Deutsches Jungvolk in der HJ ( DJ ) - Mitgliedsabzeichen 1. Form " DJ "

mit ges.gesch., Zustand 2-
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Deutsches Jungvolk in der HJ (DJ) – Mitgliedsabzeichen 1. Form “DJ”

Das hier vorgestellte Abzeichen gehört zu den grundlegenden Insignien der nationalsozialistischen Jugendorganisation und stellt das Mitgliedsabzeichen der 1. Form des Deutschen Jungvolks in der Hitlerjugend (DJ) dar. Als Erkennungszeichen einer Organisation, die Millionen von Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren erfasste, ist dieses kleine, kreisrunde Abzeichen ein bedeutendes Sammlerstück und ein Zeitdokument der systematischen Indoktrination der Jugend im Dritten Reich.

Organisationsgeschichte

Die Ursprünge des Deutschen Jungvolks reichen bis ins Jahr 1928 zurück, als Kurt Gruber die Organisation unter dem Namen Jungmannschaften (Jugendmannschaften) gründete. Bereits im Dezember 1928 erfolgte eine Umbenennung in Knabenschaft, bevor die Organisation im März 1931 schließlich den endgültigen Namen Deutsches Jungvolk in der Hitlerjugend erhielt. Das DJ bildete fortan die Juniorabteilung der Hitlerjugend (HJ) und richtete sich an Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren. Mit Erreichen des 14. bis 15. Lebensjahres wechselten die Mitglieder in die eigentliche Hitlerjugend und trugen das DJ-Abzeichen nicht mehr.

Die Organisation verfolgte das Ziel, junge Mitglieder durch Freiluftaktivitäten, Aufmärsche, Sport und paramilitärische Ausbildung in der nationalsozialistischen Ideologie zu schulen. Am 25. März 1939 wurde mit der Zweiten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitlerjugend (“Jugenddienstverordnung”) die Mitgliedschaft für alle deutschen Jungen zwischen 10 und 18 Jahren zur Pflicht. Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen waren Jungen, die zuvor wegen “ehrenrühriger Handlungen” verurteilt worden waren, die als medizinisch untauglich galten oder die jüdischer Herkunft waren.

Die Sigrune als Emblem

Am 9. November 1929 erhielt das Deutsche Jungvolk sein offizielles Emblem, als der Gauleiter von Wien der Organisation ihre erste offizielle Fahne überreichte. Diese bestand aus einem schwarzen Feld mit einer zentralen silbernen Sigrune, die als Symbol des “Sieges” galt. Die Sigrune wurde fortan zum unverwechselbaren Erkennungszeichen des DJ und fand ihre Umsetzung auch auf dem Mitgliedsabzeichen.

Physische Beschreibung und Varianten

Das Abzeichen präsentiert sich als kreisrundes Ansteckabzeichen mit einem Durchmesser von etwa 21 mm und einer horizontalen Nadelbefestigung auf der Rückseite. Die Vorderseite zeigt eine weiße, emaillierte Sigrune auf schwarzem Emailgrund, flankiert von den Buchstaben “D” und “J” zu beiden Seiten der Rune.

Das DJ-Mitgliedsabzeichen existiert in zwei Hauptformen: Die 1. Form, die hier vorliegt, zeigt lediglich die Buchstaben “DJ” neben der Sigrune. Eine frühere Variante innerhalb dieses Musters verwendete die Buchstaben “DJV”. Die 2. Form stellt ein leicht modifiziertes Design dar. Zusätzlich sind Liliput-Versionen (Miniaturausführungen) sowohl der DJV- als auch der DJ-Variante bekannt.

Das vorliegende Exemplar trägt auf der Rückseite die Markierung “Ges. Gesch.” (Gesetzlich Geschützt), was auf eine Herstellung vor der Einführung des RZM-Markierungssystems hindeutet. Das Reichszeugmeisterei (RZM)-Qualitätskontrollsystem wurde zwar bereits 1928 gegründet, begann jedoch erst Anfang 1935 offiziell mit der Kennzeichnung von Abzeichen. Exemplare, die lediglich die “Ges. Gesch.”-Markierung ohne RZM-Logo tragen, datieren somit in die Periode von etwa 1931 bis 1933. Spätere Produktionen nach 1934 wurden von verschiedenen lizenzierten Herstellern unter dem RZM-System gefertigt, darunter Boerger & Co Berlin S.O.16, F. Hofstätter sowie verschiedene RZM-lizenzierte Hersteller mit Kennungen wie RZM M1/25 oder RZM 72.

Das Abzeichen wurde auf der linken Brusttasche des braunen Diensthemdes als Mitgliedsinsignie getragen.

Trageweise und Bedeutung

Als reines Mitgliedsabzeichen war das DJ-Abzeichen das sichtbare Zeichen der Zugehörigkeit zur Organisation. Jeder Junge im Alter von 10 bis 14 Jahren, der Mitglied des Deutschen Jungvolks war, trug dieses Abzeichen. Ein dokumentiertes Beispiel für die Verstrickung selbst jüngster DJ-Mitglieder in die Kampfhandlungen des Kriegsendes ist der Fall des 12-jährigen DJ-Zugführers Alfred Zech aus Goldenau in Oberschlesien, der 1945 das Eiserne Kreuz II. Klasse für die Rettung verwundeter Soldaten unter feindlichem Feuer erhielt.

Während des Zweiten Weltkriegs, insbesondere in den Jahren 1944–1945, wurden DJ-Mitglieder zunehmend für kriegsbezogene Aktivitäten eingesetzt. In tragischen Fällen wurden DJ-Mitglieder, teilweise erst 12 Jahre alt, als Kindersoldaten verwendet, wobei Einsätze während der Schlacht um Berlin im April 1945 dokumentiert sind.

Nachgeschichte

Mit der Kapitulation des nationalsozialistischen Deutschlands im Mai 1945 hörte das Deutsche Jungvolk de facto auf zu existieren. Am 10. Oktober 1945 wurde die Hitlerjugend mitsamt allen Untergliederungen – einschließlich des DJ – durch den Alliierten Kontrollrat offiziell verboten, gemeinsam mit allen anderen Organisationen der NSDAP. Das öffentliche Tragen sämtlicher Auszeichnungen und Abzeichen der NSDAP, einschließlich des DJ-Mitgliedsabzeichens, wurde nach 1945 untersagt. In Deutschland ist das Abzeichen nach dem Strafgesetzbuch (Regelungen zu NS-Symbolen) von der öffentlichen Zurschaustellung ausgenommen, es sei denn, dies geschieht zu erzieherischen, historischen oder Forschungszwecken.

Für Sammler stellt dieses frühe Exemplar mit der reinen “Ges. Gesch.”-Markierung ein besonders interessantes Stück dar, da es in die Frühphase der Organisation datiert, noch vor der Einführung des standardisierten RZM-Kontrollsystems.