Das Ehrenzeichen für die Erweiterte Kinder-Land-Verschickung (KLV) stellt eines der seltensten und kurzlebigsten Abzeichen der Hitler-Jugend während des Zweiten Weltkriegs dar. Dieses tragbare Ehrenzeichen wurde speziell für das Begleitpersonal geschaffen, das an der erweiterten Kinder-Land-Verschickung teilnahm – einem massiven Evakuierungsprogramm, das deutsche Kinder und Jugendliche aus den bombengefährdeten Städten in sicherere ländliche Gebiete verlegte.
Die Kinder-Land-Verschickung begann bereits vor dem Krieg als freiwilliges Erholungsprogramm, wurde jedoch mit der Intensivierung der alliierten Luftangriffe ab 1940 zu einer kriegswichtigen Maßnahme ausgebaut. Die Erweiterte KLV, die ab 1940 systematisch organisiert wurde, betraf schließlich etwa 850.000 bis 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren. Sie wurden in Lagern untergebracht, die in weniger gefährdeten Gebieten des Deutschen Reiches und der besetzten Gebiete eingerichtet wurden.
Das Ehrenzeichen wurde am 12. Dezember 1942 offiziell gestiftet. Es sollte an alle Jugendlichen und Begleitpersonen verliehen werden, die mindestens vier Wochen an einem KLV-Lager teilgenommen hatten. Die Brosche zeigt den charakteristischen HJ-Adler vor einer Sigrune mit entsprechender Umschrift, ausgeführt in getöntem Feinzink. Das Design folgte der typischen nationalsozialistischen Ikonographie und sollte die Bedeutung des Dienstes im Rahmen der Jugendorganisation hervorheben.
Die außergewöhnliche Seltenheit dieses Abzeichens erklärt sich durch seine extrem kurze offizielle Gültigkeitsdauer. Bereits am 1. April 1943 – nur knapp vier Monate nach seiner Stiftung – wurde das Ehrenzeichen wieder annulliert. Die Gründe für diese rasche Rücknahme sind in den historischen Quellen nicht vollständig dokumentiert, dürften aber mit den sich verschlechternden Kriegsbedingungen, Materialmangel und möglicherweise organisatorischen Überlegungen zusammenhängen. In dieser kurzen Zeitspanne von weniger als vier Monaten wurden nur sehr wenige Exemplare tatsächlich hergestellt und verliehen.
Das Begleitpersonal der KLV-Lager setzte sich hauptsächlich aus HJ-Führern, Lehrern und anderen Betreuern zusammen, die für die Organisation, Erziehung und Betreuung der evakuierten Kinder verantwortlich waren. Ihre Aufgabe umfasste nicht nur die schulische Unterweisung, sondern auch die ideologische Erziehung im Sinne des Nationalsozialismus sowie die Gewährleistung der physischen Sicherheit und Versorgung der Kinder. Die Lagerbedingungen variierten erheblich, von gut organisierten Einrichtungen bis zu improvisierten Unterkünften in Schulen, Gasthöfen oder Bauernhöfen.
Die KLV-Lager selbst waren streng nach dem Vorbild der HJ organisiert. Der Tagesablauf war militärisch strukturiert und umfasste neben dem Schulunterricht auch sportliche Betätigungen, ideologische Schulungen und Gemeinschaftsaktivitäten. Das Begleitpersonal hatte dabei die Verantwortung, die nationalsozialistische Weltanschauung zu vermitteln und die Jugendlichen auf ihre künftige Rolle im "Dritten Reich“ vorzubereiten.
Aus sammlungshistorischer Perspektive gehört dieses Ehrenzeichen zu den begehrtesten und seltensten HJ-Auszeichnungen. Die geringe Anzahl der verliehenen Exemplare, kombiniert mit der kurzen Zeitspanne zwischen Stiftung und Annullierung, macht authentische Stücke äußerst rar. Viele der produzierten Abzeichen wurden möglicherweise nie ausgegeben oder nach der Annullierung wieder eingeschmolzen. Erhaltene Exemplare in getöntem Feinzink zeigen typischerweise Gebrauchsspuren, die auf tatsächliches Tragen hinweisen.
Die historische Bedeutung der Kinder-Land-Verschickung selbst bleibt umstritten. Während das Programm einerseits zweifellos viele Kinder vor den Gefahren der Luftangriffe bewahrte, wird andererseits kritisiert, dass die Trennung von den Familien und die intensive ideologische Indoktrination in den Lagern traumatische Auswirkungen auf die Teilnehmer hatten. Das Ehrenzeichen steht somit symbolisch für die Ambivalenz eines Programms, das Schutzmaßnahme und Instrument der nationalsozialistischen Erziehung zugleich war.