NSDAP Dienstauszeichnung 1. Stufe in Bronze

schwere Ausführung aus Zink mit aufgelegtem Medaillon, mit langem Band und dem Pappetui, dieses auf dem Boden RZM M1/15 ( Karl Wurster ) markiert. 
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500,00

NSDAP Dienstauszeichnung 1. Stufe in Bronze

Die NSDAP Dienstauszeichnung 1. Stufe in Bronze stellt ein bedeutendes Zeugnis der nationalsozialistischen Auszeichnungspraxis dar, die zur Belohnung langjähriger Parteimitgliedschaft in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) eingeführt wurde. Diese Auszeichnung war Teil eines gestuften Systems, das die Loyalität und Dienstzeit der Parteimitglieder würdigen sollte.

Die Stiftung der NSDAP-Dienstauszeichnung erfolgte durch Adolf Hitler am 20. April 1939, seinem 50. Geburtstag. Die Auszeichnung wurde in drei Stufen verliehen: Bronze für 10 Jahre Mitgliedschaft, Silber für 15 Jahre und Gold für 25 Jahre Parteizugehörigkeit. Die Verleihung setzte voraus, dass die Mitgliedschaft ununterbrochen und ohne Tadel gewesen war. Besonders bemerkenswert ist, dass für die Berechnung der Dienstjahre nicht das tatsächliche Eintrittsdatum maßgeblich war, sondern die Mitgliedsnummer, was den “alten Kämpfern” aus der Frühzeit der Bewegung besondere Anerkennung zollte.

Das vorliegende Exemplar weist charakteristische Merkmale der authentischen Fertigung auf. Die schwere Ausführung aus Zink mit aufgelegtem Medaillon entspricht der standardisierten Produktionsweise dieser Auszeichnung. Das zentrale Medaillon zeigt typischerweise den Parteiadler der NSDAP mit dem Hakenkreuz im Eichenkranz, umgeben von einer Randschrift. Die Rückseite der Auszeichnung war für Gravuren vorgesehen, die den Namen des Trägers und das Verleihungsdatum vermerken konnten.

Die Kennzeichnung RZM M1/15 im Pappetui verweist auf den Hersteller Karl Wurster, einen anerkannten Produzenten von NS-Auszeichnungen. Die Reichszeugmeisterei (RZM) war die zentrale Beschaffungs- und Verwaltungsstelle der NSDAP, die ab 1929 die Qualitätskontrolle und Lizenzierung von Parteiabzeichen und Uniformteilen überwachte. Das System der RZM-Nummern ermöglichte eine genaue Zuordnung von Herstellern und gewährleistete standardisierte Qualität. Die Herstellerbezeichnung M1/15 kennzeichnet Karl Wurster als lizenzierten Produzenten, dessen Werkstätten in Süddeutschland angesiedelt waren.

Die Verleihungspraxis der NSDAP-Dienstauszeichnung war streng geregelt. Zuständig für die Verleihung war die Reichsleitung der NSDAP, konkret die Parteikanzlei unter der Leitung von Martin Bormann. Die Auszeichnung wurde nicht automatisch vergeben, sondern musste beantragt werden. Nach Prüfung der Berechtigung erfolgte die feierliche Verleihung häufig an Parteifeiertagen oder bei besonderen Anlässen durch höhere Parteifunktionäre.

Die Trageweise war ebenfalls präzise vorgeschrieben. Die Auszeichnung wurde an der linken Brustseite der Uniform getragen, wobei das lange Band durch den Knopflochschlitz gezogen wurde. Bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Stufen wurde nur die höchste getragen. Im zivilen Bereich konnte ein entsprechendes Bandstück im Knopfloch getragen werden.

Die Materialwahl Zink war charakteristisch für die Kriegsproduktion, da wertvollere Metalle für die Rüstungsindustrie benötigt wurden. Die schwere Ausführung deutet auf eine frühere Produktionsphase hin, bevor Materialeinsparungen zu leichteren Varianten führten. Das aufgelegte Medaillon zeugt von der handwerklichen Qualität der Herstellung, bei der das zentrale Element separat gefertigt und anschließend auf die Grundplatte montiert wurde.

Das mitgelieferte Pappetui war die standardmäßige Verpackung für diese Auszeichnung. Diese Etuis waren in der Regel mit Samt oder ähnlichem Material ausgekleidet und trugen auf dem Boden die Herstellermarkierung. Sie dienten nicht nur dem Schutz der Auszeichnung, sondern auch ihrer würdigen Präsentation bei der Verleihung und späteren Aufbewahrung.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden durch die Alliierten Kontrollratsgesetze, insbesondere das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945, alle NS-Auszeichnungen verboten und das Tragen unter Strafe gestellt. Dies gilt in Deutschland bis heute gemäß § 86a StGB, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Lediglich zu wissenschaftlichen, dokumentarischen oder künstlerischen Zwecken ist der Besitz und die Darstellung solcher Objekte erlaubt.

Aus militärhistorischer Perspektive sind diese Auszeichnungen wichtige Quellen zur Erforschung der nationalsozialistischen Herrschaftspraxis, der Loyalitätsmechanismen innerhalb der Parteiorganisation und der materiellen Kultur des NS-Regimes. Sie dokumentieren die Bedeutung symbolischer Herrschaft und die Schaffung von Hierarchien durch Auszeichnungen und Ehrenzeichen. Die heute erhaltenen Exemplare befinden sich überwiegend in Museen, wissenschaftlichen Sammlungen oder bei privaten Sammlern militärhistorischer Objekte, wo sie als Zeugnisse einer dunklen Epoche deutscher Geschichte bewahrt werden.

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