Schlesischer Adler 2. Stufe

Einteilige Fertigung, brüniert, am Band. Zustand 2.
523577
€ 120,00

Schlesischer Adler 2. Stufe

Das Schlesische Bewährungsabzeichen, im Volksmund als Schlesischer Adler bekannt, steht als bedeutendes Zeugnis einer turbulenten Epoche deutscher Geschichte. Dieses militärische Ehrenzeichen der Weimarer Republik entstand in einer Zeit tiefgreifender territorialer Unsicherheit, als die Zukunft Oberschlesiens zwischen Deutschland und Polen umkämpft war. Die hier vorliegende 2. Stufe (zweite Klasse) repräsentiert die Anerkennung für mindestens drei Monate vorbildlichen Dienstes im Grenzschutz Schlesiens während der kritischen Jahre 1918 bis 1919.

Das Abzeichen wurde am 16. Juni 1919 durch das Generalkommando des VI. Armee-Korps unter Generalleutnant Friedrich von Friedeburg (1866-1933) gestiftet. Die ursprüngliche Intention sah vor, dass die Verleihung mit der Auflösung des Generalkommandos am 30. September 1919 enden sollte. Tatsächlich wurden die Verleihungen jedoch durch die Nachfolgeorganisation, die Befehlsstelle VI. in Breslau, bis zum 1. Februar 1920 fortgesetzt. Als 1921 der Dritte Schlesische Aufstand ausbrach, erneuerte Generalleutnant a.D. Karl Hoefer als Führer des Selbstschutz Oberschlesien die Verleihung des Abzeichens, wobei sich die Kriterien von zeitbasiertem Dienst hin zu Kampfleistung verschoben.

Der historische Kontext dieses Ehrenzeichens ist untrennbar mit den Schlesischen Aufständen von August 1919 bis Juli 1921 verbunden. Nach dem Ersten Weltkrieg und den Bestimmungen des Versailler Vertrages war der Status Oberschlesiens zwischen Deutschland und Polen umstritten. Drei bewaffnete Aufstände erschütterten die Region, wobei polnische Insurgenten gegen deutsche Kräfte kämpften, zu denen Freikorps-Einheiten und die Selbstschutzverbände Oberschlesiens gehörten. Deutsche Grenzschützer und Freiwilligenverbände verteidigten das Gebiet mit dem Ziel, die schlesische Heimat für Deutschland zu bewahren. Besonders hervorzuheben ist die Schlacht am Annaberg im Mai 1921 während des Dritten Schlesischen Aufstandes, bei der das Freikorps Oberland eine entscheidende Rolle spielte.

Die 2. Stufe wurde an Angehörige des schlesischen Grenzschutzes des VI. Armee-Korps verliehen, die mindestens drei Monate vorbildlichen Dienst in derselben Einheit während der Verteidigung Schlesiens 1918-1919 geleistet hatten. Ausnahmsweise konnte das Abzeichen auch an in Schlesien ansässige Zivilisten für außergewöhnliche Verdienste bei der Verteidigung der Heimat verliehen werden. Die 1. Stufe erforderte sechs Monate vorbildlichen Dienst und wurde nicht an Zivilisten vergeben. Ab 1921 änderten sich die Verleihungskriterien grundlegend: Statt der Dienstzeit wurde nun die Kampfleistung zum maßgeblichen Kriterium. In dieser Phase wurden zusätzliche Ausführungen eingeführt: Eichenlaub für zusätzliche Verdienste ohne Kampfbezug und gekreuzte Schwerter für herausragende Tapferkeit im Gefecht, was insgesamt acht Varianten pro Klasse ergab.

Gestalterisch zeigt das Abzeichen einen aufrecht stehenden schlesischen Adler in heraldischer Form, der nach rechts (zur linken Seite des Trägers) blickt und in seinen Fängen ein Band mit der Inschrift “FÜR SCHLESIEN” hält. Brust und Flügel des Adlers sind mit einem silbernen flachen Halbmond mit eingesetztem Kreuz geschmückt. Der Entwurf stammt von Professor Theodor von Gosen, einem Bildhauer aus Breslau. Die 2. Stufe wurde an einem hochformatigen Band mit gelb-weiß-gelber Streifung getragen, den Farben Schlesiens. Die satzungsgemäße Version war aus Eisen gefertigt und brüniert (geschwärzt), wobei die aufgesetzten Elemente wie Halbmond, Kreuz und Band vernietet oder mit Drahtstiften befestigt waren. Ab 1921 erschienen auch nicht-offizielle emaillierte Versionen sowie Ausführungen aus Buntmetall, brüniert oder versilbert. Die Empfänger mussten das Abzeichen selbst erwerben.

Die Nachgeschichte des Schlesischen Adlers ist bemerkenswert. Am 15. Mai 1934 wurde das Abzeichen durch §5 Abs. 1 b) des Nebengesetzes zum Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen als staatliche Auszeichnung offiziell anerkannt – allerdings nur in seiner ursprünglichen Form ohne Eichenlaub und Schwerter. Es gehörte zu den wenigen Freikorps-Auszeichnungen, die nach dem Verbot inoffizieller Medaillen von 1935 an Uniformen der Wehrmacht getragen werden durften, obwohl die Zusatzvarianten mit Eichenlaub und Schwertern ab 1936 ausdrücklich verboten waren. Viele Veteranen trugen dennoch die verbotenen Varianten weiter. In der Bundesrepublik Deutschland bleibt der Schlesische Adler nach §6 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen als offizielle Auszeichnung anerkannt und darf getragen werden, wobei die Zusätze von 1921 nie offiziell anerkannt wurden.