Ehrenzeichen vom 9. November 1923, sogenannter "Blutorden", Nr. 3511, 2. Modell im Verleihungsetui

Silberne Medaille, ungetragen, die Originaltönung zu 100 % erhalten, rückseitig mit Verleihungsnummer "3511" über Silberstempel "800", mit einem original genähten Band mit Tragehaken , ebenfalls ungetragen. Komplett im passenden Verleihungsetui für den Blutorden 2. Modell, außen mit Aufdruck "8./9. November 1923". Auf der Unterseite mit dem alten original Etikett "3511 Kleins...". Der Blutorden ist in neuwertigem Zustand, das Etui Zustand 2. In dieser Qualität nur ganz selten zu finden.

Bei dem Träger handelt es sich um Josef Kleins... aus St. Veit an der Glan, der wegen eines versuchten Bombenattentats auf eine Brücke verhaftet und verurteilt wurde. Der Träger wohnte nach 1938 in Wien und befindet sich auf der Blutorden Vorschlagliste Nr. XXIV vom 14. Februar 1941. 
Der vollständige Name des Trägers wird dem Käufer mitgeteilt.

Das Ehrenzeichen vom 9. November 1923 wurde anlässlich des 10. Jahrestages der “national-sozialistischen Erhebung am 9. November 1923″ durch den Führer der NSDAP Adolf Hitler gestiftet. Die Trageweise wurde am 11. Februar 1934 per Erlass geregelt.
Am 30. Mai 1938 wurden die bereits am 1. April 1935 eingestellten Verleihungen wieder aufgenommen und der Empfängerkreis erweitert. Dazu gehörten alle Inhaftierten die in der Weimarer Republik wegen ihres Kampfes für die Bewegung der NSDAP in Deutschland und Österreich eine Haftstrafe von mindestens 1 Jahr verbüßt haben. Vom 1. Modell des Blutordens erfolgten von 1934 bis 1935 nur 1500 Verleihungen. Vom 2. Modell sind Stücke mit Verleihungsnummern bis ca. 4300 bekannt. Die offiziellen Unterlagen enden mit dem Jahr 1942. Der Blutorden galt als höchste Auszeichnung der NSDAP.
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Ehrenzeichen vom 9. November 1923, sogenannter "Blutorden", Nr. 3511, 2. Modell im Verleihungsetui

Das Ehrenzeichen vom 9. November 1923, im Volksmund als "Blutorden" bekannt, stellt die höchste Auszeichnung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) dar. Diese prestigeträchtige Medaille wurde von Adolf Hitler anlässlich des 10. Jahrestages des gescheiterten Putschversuchs in München am 9. November 1923 gestiftet, einem Ereignis, das in der nationalsozialistischen Mythologie als "nationale Erhebung" verklärt wurde.

Der Putschversuch vom November 1923 war ein entscheidender Moment in der frühen Geschichte der NSDAP. Nach dem gescheiterten Marsch zur Feldherrnhalle, bei dem 16 Putschisten und vier Polizisten ums Leben kamen, wurde Hitler verhaftet und zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt, von denen er nur neun Monate absaß. Die während dieser Haft entstandene Schrift "Mein Kampf" legte die ideologischen Grundlagen der Bewegung dar.

Die Stiftung des Blutordens erfolgte am 9. November 1933, genau zehn Jahre nach dem Putschversuch. Ursprünglich war die Auszeichnung ausschließlich für die unmittelbaren Teilnehmer des Marsches zur Feldherrnhalle bestimmt. Die Verleihungskriterien waren streng definiert: Empfangsberechtigt waren nur jene Personen, die nachweislich am 8. oder 9. November 1923 in München anwesend waren und aktiv am Putschversuch teilgenommen hatten.

Die Trageweise wurde am 11. Februar 1934 per Erlass geregelt. Der Orden sollte als höchstes Ehrenzeichen der Partei auf der linken Brustseite, über allen anderen Auszeichnungen getragen werden. Die silberne Medaille zeigte auf der Vorderseite einen Adler mit Hakenkreuz über der Feldherrnhalle, umgeben von der Inschrift "Und ihr habt doch gesiegt". Die Rückseite trug die Gravur "9. Nov. 1923" sowie die individuelle Verleihungsnummer.

Vom ersten Modell des Blutordens wurden zwischen 1934 und 1935 lediglich etwa 1.500 Stück verliehen. Diese erste Serie war den direkten Teilnehmern des Putschversuchs vorbehalten. Am 1. April 1935 wurden die Verleihungen zunächst eingestellt, da der ursprünglich vorgesehene Empfängerkreis weitgehend ausgeschöpft war.

Eine bedeutende Wende erfolgte am 30. Mai 1938, als die Verleihungen wieder aufgenommen und der Empfängerkreis erheblich erweitert wurde. Mit dem zweiten Modell sollten nun auch Personen ausgezeichnet werden, die in der Weimarer Republik wegen ihres "Kampfes für die Bewegung" inhaftiert worden waren. Die neuen Kriterien verlangten eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr. Diese Erweiterung erfolgte zeitlich parallel zum "Anschluss" Österreichs im März 1938 und bezog ausdrücklich auch österreichische Nationalsozialisten ein, die in ihrer Heimat für ihre politischen Aktivitäten verurteilt worden waren.

Das zweite Modell unterschied sich geringfügig in der Ausführung vom ersten. Es wurde weiterhin in Silber (800er Feingehalt) gefertigt und trug auf der Rückseite neben der Inschrift auch den Silberstempel sowie die individuelle Verleihungsnummer. Die Medaille wurde mit einem genähten Band und Tragehaken ausgeliefert und in einem speziellen Verleihungsetui übergeben, das außen den Aufdruck "8./9. November 1923" trug.

Vom zweiten Modell sind Exemplare mit Verleihungsnummern bis etwa 4.300 bekannt. Die offiziellen Verleihungsunterlagen, die in verschiedenen Archiven erhalten geblieben sind, enden mit dem Jahr 1942. Die Vergabe erfolgte aufgrund von Vorschlagslisten, die von den Gauleitungen erstellt und an die Reichsleitung der NSDAP weitergeleitet wurden. Jeder Antrag musste durch umfangreiche Dokumente belegt werden, darunter Haftbescheinigungen, Gerichtsurteile und Zeugenaussagen.

Die Träger des Blutordens genossen innerhalb der nationalsozialistischen Hierarchie besondere Privilegien. Sie galten als "Alte Kämpfer" und bildeten eine Elite innerhalb der Partei. Der Besitz des Ordens war mit erheblichen materiellen und sozialen Vorteilen verbunden, darunter bevorzugte Behandlung bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst und in der Partei sowie finanzielle Zuwendungen.

Nach 1945 wurde der Blutorden zusammen mit allen anderen nationalsozialistischen Auszeichnungen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 verboten. Der öffentliche Besitz und das Tragen solcher Orden wurde unter Strafe gestellt. Heute sind diese Objekte wichtige zeithistorische Dokumente, die in Museen und Archiven für wissenschaftliche und aufklärerische Zwecke aufbewahrt werden. Ihr Handel unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen, die sicherstellen sollen, dass keine Verherrlichung des Nationalsozialismus stattfindet.

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