Reichsarbeitsdienst ( RAD ) - Mitgliedsabzeichen
Das Reichsarbeitsdienst (RAD) Mitgliedsabzeichen repräsentiert ein bedeutsames Kapitel der deutschen Geschichte zwischen 1933 und 1945. Der Reichsarbeitsdienst war eine paramilitärische Organisation, die ursprünglich als freiwilliger Arbeitsdienst in der Weimarer Republik entstanden war, aber unter nationalsozialistischer Herrschaft zu einer Pflichtorganisation umgewandelt wurde.
Die Entwicklung des Reichsarbeitsdienstes begann bereits 1931 mit der Gründung des Freiwilligen Arbeitsdienstes (FAD). Nach der Machtergreifung 1933 wurde diese Organisation zunächst zum Reichsarbeitsdienst umstrukturiert und schließlich am 26. Juni 1935 durch das “Gesetz für den Reichsarbeitsdienst” zur allgemeinen Arbeitsdienstpflicht für alle deutschen Männer zwischen 18 und 25 Jahren erklärt. Ab 1939 wurde auch eine Arbeitsdienstpflicht für junge Frauen eingeführt.
Das hier beschriebene 22mm große emaillierte Abzeichen mit der Herstellermarkierung “P. & L. Ges. Gesch.” ist ein typisches Beispiel für die Mitgliedsabzeichen des RAD. Die Firma Paulmann & Crone, die sich hinter dieser Markierung verbirgt, war einer der etablierten Hersteller von militärischen und paramilitärischen Abzeichen während der NS-Zeit. Die lange Nadel und die emaillierte Ausführung entsprechen den damaligen Qualitätsstandards für offizielle Organisationsabzeichen.
Der Reichsarbeitsdienst hatte eine doppelte Funktion: Einerseits sollte er zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen, andererseits diente er der vormilitärischen Erziehung der deutschen Jugend. Die Arbeitsdienstler, erkennbar an ihren braunen Uniformen und den charakteristischen Spaten, arbeiteten an verschiedenen Projekten wie dem Bau von Straßen, der Trockenlegung von Sümpfen, der Urbarmachung von Land und später auch an militärischen Befestigungsanlagen wie dem Westwall.
Die Organisation war hierarchisch strukturiert und orientierte sich an militärischen Prinzipien. An der Spitze stand der Reichsarbeitsführer Konstantin Hierl, der die Organisation von 1935 bis 1945 leitete. Die Dienstzeit betrug zunächst sechs Monate und war eine Voraussetzung für den späteren Wehrdienst oder das Studium.
Während des Zweiten Weltkrieges wandelte sich die Funktion des RAD zunehmend. Die Arbeitsdienstler wurden verstärkt für kriegswichtige Arbeiten eingesetzt und übernahmen teilweise auch militärische Aufgaben, insbesondere beim Bau und der Bedienung von Flakstellungen. Das Mitgliedsabzeichen wurde dabei zu einem Symbol der Zugehörigkeit zu dieser staatlich organisierten Arbeits- und Erziehungsgemeinschaft.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde der Reichsarbeitsdienst von den Alliierten aufgelöst. Die Sammlung und der Handel mit RAD-Abzeichen erfolgt heute ausschließlich aus historischem und sammlertechnischem Interesse, wobei diese Objekte wichtige Zeugnisse einer spezifischen Epoche der deutschen Geschichte darstellen.