Wehrmacht großer Nachlass des tapferen Oberfeldwebel Fröhlich im Grenadier Rgt. 103 mit 2 Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer

Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer mit versilbertem magnetischen Panzer, Rückenplatte ist magnetisch, mit schwarzer Tuchunterlage.
Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer mit versilbertem magnetischen Panzer, Rückenplatte ist magnetisch.
Panzerkampfabzeichen in Bronze, Buntmetall bronziert der Fa. Wurster, Cut out mit Belegfoto, Hakenkreuz entfernt.
Nahkampfspange in Bronze, Zink bronziert, JFS, Hakenkreuz und Rückenplatte entfernt.
Eisernes Kreuz 1939 1.Klasse, Hakenkreuz entfernt.
Verwundetenabzeichen in Silber, L55 markiert, Hakenkreuz entfernt.
Abzeichen der Gespensterbrigade Angeren S.R. 111 mit Tragenadel.
Paar Schulterklappen für einen Oberfeldwebel im Rgt. 103.
Dabei 11 Fotos (2 Repros) aus dem Besitz Oberfeldwebel Fröhlich und folgende Dokumente;
Verleihungsurkunde zum Eisernen Kreuz 1939 2.Klasse im 3./S.R.103 vom 24. April 1941
Besitzzeugnis zum Panzerkampfabzeichen in Bronze im 3.S.R. 111 vom 3. Juni 1941
Verleihungsurkunde zm Eisernen Kreuz 1939 1.Klasse im 3./S.R.103 vom 3. Januar 1942
Verleihungsurkunde zur Medaille Winterschlacht im Osten im Pz.-Gren.Ausb.Btl 198 vom 7.8.1942
Besitzzeugnis zum Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer im S.R. 103 vom 22.Oktober 1942
Abschrift vom 28.Januar 1944 Beförderung im II.Panzer Gren.Rgt. 103 zum Feldwebel
Besitzzeugnis zum Verwundetenabzeichen in Silber im 7./Pz.Gr.Btl. 103 vom 27.März 1944
Besitzzeugnis zur Nahkampfspange 1.Stufe im 7.Pz.Gren.Btl. 103 vom 5.November 1944
Alle Dokumente sind teils geknickt, beschädigt, hinterklebt u. eingerissen.



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Wehrmacht großer Nachlass des tapferen Oberfeldwebel Fröhlich im Grenadier Rgt. 103 mit 2 Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer

Das Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer, auch als Panzervernichtungsabzeichen bekannt, gehört zu den außergewöhnlichsten Kampfauszeichnungen des Zweiten Weltkriegs. Von Adolf Hitler am 9. März 1942 gestiftet, mit rückwirkender Gültigkeit zum 22. Juni 1941, dem Beginn des Unternehmens Barbarossa, würdigte diese Auszeichnung eine der gefährlichsten Aufgaben, die ein Infanterist übernehmen konnte: die Zerstörung feindlicher Panzer im Einzelkampf.

Die Entstehung dieses Abzeichens ist untrennbar mit den gewaltigen Panzeroffensiven der Roten Armee an der Ostfront verbunden. Nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 wurden Wehrmachtssoldaten zunehmend mit massiven sowjetischen Panzerverbänden konfrontiert. Die einzelkämpferische Panzerbekämpfung entwickelte sich zu einer taktisch bedeutsamen Notwendigkeit, die außerordentlichen Mut erforderte. Vor März 1942 konnten solche Heldentaten nur mit dem Allgemeinen Sturmabzeichen anerkannt werden, was der besonderen Gefährlichkeit dieser Kampfhandlungen nicht gerecht wurde.

Das Abzeichen wurde in zwei Klassen verliehen: Silber für jeden einzeln zerstörten Panzer und Gold, das am 18. Dezember 1943 eingeführt wurde und die Vernichtung von fünf Panzern anerkannte. Die silberne Klasse bestand aus einem geschwärzten magnetischen Eisen- oder Stahltank mit einer Größe von etwa 42 bis 43 Millimetern Länge und 17,5 bis 18 Millimetern Höhe, der auf einem silbernen Aluminium-Bulliongewebe von 88 bis 90 Millimetern Länge und 32 bis 33 Millimetern Breite montiert war. Das stilisierte Profil eines nach links blickenden Panzer IV mit sichtbaren Laufrollen, Kettenlauf und langem Kanonenrohr zierte das Abzeichen. Eine schwarze Unterlage aus Wolle oder Baumwolle bildete die Rückseite, während das Panzeremblem mittels dreier Metallstifte an einer rückseitigen Metallplatte befestigt war.

Die Verleihungskriterien waren streng definiert: Nur Soldaten, die eigenständig mit handgeführten Waffen einen feindlichen Panzer zerstört hatten, kamen in Frage. Dazu gehörten die Panzerbüchse, Gewehrgranaten, geballte Ladungen, Molotowcocktails, Panzerabwehrminen, magnetische Hohlladungen sowie ab dem 18. Dezember 1943 auch Panzerfaust und Panzerschreck. Besatzungen von Panzerabwehrgeschützen waren ausdrücklich nicht berechtigt. Die Vernichtung musste durch Augenzeugenberichte, Wrackteile oder gefangene Besatzungsmitglieder nachgewiesen werden, und die Genehmigung erfolgte durch den Divisionskommandeur oder eine höhere Instanz.

Die physische Gefahr einer solchen Tat kann kaum überschätzt werden. Der Soldat musste sich einem fahrenden oder stehenden Panzer nähern, während er die begleitende feindliche Infanterie niederkämpfen musste, unentdeckt von anderen Panzern und deren Maschinengewehrfeuer bleiben und schließlich aus einer Seiten- oder Rückposition angreifen, wo die Sichtwinkel der Panzerbesatzung eingeschränkt waren. Diese extreme Nahkampfsituation forderte außergewöhnlichen persönlichen Mut.

Bis Kriegsende wurden schätzungsweise 18.541 silberne und 421 goldene Abzeichen verliehen, wobei die Gesamtzahl der einzelnen Empfänger auf etwa 13.000 bis 14.000 geschätzt wird. Der höchstdekorierte Träger war Oberstleutnant Günther Viezenz mit 21 Abzeichen, gefolgt von Friedrich Anding mit 18 und Willi Frey mit 12 Exemplaren. Das Abzeichen wurde auf dem rechten Oberarm getragen, wobei mehrere Auszeichnungen vertikal übereinander angebracht wurden.

Der hier beschriebene Nachlass gehört Oberfeldwebel Fröhlich vom Grenadier-Regiment 103, das ursprünglich als Schützen-Regiment 103 bezeichnet wurde und am 5. Juli 1942 in Panzergrenadier-Regiment 103 umbenannt wurde. Diese Einheit gehörte zur 14. Panzer-Division und kämpfte an der Ostfront, einschließlich der Schlacht von Stalingrad, wo das Regiment im Januar 1943 im Kessel vernichtet und im März 1943 neu aufgestellt wurde. Die Verleihungsdokumente zeigen Fröhlichs militärische Laufbahn von 1941 bis 1944, einschließlich eines Besitzzeugnisses zum Panzervernichtungsabzeichen vom 22. Oktober 1942.

Das Abzeichen nimmt eine Sonderstellung unter den Wehrmacht-Auszeichnungen ein: Es enthielt keinerlei Hakenkreuz-Symbolik und durfte daher von Bundeswehr-Veteranen weitergetragen werden, nachdem alle NS-Auszeichnungen im Mai 1945 abgeschafft worden waren. Der Mangel an Abzeichen an der Front führte zu provisorischen und selbstgefertigten Exemplaren, während die Materialknappheit im späten Kriegsverlauf zu Produktionsvarianten mit Zinklegierungen führte.

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