Ehrenzeichen des Reichskultursenats

Großes Steckabzeichen, Silber vergoldet, das Zentrum fein emailliert. Rückseitig an dünner Quernadel, eingravierte Verleihungs-Nr. 56, darunter punziert "Deschler München - Silber - 900" . Leicht getragen, kleine Emailleschäden, in gutem Zustand. Sehr selten. Die höchste uns bekannte Verleihungs-Nr. war 118.

Die Reichskulturkammer (RKK) war eine auf Betreiben des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels gegründete Institution zur Gleichschaltung aller Bereiche des Kulturlebens und zur Regelung der sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kulturschaffenden. Die Reichskulturkammer hatte ihren Sitz in Berlin. Am 15. November 1935 wurde der Reichskultursenat errichtet für Personen, die sich um das kulturelle Leben besonders verdient gemacht hatten. Faktisch hatte dieser Senat lediglich repräsentative Eigenschaften. Mitglieder waren der Kammerpräsident, die jeweiligen Präsidialräte, die Vizepräsidenten und die Geschäftsführer der Reichskulturkammer und Mitglieder, die bis 1938 den Titel „Reichskulturwalter“ trugen. Weiterhin wurden prominente Künstler im Sinne des NS zu Kultursenatoren ernannt.


478272
€ 6.000,00

Ehrenzeichen des Reichskultursenats

Das Ehrenzeichen des Reichskultursenats repräsentiert eines der seltensten Auszeichnungen des nationalsozialistischen Kulturapparats und dokumentiert die systematische Gleichschaltung des deutschen Kulturlebens während des Dritten Reiches. Diese prestigeträchtige Auszeichnung war eng mit der Reichskulturkammer verbunden, jener am 22. September 1933 durch das Reichskulturkammergesetz gegründeten Institution, die zur umfassenden Kontrolle aller kulturellen Bereiche diente.

Die Reichskulturkammer (RKK) entstand auf Initiative von Reichsminister Joseph Goebbels, der als Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda die totale Kontrolle über das deutsche Kulturleben anstrebte. Die RKK gliederte sich in sieben Einzelkammern: die Reichsschrifttumskammer, Reichspressekammer, Reichsrundfunkkammer, Reichstheaterkammer, Reichsmusikkammer, Reichskammer der bildenden Künste und die Reichsfilmkammer. Jeder kulturschaffende Deutsche musste Mitglied der entsprechenden Kammer sein, um seinen Beruf ausüben zu dürfen – ein wirksames Instrument zur politischen und rassischen Säuberung des Kulturbereichs.

Am 15. November 1935 wurde als Spitzenorgan der Reichskulturkammer der Reichskultursenat eingerichtet. Diese Institution sollte verdienstvolle Persönlichkeiten des deutschen Kulturlebens ehren und gleichzeitig prominente Künstler an das NS-Regime binden. Der Senat hatte jedoch keine legislativen oder exekutiven Befugnisse, sondern diente primär repräsentativen Zwecken und der Propaganda. Die Mitgliedschaft war streng limitiert und galt als höchste Anerkennung, die das Regime einem Kulturschaffenden zuteil werden lassen konnte.

Die Mitglieder des Reichskultursenats setzten sich aus verschiedenen Gruppen zusammen: Ex-officio-Mitglieder wie der Kammerpräsident, die Präsidialräte, die Vizepräsidenten und die Geschäftsführer der Reichskulturkammer. Hinzu kamen ernannte Mitglieder, die bis 1938 den Titel “Reichskulturwalter” trugen. Besonders bedeutsam war die Ernennung prominenter Künstler zu Kultursenatoren, die das Regime als ideologisch zuverlässig und künstlerisch wertvoll einschätzte.

Das Ehrenzeichen selbst wurde von der renommierten Münchner Firma Deschler hergestellt, einem der bedeutendsten Hersteller von NS-Orden und Ehrenzeichen. Die Firma Carl Poellath war ebenfalls zeitweise an der Produktion beteiligt. Die technische Ausführung war von höchster Qualität: Das große Steckabzeichen bestand aus vergoldetem Silber (900er Feingehalt) mit fein emailliertem Zentrum. Die rückseitige Kennzeichnung mit Herstellerpunze, Silbergehalt und individueller Verleihungsnummer dokumentiert die sorgfältige Fertigung und Vergabepraxis.

Die Verleihungsnummern geben Aufschluss über die extreme Seltenheit dieser Auszeichnung. Mit einer bekannten Höchstnummer von 118 wurde das Ehrenzeichen nur an einen sehr exklusiven Kreis vergeben. Dies unterstreicht den elitären Charakter des Reichskultursenats und die restriktive Vergabepraxis. Jede Verleihung war ein politischer Akt, der die Loyalität des Empfängers zum NS-Regime demonstrierte und gleichzeitig dessen kulturelle Bedeutung im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie hervorhob.

Die ikonografische Gestaltung des Abzeichens folgte der typischen NS-Symbolik und sollte die Verbindung von Kultur und nationalsozialistischer Weltanschauung visualisieren. Das emaillierte Zentrum war farblich gestaltet und vermutlich mit spezifischen Symbolen versehen, die die kulturelle Mission des Reichskultursenats repräsentierten.

Der historische Kontext der Reichskulturkammer und ihres Senats ist untrennbar mit der systematischen Verfolgung jüdischer und politisch missliebiger Künstler verbunden. Die Zwangsmitgliedschaft und die damit verbundenen Ausschlusskriterien führten zur Vernichtung zahlreicher künstlerischer Existenzen. Viele bedeutende Kulturschaffende wurden aus Deutschland vertrieben oder in Konzentrationslager deportiert. Die Reichskulturkammer war somit nicht nur ein Instrument der kulturellen Gleichschaltung, sondern auch ein Werkzeug der rassischen und politischen Verfolgung.

Nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes 1945 wurde die Reichskulturkammer durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 offiziell aufgelöst. Ihre Aktivitäten wurden als Teil des nationalsozialistischen Herrschaftsapparats eingestuft. Die Entnazifizierung erfasste auch die ehemaligen Mitglieder des Reichskultursenats, deren Karrieren nach 1945 unterschiedlich verliefen.

Heute sind Ehrenzeichen des Reichskultursenats von erheblichem musealen und historischen Wert. Sie dokumentieren ein dunkles Kapitel deutscher Kulturgeschichte und dienen als Mahnmale für die Instrumentalisierung von Kunst und Kultur durch totalitäre Regime. In Deutschland unterliegen solche Objekte den Bestimmungen des Strafgesetzbuches bezüglich der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, dürfen jedoch zu wissenschaftlichen und aufklärerischen Zwecken bewahrt und ausgestellt werden.