Verleihungsurkunde zum Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichen 2. Klasse
Das vorliegende Dokument ist eine Verleihungsurkunde zum Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichen 2. Klasse, datiert auf den 20. April 1937 in Berlin. Es handelt sich um ein farbig gestaltetes Zertifikat auf Papier mit einer Größe von ca. 36,6 × 23,5 cm (beschnitten), das den Hoheitsadler sowie ein Blindprägesiegel trägt. Die Urkunde weist eine Faksimileunterschrift von Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler auf und wurde bei Wilh. Fr. Mayr in Miesbach gedruckt. Dieses Dokument stellt ein aussagekräftiges Zeugnis der nationalsozialistischen Verwaltungs- und Ordensgeschichte dar und verdient eine eingehende historische Einordnung.
Die Einführung des Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichens
Das Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichen wurde am 22. Dezember 1936 durch den Reichsminister des Innern Wilhelm Frick für Verdienste im Feuerlöschwesen gestiftet. Es war die erste einheitliche nationale Feuerwehrauszeichnung im nationalsozialistischen Deutschland und ersetzte alle bisherigen provinzialen und landesstaatlichen Feuerwehrdekorationen. Damit wurde das Feuerwehrwesen auch im Bereich der Ehrungen in die zentralisierte Struktur des Reiches eingegliedert.
Die Auszeichnung existierte in zwei Klassen. Die 2. Klasse wurde an aktive Mitglieder anerkannter Berufs- und Freiwilliger Feuerwehren verliehen, die 25 Dienstjahre vollendet hatten. Die Empfehlungen zur Verleihung erfolgten durch Reichsführer-SS Heinrich Himmler in seiner Eigenschaft als Chef der Deutschen Polizei, der alle Feuerwehrdienste kontrollierte. Während die Urkunden zur 2. Klasse die Faksimileunterschrift Himmlers trugen, waren jene zur 1. Klasse mit der Unterschrift Adolf Hitlers versehen.
Historische Einordnung des Datums
Das Ausstellungsdatum 20. April 1937 bestätigt, dass diese Urkunde in die ursprüngliche Verleihungsperiode von 1936 bis 1938 fällt – also in die Zeit vor der Reform der Auszeichnung. Die Wahl dieses Datums, das zugleich der Geburtstag Adolf Hitlers war, dürfte im Kontext der propagandistischen Praxis des Regimes gesehen werden, bedeutende Ehrungen an symbolisch aufgeladenen Tagen vorzunehmen.
Die Reform von 1938
Am 30. Januar 1938 reformierte Adolf Hitler die Auszeichnung grundlegend. Sie wurde in Feuerwehr-Ehrenzeichen umbenannt. Die bisherige Anstecknadel-Version der 1. Klasse wurde abgeschafft und durch eine am Band getragene Variante ersetzt. Beide Klassen wurden auf 43 mm standardisiert, wobei die 1. Klasse vergoldet und die 2. Klasse weiterhin in Silber ausgeführt wurde. Die vorliegende Urkunde gehört damit zur ursprünglichen, vor der Reform ausgegebenen Serie und dokumentiert die frühe Phase dieser Ordensgeschichte.
Im November 1938 wurden die Feuerwehrdienste zudem in das Polizeisystem als Feuerschutzpolizei integriert, was die zunehmende Verstaatlichung und Zentralisierung des Brandschutzes im Dritten Reich widerspiegelte.
Verleihungszahlen
Eine deutsche Nachrichtenmeldung vom September 1944 dokumentierte, dass bis zu diesem Zeitpunkt 147 Verleihungen der 1. Klasse und viele Tausende der 2. Klasse vorgenommen worden waren – Letzteres insbesondere für Tapferkeit bei Luftangriffen. Diese Zahlen verdeutlichen die relative Seltenheit der 1. Klasse gegenüber der massenhaft verliehenen 2. Klasse.
Nachkriegsgeschichte
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges durfte die Auszeichnung in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr getragen werden. Gemäß dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 war das Tragen der Dekoration in der Bundesrepublik Deutschland nur ohne nationalsozialistische Embleme – also ohne das Hakenkreuz – gestattet. Im Jahr 1953 wurde durch den Deutschen Feuerwehrverband ein neues Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz gestiftet, das von Bundespräsident Theodor Heuss genehmigt wurde und die Auszeichnung der NS-Ära ersetzte.
Bedeutung für Sammler
Die vorliegende Urkunde ist als Dokument der frühen Verleihungsperiode 1936–1938 von besonderem Interesse. Sie verbindet mehrere historisch relevante Aspekte: die Zentralisierung des deutschen Feuerwehrwesens unter dem Nationalsozialismus, die Rolle Himmlers als Chef der Deutschen Polizei und die propagandistische Instrumentalisierung von Ehrungen. Als gedrucktes Dokument der Firma Wilh. Fr. Mayr in Miesbach mit Blindprägesiegel und Faksimileunterschrift veranschaulicht sie zugleich die bürokratische und repräsentative Gestaltung offizieller Verleihungsurkunden im Dritten Reich. Die Tatsache, dass es sich um eine Urkunde vor der Reform von 1938 handelt, verleiht ihr zusätzliche dokumentarische Bedeutung für die Erforschung der deutschen Ordensgeschichte.