Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes 1939 zählt zu den bekanntesten und bedeutendsten militärischen Auszeichnungen des Zweiten Weltkriegs. Gestiftet durch Adolf Hitler am 1. September 1939 – dem Tag des Überfalls auf Polen – per Erlass im Reichsgesetzblatt I S. 1573, ersetzte es ältere Tapferkeitsauszeichnungen des Deutschen Kaiserreichs, insbesondere den Pour le Mérite, der ausschließlich Offizieren und Angehörigen des Adels vorbehalten gewesen war. Das Ritterkreuz hingegen konnte an Angehörige aller Dienstgrade verliehen werden, ungeachtet ihrer sozialen Herkunft – ein Grundsatz, der der nationalsozialistischen Ideologie entsprach. Die erste Verleihung fand am 30. September 1939 statt.
Das Ritterkreuz bildete die Basis eines fünfstufigen Auszeichnungssystems. Über ihm rangierten das Eichenlaub (gestiftet am 3. Juni 1940), die Schwerter zum Eichenlaub (gestiftet am 15. Juli 1941), die Brillanten zu Eichenlaub und Schwertern (ebenfalls am 15. Juli 1941 gestiftet) sowie das Goldene Eichenlaub mit Schwertern und Brillanten (gestiftet am 29. Dezember 1944, ein einziges Mal verliehen an Hans-Ulrich Rudel am 1. Januar 1945). In der Rangfolge stand das Ritterkreuz nur hinter dem Großkreuz des Eisernen Kreuzes, welches ein einziges Mal an Hermann Göring am 19. Juli 1940 verliehen wurde.
Verleihungskriterien und Empfänger
Die Verleihung des Ritterkreuzes setzte extreme Tapferkeit im Gefecht oder herausragende militärische Führungsleistung voraus. Voraussetzung war grundsätzlich der vorherige Besitz des Eisernen Kreuzes I. Klasse 1939, wobei in Einzelfällen beide Stufen gleichzeitig verliehen wurden. Empfänger konnten Angehörige der Wehrmacht (Heer, Kriegsmarine, Luftwaffe), der Waffen-SS, des Reichsarbeitsdienstes, des Volkssturms sowie Angehörige verbündeter Achsenstreitkräfte sein. Die Nominierungen durchliefen den militärischen Dienstweg und bedurften der persönlichen Genehmigung Adolf Hitlers. Zu den ausländischen Empfängern zählten spanische, finnische, italienische, rumänische, kroatische, slowenische und japanische Angehörige der Streitkräfte. Laut der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger (AKCR) wurden insgesamt 7.318 Ritterkreuze verliehen, wobei in rund 200 Fällen offizielle Nachweise fehlen. Das Bundesarchiv konnte 7.161 offiziell bestätigte Verleihungen nachweisen.
Herstellung durch C.F. Zimmermann, Pforzheim
Das vorliegende Stück stammt aus der Fertigung der Firma C.F. Zimmermann in Pforzheim, einem offiziellen Lieferanten mit dem Präsidialkanzlei-Code „20“ und dem LDO-Code „L/52“. Zimmermann war einer von sechs bis sieben Herstellern, die mit der Produktion des Ritterkreuzes beauftragt waren. Weitere Hersteller umfassten Steinhauer & Lück (am häufigsten, gekennzeichnet mit „800“ oder „4“), C.E. Juncker (gekennzeichnet mit „L/12“ oder „2“), Gebrüder Godet (gekennzeichnet mit „21“), Klein & Quenzer (gekennzeichnet mit „65“) sowie Otto Schickle (gekennzeichnet mit „L/15“).
Die Firma Zimmermann belieferte auch die Firma Gebrüder Godet & Co., Berlin, mit Ritterkreuzen, die Godet in speziellen frühen Präsentationsetuis ausgab. Beide Firmen verwendeten identische Prägestempel und Fertigungsmethoden. Der wesentliche Unterschied zwischen Zimmermann- und Godet-Stücken liegt laut Objektbeschreibung in der Lackierung des Eisenkerns: Während die Godet-Stücke eine matte, raue Lackierung aufweisen, zeichnen sich die Zimmermann-Stücke durch eine matt glänzende Oberfläche aus.
Die physischen Merkmale dieses Kreuzes entsprechen der dokumentierten Zimmermann-Fertigung: ein Tatzenkreuz (Kreuz mit schmalen Armen zur Mitte und breiten Armen am Rand) mit einem magnetischen Eisenkern in einer Silberzarge (800er Silber). Die Vorderseite trägt ein Hakenkreuz im Zentrum und die Jahreszahl „1939“ auf dem unteren Arm; die Rückseite zeigt die Jahreszahl „1813“ auf dem unteren Arm. Der ovale Bandring aus Silber in der für Zimmermann typischen „kaiserlichen“ Form ist mit „800“ punziert. Dokumentierte Zimmermann-Exemplare messen etwa 54,9 x 48,8 mm. Das Kreuz wird als Halsorden am charakteristischen schwarz-weiß-roten Band getragen.
Das große rote Verleihungsetui
Begleitet wird das Ritterkreuz von einem großen roten Verleihungsetui mit den Maßen 19,5 x 13,5 cm bei einer Höhe von 20 mm. Das Etui ist mit rotem Leder bezogen, der Deckel trägt einen in Gold geprägten Hoheitsadler. Der Innenraum besteht aus einem schwarzen Samtbett mit Aussparungen für Kreuz und Band sowie einem weißen Seidenfutter im Deckel.
Nachkriegsgeschichte
Die letzte rechtsgültige Verleihung des Ritterkreuzes erfolgte vor der deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr MEZ. Einige Verleihungen nach diesem Datum – die letzte am 17. Juni 1945 – gelten als de facto, jedoch nicht als de jure. Die Bundesrepublik Deutschland verbot nach dem Krieg das Tragen nationalsozialistischer Insignien. Am 26. Juli 1957 autorisierte die Bundesregierung jedoch entnazifizierte Ersatzstücke, bei denen das Hakenkreuz durch ein Eichenlaubbündel ersetzt wurde. Die Produktion dieser 1957er-Versionen wurde 1986 eingestellt. Die Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger (AKCR) wurde 1955 in Köln von Alfred Keller gegründet. 1999 untersagte Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping Kontakte der Bundeswehr zur AKCR aufgrund neonazistischer und revanchistischer Tendenzen unter deren Mitgliedern.
Das vorliegende Ensemble aus Zimmermann-Ritterkreuz und großem roten Präsentationsetui repräsentiert eine der seltensten Varianten dieser Auszeichnung und ist im Fachbuch von Harald Geißler, „Das Eiserne Kreuz von seinem Ursprung bis zur Gegenwart“, auf den Seiten 479 und 532 mit vergleichbaren Stücken dokumentiert.