SA - Wettkampftage 1939 SA-Gruppe Hansa - Hamburg 14.-18.6.1939
Das vorliegende Abzeichen dokumentiert die SA-Wettkampftage 1939 der SA-Gruppe Hansa, die vom 14. bis 18. Juni 1939 in Hamburg stattfanden. Dieses Kunststoffabzeichen wurde von der renommierten Firma Richard Sieper & Söhne aus Lüdenscheid hergestellt, die unter der RZM-Kennzeichnung M9/25 registriert war.
Die Sturmabteilung (SA) organisierte während der nationalsozialistischen Herrschaft regelmäßig Wettkampfveranstaltungen, die sowohl der körperlichen Ertüchtigung als auch der politischen Indoktrination und Kameradschaftspflege dienten. Diese Veranstaltungen waren integraler Bestandteil des NS-Propagandasystems und sollten die Schlagkraft und Disziplin der SA-Formationen unter Beweis stellen.
Die SA-Gruppe Hansa war eine der regionalen Gliederungen der SA und umfasste den norddeutschen Raum, insbesondere Hamburg und die umliegenden Gebiete. Die organisatorische Struktur der SA war hierarchisch aufgebaut, wobei die SA-Gruppen als Großverbände mehrere Brigaden und Standarten unter sich vereinten. Hamburg als bedeutende Hafenstadt und industrielles Zentrum spielte eine wichtige Rolle im nationalsozialistischen Deutschland.
Die Wettkampftage im Juni 1939 fanden in einem historisch bedeutsamen Moment statt – nur wenige Monate vor dem Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939. Zu diesem Zeitpunkt hatte das NS-Regime bereits Österreich annektiert (März 1938) und die Tschechoslowakei besetzt (März 1939). Die innenpolitische Konsolidierung und die Demonstration von Stärke durch Massenveranstaltungen waren wesentliche Elemente der nationalsozialistischen Herrschaftspraxis.
Die Herstellung solcher Abzeichen unterlag strengen Kontrollen durch das Reichszeugmeisterei (RZM)-System, das 1929 eingeführt wurde, um die Produktion und den Vertrieb von NS-Parteiabzeichen und -uniformen zu regulieren. Die Firma Richard Sieper & Söhne war einer der wichtigsten Hersteller von Parteiabzeichen und erhielt die Herstellernummer M9/25. Das Unternehmen aus Lüdenscheid, einem traditionellen Zentrum der Metallverarbeitung im Sauerland, produzierte eine Vielzahl von Abzeichen, Orden und Ehrenzeichen für verschiedene NS-Organisationen.
Die Verwendung von Kunststoff als Material ist bemerkenswert und spiegelt die zunehmende Materialknappheit und die Bemühungen um Ressourcenschonung im Vorfeld des Krieges wider. Während frühere Abzeichen häufig aus Metall gefertigt wurden, ging man zunehmend dazu über, alternative Materialien zu verwenden. Kunststoffe wie Bakelit oder andere Duroplaste ermöglichten eine kostengünstigere Massenproduktion.
SA-Wettkampftage umfassten typischerweise verschiedene Disziplinen: sportliche Wettbewerbe, Schießübungen, Geländemärsche und paramilitärische Übungen. Diese Veranstaltungen dienten nicht nur der körperlichen Ertüchtigung, sondern auch der ideologischen Schulung und der Demonstration von Macht gegenüber der Bevölkerung. Teilnehmer solcher Wettkämpfe erhielten häufig Erinnerungsabzeichen, die sie an ihrer Uniform tragen durften.
Das Abzeichen wurde mit einer Nadel an der Uniform befestigt, wie es für SA-Veranstaltungsabzeichen üblich war. Die Qualität des Abzeichens im Zustand 2 deutet auf eine gute Erhaltung hin, wobei in der militärhistorischen Bewertung Zustand 1 neuwertig und Zustand 5 stark beschädigt bedeutet.
Nach der “Nacht der langen Messer” im Juni 1934, bei der die SA-Führung weitgehend liquidiert wurde, verlor die SA an politischer Bedeutung. Die SS übernahm zunehmend die dominante Rolle im NS-Terrorapparat. Dennoch blieb die SA als Massenorganisation bestehen und führte weiterhin Schulungen, Propaganda- und Sportveranstaltungen durch.
Im Jahr 1939 hatte die SA noch immer mehrere Millionen Mitglieder, auch wenn ihre politische Macht erheblich beschnitten war. Die Organisation diente primär der Mobilisierung und Indoktrinierung breiter Bevölkerungsschichten und der Aufrechterhaltung des Mythos der “Bewegung”.
Heute sind solche Abzeichen wichtige historische Dokumente, die Einblick in die Organisations- und Propagandastruktur des NS-Regimes geben. Sie werden in Museen und Sammlungen aufbewahrt und dienen der historischen Forschung und Bildung. Der Handel und die öffentliche zur Schaustellung solcher Objekte unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen gemäß § 86a StGB, die das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen betreffen.