Reichsbund der Deutschen Beamten ( RDB )
Das Mitgliedsabzeichen des Reichsbundes der Deutschen Beamten (RDB) stellt ein bedeutendes Zeugnis der nationalsozialistischen Durchdringung des deutschen Beamtentums dar. Diese kleine Anstecknadel, die an der Zivilkleidung oder Uniformen getragen wurde, symbolisierte die Zugehörigkeit zu einer Organisation, die im Oktober 1933 als parteinahe Vereinigung der Beamtenschaft des Dritten Reiches gegründet wurde.
Der Reichsbund der Deutschen Beamten, auch als NS-Beamtenbund bezeichnet, entstand als Nachfolgeorganisation des im Dezember 1918 gegründeten Deutschen Beamtenbundes. Unter der Führung von Hermann Neef, der gleichzeitig das Hauptamt für Beamte innerhalb der NSDAP-Reichsleitung leitete, diente die Organisation mehreren zentralen Zwecken: der Kontrolle des deutschen Beamtenapparates, der Sicherstellung politischer Loyalität gegenüber dem NS-Regime, der Bereitstellung von Schulungen und beruflicher Weiterbildung sowie der Beteiligung an beamtenrechtlicher Gesetzgebung und Personalentscheidungen. Die Mitglieder waren in 14 berufsbezogene Fachschaften nach Verwaltungszugehörigkeit organisiert.
Die Mitgliedschaft im RDB war nicht zwingend erforderlich, um als Beamter tätig zu sein, und eine RDB-Mitgliedschaft setzte keine Mitgliedschaft in der NSDAP voraus, obwohl sich die meisten RDB-Mitglieder dafür entschieden, der Partei beizutreten. Diese scheinbare Freiwilligkeit täuscht jedoch über die tatsächliche politische Funktion der Organisation hinweg: Der RDB fungierte als Instrument zur Verbreitung nationalsozialistischer Ideologie und zur Ausübung politischen Einflusses auf den deutschen Beamtenapparat.
Das Abzeichen selbst zeigt einen stilisierten NS-Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der ein Hakenkreuz umfasst, wobei die Initialen RDB auf der Brust des Vogels angebracht sind. Die Herstellung erfolgte durch verschiedene von der Reichszeugmeisterei (RZM) autorisierte Hersteller ab 1934. Die RZM war das zentrale Kontrollorgan für die Qualitätssicherung nationalsozialistischer Abzeichen und Uniformteile. Zu den bekannten Herstellern gehörten M1/14 (Matthias Oechsler & Sohn, Ansbach), M1/34 (Karl Wurster, Markneukirchen), M1/63 (Steinhauer & Lück, Lüdenscheid) und M1/152 (Deschler & Sohn, München). Weitere Hersteller verwendeten Kennzeichnungen wie M.O.S., KW, STL oder Ges. Gesch. (Gesetzlich Geschützt).
Die Abzeichen wurden typischerweise aus versilberter Bronze, Messing oder versilbertem Metall gefertigt, wobei einige Exemplare aus Buntmetall mit versilberter Oberfläche bestanden. Die Maße variierten je nach Hersteller leicht und betrugen etwa 21-23 mm in der Breite und 14-15 mm in der Höhe. Die Rückseiten trugen unterschiedliche Herstellermarkierungen, darunter RZM-Kennzeichnungen mit Codes oder Herstellermarken. Die Befestigung erfolgte entweder mittels horizontaler Nadel oder als Clip-Befestigung, wie bei dem vorliegenden Exemplar.
Mehrere Varianten existierten je nach Hersteller und Produktionsperiode, die sich hauptsächlich durch Herstellermarkierungen, Befestigungsart und Materialoberfläche unterschieden. Das vorliegende Abzeichen wird als zweite Form bezeichnet, wobei solche Sammlertypologien in der Fachliteratur verwendet werden.
Nach der Niederlage Nazideutschlands im Zweiten Weltkrieg 1945 erließ die amerikanische Militärregierung Sondergesetze, die die NSDAP und alle ihre Gliederungen, einschließlich des RDB, für illegal erklärten. Die Organisation wurde aufgelöst und hörte auf zu existieren. Die Mitgliedsabzeichen wurden zu Sammlerstücken und historischen Artefakten, die heute als Zeugnisse der nationalsozialistischen Durchdringung staatlicher Strukturen dienen.