Der historische Hintergrund: Vom Verbot zur Neuregelung
Miniaturnadeln von Auszeichnungen des Zweiten Weltkriegs – Ausführung 1957
Die vorliegenden drei Miniaturnadeln in der Ausführung von 1957 stellen ein faszinierendes Zeugnis der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte dar. Sie verkörpern den rechtlichen und gesellschaftlichen Kompromiss, den die junge Bundesrepublik Deutschland finden musste, um einerseits die persönlichen Leistungen und Opfer der Kriegsteilnehmer anzuerkennen und andererseits jegliche Symbole des Nationalsozialismus aus dem öffentlichen Leben zu verbannen.
Nach der ideologischen Aufblähung des Ordenswesens während der Zeit des Nationalsozialismus untersagte das Gesetz des Alliierten Kontrollrats vom 30. November 1945 (Art. IV) die Verleihung, die Annahme und das Tragen von militärischen und zivilen Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen jeder Art. Obwohl diese Vorschrift knapp vier Jahre später aufgehoben wurde, war bei der Gründung der Bundesrepublik die Neigung, erneut Staatsorden einzuführen, zunächst gering.
Erst mit dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 – häufig als Ordensgesetz abgekürzt – wurde eine umfassende Neuregelung geschaffen. Dieses Bundesgesetz hatte zwei wesentliche Funktionen: Erstens legte es fest, wie Orden und militärische Auszeichnungen aus der Zeit vor 1945 behandelt werden sollten, einschließlich jener aus der Weimarer Republik, die durch Gesetze von 1933 und 1937 unter der nationalsozialistischen Regierung beeinflusst worden waren. Zweitens beschrieb es die Behandlung und Verfahren für Orden in der damals neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Mit diesem Gesetz wurden die bis dahin gemäß Artikel 123 des Grundgesetzes fortgeltenden Ordensgesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus aufgehoben.
Die „bereinigte Form“: Entnazifizierung der Auszeichnungen
Ein zentrales Element des Ordensgesetzes war die Vorschrift, dass Orden mit nationalsozialistischen Emblemen nicht getragen werden dürfen. Darüber hinaus durften sie weder hergestellt noch angeboten, feilgehalten, verkauft oder sonst in Verkehr gebracht werden (OrdenG § 6 Abs. 2). Für die geänderten Fassungen der Orden aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 wurden vom Bundesinnenminister ausführliche Bestimmungen erlassen, in denen sämtliche Orden, deren Aussehen für das öffentliche Tragen geändert werden musste, abgebildet waren.
Die vorliegenden Miniaturnadeln zeigen entsprechend die entnazifizierte Gestaltung ohne Hakenkreuze oder andere nationalsozialistische Embleme. Von den militärischen Auszeichnungen aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg sowie von ehemals verbündeten Staaten verliehenen Orden durften nur diejenigen getragen werden, die im Gesetz ausdrücklich aufgelistet waren. Dazu gehörten unter anderem das Eiserne Kreuz, der Schlesische Adler, das Baltenkreuz, das Verwundetenabzeichen, das Luftschutzabzeichen, die staatlichen Dienst- und Diensttreueabzeichen sowie die übrigen Tätigkeits- und Leistungsabzeichen.
Miniaturen: Funktion und Trageweise
Miniaturen sind maßstabsverkleinerte Reproduktionen der Originalauszeichnungen, typischerweise auf Nadeln montiert, um sie an ziviler Kleidung zu tragen. Die übliche Größe solcher Miniaturversionen lag typischerweise bei 9 bis 18 mm. Das vorliegende Set besteht aus drei solcher Nadeln in einer Größe von 16 mm, an Nadel montiert.
Die Miniaturen wurden an zivilen Anzügen getragen, häufig als Einzelnadeln am Revers oder auf Frackketten (Frackspangen). Zu den häufig als Miniaturen hergestellten Auszeichnungen in der 1957er Ausführung gehörten das Eiserne Kreuz 1. und 2. Klasse 1939, die Medaille Winterschlacht im Osten (Ostmedaille), das Verwundetenabzeichen, Wehrmachts-Dienstauszeichnungen, Kampfabzeichen und Kampfschilde. Auch anspruchsvollere Stücke wie das Deutsche Kreuz in Gold oder das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes sind in Sammlungen als Miniaturen dokumentiert.
Trageberechtigte und Verwendung
Ausschließlich Personen, denen die Originalauszeichnungen während des Zweiten Weltkriegs verliehen worden waren, waren berechtigt, die 1957er Versionen zu tragen. Die Miniaturen fanden Verwendung bei Veteranentreffen, Studentenschaftsveranstaltungen oder privaten Zusammenkünften bei entsprechendem Anlass. Es gibt sehr wohl Fotos von Frackspangen oder Ordensspangen in Originalgröße, die von den Besitzern mit Stolz getragen worden sind.
Auch prominente Persönlichkeiten trugen ihre Auszeichnungen in der 1957er Ausführung öffentlich. So sind Bilder von Dr. Erich Mende (FDP) bekannt, der neben dem Ritterkreuz auch entsprechende Ordensspangen trug. Darüber hinaus zeigen Dokumentationen, dass Weltkriegsveteranen, die in die Bundeswehr eintraten, die 1957er Versionen trugen. Ein dokumentiertes Beispiel umfasst Ernennungsurkunden zum Berufssoldaten und bis zum Oberst, unterzeichnet von Bundespräsident Theodor Heuss und später von Franz Josef Strauß, die belegen, dass ehemalige Weltkriegsteilnehmer in der frühen Bundeswehr dienten und ihre bereinigten Auszeichnungen trugen.
Die Herstellung nach 1957
Verschiedene deutsche Hersteller produzierten diese Miniaturen nach 1957 für das autorisierte Tragen durch Veteranen. Als Materialien kamen Buntmetall (nicht-eisenhaltige Metalle) zum Einsatz, bei höherwertigen Auszeichnungen häufig versilbert. Die Konstruktionsmethoden variierten je nach Hersteller und Art der Auszeichnung. Die Rückseiten trugen oft Herstellermarkierungen auf der Nadelkonstruktion.
Geltungsbereich nach der Wiedervereinigung
Das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen gilt seit dem 3. Oktober 1990 bundesweit. Der Einigungsvertrag bestimmte dabei, dass von der Deutschen Demokratischen Republik verliehene Auszeichnungen weitergeführt oder getragen werden können, es sei denn, dass dadurch der ordre public der Bundesrepublik Deutschland verletzt wird. Die entnazifizierten Ausführungen von 1957 bleiben bis heute die einzige legale Form für das öffentliche Zeigen und Tragen deutscher militärischer Auszeichnungen des Zweiten Weltkriegs in Deutschland.
Sammlerwert und Bedeutung
Miniaturen in der 1957er Ausführung werden bei Nachlassverkäufen und in Militaria-Sammlungen häufig angetroffen. Für Sammler stellen sie ein wichtiges Dokument der bundesdeutschen Erinnerungskultur dar – ein Zeugnis des schwierigen Balanceakts zwischen der Anerkennung individueller Tapferkeit und der notwendigen Distanzierung von der nationalsozialistischen Vergangenheit. Die vorliegenden drei Miniaturnadeln im Zustand 2 sind ein charakteristisches Beispiel für diese bedeutsame Kategorie der deutschen Ordenskunde.