Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ( NSDAP ) - Mitgliedsabzeichen
Das NSDAP-Mitgliedsabzeichen (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) stellt eines der bedeutendsten Parteiinsignien der nationalsozialistischen Bewegung dar und diente von 1920 bis 1945 als offizielles Erkennungszeichen der Parteimitglieder. Das vorliegende Exemplar trägt die Herstellermarkierung RZM M1/72, was auf eine regulierte Produktion durch das Reichszeugmeisterei-System hinweist.
Die NSDAP wurde am 24. Februar 1920 in München gegründet, als die Deutsche Arbeiterpartei (DAP) ihren Namen änderte. Das Parteiabzeichen wurde kurz darauf eingeführt und zeigte ein schwarzes Hakenkreuz in einem weißen Kreis auf rotem Grund – Farben, die Adolf Hitler persönlich als Symbolik der Bewegung festlegte. Nach eigenen Angaben stand Rot für den sozialen Gedanken, Weiß für den nationalen Gedanken und das Hakenkreuz für den “Kampf für den Sieg des arischen Menschen”.
Die frühen Parteiabzeichen wurden zunächst von verschiedenen privaten Herstellern ohne einheitliche Kontrolle produziert. Dies führte zu erheblichen Qualitätsunterschieden und ermöglichte auch die Herstellung von Fälschungen. Um diesem Problem zu begegnen, wurde 1929 die Reichszeugmeisterei (RZM) unter der Leitung von Franz Xaver Schwarz, dem Reichsschatzmeister der NSDAP, eingerichtet. Die RZM erhielt das Monopol für die Zulassung und Kontrolle aller Parteiuniformen, Abzeichen und Ausrüstungsgegenstände.
Das RZM-System führte ein strenges Lizenzierungsverfahren ein. Hersteller mussten sich bewerben und erhielten bei Zulassung eine spezifische Herstellernummer. Die Kennzeichnung M1/72 auf dem vorliegenden Abzeichen identifiziert einen bestimmten lizenzierten Hersteller. Das “M” steht für “Metall” und bezeichnete Hersteller von Metallabzeichen, während die nachfolgende Nummer den spezifischen Produzenten identifizierte. Diese Systematik wurde ab etwa 1934 konsequent durchgesetzt.
Das Parteiabzeichen wurde in verschiedenen Ausführungen hergestellt. Die emaillierte Version, wie das vorliegende Exemplar, war hochwertiger und teurer als gestanzte oder gedruckte Varianten. Der Emaillierungsprozess erforderte erhebliches handwerkliches Geschick: Das Grundmetall wurde mit Emaillepulver beschichtet und bei hohen Temperaturen gebrannt, wodurch eine glasartige, dauerhafte Oberfläche entstand. Die Farben – Rot, Weiß und Schwarz – mussten in separaten Arbeitsgängen aufgebracht werden.
Die Mitgliedschaft in der NSDAP war ab 1933 mit erheblichen Vorteilen verbunden. Parteimitglieder erhielten bevorzugten Zugang zu Staatsämtern, beruflichen Positionen und verschiedenen Privilegien. Die Mitgliedsnummer wurde auf der Rückseite des Abzeichens eingraviert oder geprägt, wobei niedrige Nummern besonderes Prestige bedeuteten, da sie eine frühe Mitgliedschaft dokumentierten. Die sogenannten “Alten Kämpfer” mit Mitgliedsnummern unter 100.000 genossen besondere Anerkennung.
Das Tragen des Parteiabzeichens war für Mitglieder verpflichtend bei offiziellen Anlässen und wurde normalerweise am linken Revers oder an der linken Brustseite getragen. Die Knopflochversion, wie das beschriebene Exemplar, wurde durch das Knopfloch gezogen und auf der Rückseite mit einer Schraubmutter oder einem Splint befestigt. Es gab auch Ansteckversionen mit einer Nadel auf der Rückseite.
Während der Kriegsjahre ab 1939 wurde die Produktion von Parteiabzeichen zunehmend rationalisiert. Materialknappheit führte zur Verwendung einfacherer Herstellungsverfahren und weniger hochwertiger Materialien. Emaillierte Versionen wurden seltener, da die Ressourcen für kriegswichtige Produktion benötigt wurden.
Die Beschädigung der Emaille am vorliegenden Stück ist typisch für getragene Exemplare. Emaille ist zwar dauerhaft, aber spröde und empfindlich gegen Stöße. Abplatzungen entstanden durch alltäglichen Gebrauch, Stürze oder unsachgemäße Lagerung. Solche Gebrauchsspuren dokumentieren die authentische Verwendung dieser Abzeichen.
Nach 1945 wurde das Tragen und öffentliche Zeigen von NSDAP-Symbolen in Deutschland und Österreich streng verboten. Das Strafgesetzbuch § 86a verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Ausnahmen gelten nur für historische Dokumentation, wissenschaftliche Forschung und künstlerische Darstellung. Militaria-Sammler und Museen dürfen solche Objekte besitzen, müssen aber bei Ausstellung und Handel besondere Sorgfalt walten lassen.
Heute besitzen NSDAP-Mitgliedsabzeichen ausschließlich historischen Dokumentationswert. Sie dienen als materielle Zeugnisse eines dunklen Kapitels deutscher Geschichte und erinnern an die Mechanismen totalitärer Herrschaft, bei denen Symbole und Abzeichen zur Schaffung von Loyalität, Hierarchie und Ausgrenzung eingesetzt wurden.