Freistaat Preußen Dienstabzeichen für "Feld & Forst-Hüter" für höhere Forstbeamte

Um 1930/33. Großes Steckabzeichen, Nickel hohlgeprägt und stark gewölbt, das Bandeau separat aufgeklammert, teils schwarz lackiert. Rückseitig an Quernadel. Höhe 75 mm. Leicht getragen, Zustand 2. Selten.
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Freistaat Preußen Dienstabzeichen für "Feld & Forst-Hüter" für höhere Forstbeamte

Das Freistaat Preußen Dienstabzeichen für Feld & Forst-Hüter für höhere Forstbeamte dokumentiert eine bemerkenswert kurze und heute weitgehend vergessene Episode in der deutschen Forstverwaltungsgeschichte. Dieses seltene Abzeichen wurde während einer turbulenten Übergangszeit getragen, als das nationalsozialistische Deutschland die traditionellen preußischen Forststrukturen in ein zentralisiertes Reichssystem überführte.

Die Einführung dieses Dienstabzeichens fällt in eine Phase grundlegender Umstrukturierung. Das Abzeichen wurde von Januar 1934 bis September 1936 von höheren preußischen Forstbeamten getragen, wobei während dieser relativ kurzen Zeitspanne die preußische Forstverwaltung erheblichen Veränderungen unterlag. Im Jahr 1935 wurde das preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten mit dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft zusammengelegt. Gleichzeitig erfolgte die Fusion des Reichsforstamtes mit dem Preußischen Staatsforstamt.

Die Bezeichnung “Feld & Forst-Hüter” besitzt tiefe historische Wurzeln in der preußischen Tradition. Der Begriff knüpft an die königlich-preußischen Forstbeamten an, die Friedrich der Große im Jahr 1740 als erste Feldjäger rekrutierte. Diese historische Verbindung unterstreicht die lange Tradition des preußischen Forstwesens, die mit diesem Abzeichen gewürdigt wurde, obwohl gerade diese Traditionen im Zuge der nationalsozialistischen Vereinheitlichungspolitik aufgelöst werden sollten.

Das Abzeichen war ausschließlich für höhere Forstbeamte bestimmt, jene Verwalter der preußischen Staatsforsten, die eine universitäre Forstausbildung absolviert und das Staatsexamen zur Qualifikation als Forstassessor bestanden hatten. In der Forsthierarchie umfasste diese Kategorie Ränge wie Forstmeister, Oberforstmeister, Landforstmeister und Oberlandforstmeister – Beamte mit erheblicher Verantwortung für die Bewirtschaftung ausgedehnter Waldgebiete.

Am 30. Januar 1934 wurde eine neue Forstdienstkleidungsvorschrift erlassen, die modernere Uniformschnitte einführte. In diesem Kontext der Modernisierung und Standardisierung stand auch das vorliegende Dienstabzeichen. Die nationalsozialistische Regierung unternahm ab 1935 systematische Anstrengungen, die Forstabzeichen über alle deutschen Länder hinweg zu vereinheitlichen. Diese Bestrebungen führten schließlich zur Ablösung des preußischen Abzeichens.

Im September 1936 wurde das Abzeichen offiziell eingestellt, als Teil der umfassenden Zentralisierung und Standardisierung der deutschen Forstdienste unter dem Reichsforstamt. Es wurde durch standardisierte Reichsforstabzeichen und einheitliche Uniformvorschriften ersetzt. Bis 1936 erhielten alle staatlichen Forstdienste standardisierte Abzeichen mit dem gemeinsamen “Beamtenadler” als vereinheitlichendes Element.

Die außergewöhnlich kurze offizielle Verwendungsdauer macht überlebende Exemplare dieses Abzeichens zu besonders seltenen Stücken unter Forstsammlerstücken. Das vorliegende Exemplar ist als großes Steckabzeichen aus Nickel hohlgeprägt und stark gewölbt gefertigt. Mit einer Höhe von 75 mm besitzt es beachtliche Dimensionen. Das Bandeau, ein dekoratives Bandelement, wurde separat aufgeklammert, und Teile des Abzeichens sind schwarz lackiert. Die rückseitige Befestigung erfolgt über eine Quernadel. Das Stück zeigt leichte Gebrauchsspuren und wird im Zustand 2 bewertet, was auf gute Erhaltung bei authentischer Tragezeit hinweist.

Dieses Abzeichen verkörpert somit den Endpunkt einer jahrhundertealten preußischen Forstverwaltungstradition und markiert gleichzeitig den Übergang zu einem einheitlichen, zentralisierten Reichsforstverwaltungssystem. Seine Seltenheit resultiert unmittelbar aus der historischen Zäsur, die es dokumentiert – eine kurze Übergangsphase zwischen zwei grundlegend verschiedenen Verwaltungssystemen.