Die vorliegende Miniaturausführung von 1957 stellt eine Gruppe von Auszeichnungen der Wehrmacht dar, die gemäß den Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur Trageerlaubnis neu angefertigt wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg verbot zunächst das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 das Tragen von Auszeichnungen mit nationalsozialistischen Symbolen. Gleichzeitig ermöglichte dieses Gesetz jedoch die Herstellung und das Tragen von “entnazifizierten” Versionen bestimmter militärischer Auszeichnungen aus der Zeit des Dritten Reiches.
Das Eiserne Kreuz 2. Klasse gehört zu den bekanntesten deutschen Militärauszeichnungen. Ursprünglich 1813 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen gestiftet, wurde es in verschiedenen Epochen der deutschen Geschichte erneut aufgelegt. Die Version von 1939, gestiftet von Adolf Hitler am 1. September 1939, trug das Hakenkreuz im Zentrum. Die Nachkriegsversion von 1957 ersetzte dieses Symbol durch ein Eichenlaub-Motiv, behielt aber ansonsten die charakteristische Form und das schwarze Kreuz mit silbernem Rand bei.
Das Verwundetenabzeichen in Silber wurde für drei bis vier Verwundungen oder für den Verlust einer Hand, eines Fußes oder eines Auges verliehen. Das Abzeichen existierte seit 1918 und wurde am 1. September 1939 in modifizierter Form neu gestiftet. Es zeigte einen Stahlhelm mit zwei gekreuzten Schwertern, umgeben von einem Eichenlaub-Oval. Die Version von 1939 enthielt ein Hakenkreuz am unteren Teil des Helms, das in der Nachkriegsversion von 1957 entfernt wurde. Das silberne Verwundetenabzeichen dokumentiert erhebliche persönliche Opfer des Trägers im Kampf.
Das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe wurde am 31. März 1942 von Reichsmarschall Hermann Göring gestiftet. Es sollte die Bodenkampftruppen der Luftwaffe auszeichnen, insbesondere Fallschirmjäger und Luftwaffenfelddivisionen, die im direkten Bodenkampf eingesetzt wurden. Das Abzeichen zeigt einen stilisierten Adler mit ausgebreiteten Schwingen über einer Wolke, flankiert von Blitzen und Eichenlaub. Wie bei anderen Auszeichnungen wurde das Hakenkreuz in der 1957er Version entfernt.
Besonders bemerkenswert ist das Ärmelband METZ 1944. Dieses äußerst seltene Kampfabzeichen wurde am 22. Oktober 1944 gestiftet und erst am 18. Februar 1945 verliehen, als die Schlacht längst verloren war. Die Kriegsschule Metz, eine Ausbildungseinrichtung für Offizieranwärter der Wehrmacht, wurde im Herbst 1944 in die Verteidigung der Festung Metz einbezogen, als amerikanische Truppen der Third Army unter General George S. Patton die Stadt belagerten.
Die Verteidigung von Metz dauerte vom September bis November 1944. Die Stadt, eine der am stärksten befestigten Positionen an der Westfront mit ihren historischen Festungsanlagen, wurde von deutschen Truppen unter General Hermann Balck verteidigt. Die Fahnenjunker der Kriegsschule Metz und ihr Ausbildungspersonal leisteten erbitterten Widerstand gegen die übermächtige amerikanische Armee. Die Schlacht endete am 22. November 1944 mit der Kapitulation der deutschen Garnison.
Das Ärmelband wurde rückwirkend gestiftet, um die Tapferkeit der Verteidiger anzuerkennen. Mit nur etwa 250 Verleihungen ausschließlich an überlebende Fahnenjunker und das Rahmenpersonal der Kriegsschule gehört es zu den seltensten deutschen Kampfabzeichen des Zweiten Weltkriegs. Die Verleihung im Februar 1945, nur wenige Monate vor Kriegsende, unterstreicht die verzweifelte militärische Lage des Deutschen Reiches zu diesem Zeitpunkt.
Die Miniaturausführung dieser Auszeichnungen wurde nach 1957 für das Tragen bei bestimmten Anlässen, insbesondere bei zivilen Veranstaltungen oder in Gesellschaftskleidung, angefertigt. Miniaturen waren typischerweise etwa halb so groß wie die Originalausführungen und wurden an einer Ordensspange befestigt. Sie ermöglichten es Veteranen, ihre militärische Vergangenheit auf diskrete Weise zu würdigen, während sie gleichzeitig den rechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik entsprachen.
Diese Objektgruppe dokumentiert einen komplexen Aspekt der deutschen Nachkriegsgeschichte: den Umgang mit militärischen Traditionen und der Anerkennung individueller soldatischer Leistungen bei gleichzeitiger Distanzierung von der nationalsozialistischen Ideologie. Die Gesetzgebung von 1957 versuchte einen Mittelweg zu finden zwischen der völligen Negation der militärischen Vergangenheit und der unkritischen Weiterpflege von Traditionen aus der NS-Zeit.