter Schott signierte Abzeichen sind besonders von Fälschungen betroffen. Walter Schott selbst geriet nach dem Ersten Weltkrieg aufgrund seiner engen Verbindung zur kaiserlichen Regierung in Armut.